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Ausgangspunkt für Höhenberechnung bei Gebäuden / Bezugsniveau

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  •  hausplanung
13.4. - 16.4.2019
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Von wo genau muss ich messen, wenn ich bei einem Zubauvorhaben den Ausgangspunkt für die Höhenermittlung benötige? Im Bebauungsplan sind keine Höhenangaben vorhanden.

In der NÖ BO lese ich immer von Bezugsniveau bzw. umgebendes Gelände, aber dieses ist ja erstens nicht schnürl gerade (wenn auch nur einige cm Abweichung) und zweitens verändert sich dies ja im Laufe der Jahre (auch zumindest um ein paar cm) zb Bodensenkung, Aufschüttung von Gartenerde usw.

Also wie kann ich dann korrekt ermitteln wie hoch ein Zubau in der Natur werden darf, wenn man eine bestimmte Höhe laut Bebauungsplan nicht überschreiten darf.

Es steht ja auch bzgl. Bezugsniveau, dass das nicht veränderte natürlich gewachsene Niveau gilt. Aber woher soll ich wissen, was das natürliche Niveau ist/war, wenn ich das Grundstück vor Jahren gekauft habe. Evtl. wurde ja davor aufgeschüttet etc. wovon ich nichts weiß. Was aber vermutlich auch gar nicht nachweisbar ist. 

Also zusammenfassend ist mir die Höhenermittlung von Gebäuden usw. recht klar, aber im Prinzip steht und fällt alles mit dem echten Bezugsniveau und auf Basis der ganzen Formulierungen in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] und einiger Forumsbeiträge hier ist für mich nicht klar, wie man das "echte" Niveau wissen/messen will. Wenn ein Vermesser jetzt eine Messung macht, dann ist das ja auch nur der Jetztstand samt Bestand und allfälliger (unbekannter) Veränderungen in der Vergangenheit.

  •  Spartacus
15.4.2019  (#1)
Lass einen Höhenplan machen, dann hast du das Bezugsniveau. Oder du fragst bei der Gemeinde, ob sie die Daten hat. Die können frühere Niveaus bei Tricksereien nämlich meist sehr gut rekonstruieren.

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  •  hausplanung
15.4.2019  (#2)
der Höhenplan würde ja auch nur die Istsituation widerspiegeln, oder?

Bzgl. nachträglichen Änderungen spreche ich nur von wenigen cm zb 5-15 cm, wie soll das rekonstruiert werden? Noch dazu kann man ja - soweit ich es verstehe - nicht zb einen Kanaldeckel oder Wasserschachtdeckel oder ähnliches als "Kontrollpunkt" nehmen, da das Grundstück in sich ja uneben (wie gesagt wenige cm) sein darf/kann und entscheidend wäre ja das Niveau genau dort wo die Wand steht, oder?

Im bewilligten Bestandsplan ist nämlich kein flächiges Niveau eingezeichnet sondern einfach in einem Schnitt eine Geländelinie angedeutet und von dort auf Fußbodenoberkante bzw. weitere Gebäudeabschnitte bemaßt, also eher ungenau.

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  •  Hausbau19
15.4.2019  (#3)
ist das grundstück bereits vermessen? dann hat ein geometer schon die höhen der Grenzpunkte vermessen. Auf 5 cm genau wird es nicht gehen, jedoch wird vom Gelände auch immer wieder mal die Geländehöhe gemessen. z.b. einsehbar auf nö-atlas 4.0

da stellt sich dann heraus wenn jemand das niveau unerlaubt verändert hat.

Das Bezugsniveau ist die gewachsene Geländehöhe an der Grundgrenze! einfach formulert...

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  •  hausplanung
16.4.2019  (#4)
Als der Bestand in den 80ern gebaut wurde, wurde wohl vermessen, aber es ist kein Grenzkatastergrundstück, falls das gemeint ist. Vorallem waren es damals einfach Felder und ich bin mir sicher, da wurde nachträglich noch Erde usw. für Garten aufgeschüttet bzw. einfach durch die Baustelle "umgegraben" (auch bei den Nachbarn).

Soweit ich es verstehe spielen die Grenzpunkte an der Grundstücksgrenze nur bedingt eine Rolle, ich glaube es kommt auch auf das Niveau im Grundstück an. Sprich für den Zubau - je nachdem wo er steht - könnte ein geringfügig anderes Niveau gelten, als zb für den Betand, oder? Vor allem hat ja auch sicher der Nachbar zb ein paar cm Erde aufgeschüttet oder diese hat sich gesenkt.

Nur damit wir uns nicht falsch verstehen, es geht nicht um Manipulationen von zb 0,5 Meter aufgeschüttet oder so, aber zb 0-25cm. Und wenn man nur 3m hoch bauen darf, und daher da möglichst genau hinkommen will, spielt fast jeder cm eine Rolle. Vor allem was heißt überhaupt "natürlich gewachsen" bei einem Baugrund. Wie es vor 10, 20 oder 100 Jahren war?

Also mir kommt diese Regelung irgendwie komisch vor, ja es klingt gut: Bezugsniveau ist Ausgangspunkt für die Höhe des Gebäudes, aber dieses Bezugsniveau kann meiner Meinung nach nicht exakt bestimmt werden (außer es steht in einem Bebauungsplan, aber wie genau steht es da drin?). Ich frage mich, wie dann Prozesse über Gebäude geführt werden können, die angeblich zb 2cm zu hoch sind. Klar wenn ich 0,5m höher baue ist es was anderes.

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