« Hausbau-, Sanierung  |

Aufzugswart - Pflicht?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Break16
19.11. - 20.11.2021
3 Antworten | 3 Autoren 3
3
hallo

wir wohnen in einer Eigentumswohnanlage. Unsere Wohnanlage ist mit einem Aufzug ausgestattet.

Benötigen wir für diesen Aufzug einen Aufzugswart?

Wenn ja - wer kann das machen? Benötigt derjenige eine spezielle Schulung/Ausbildung?

wir haben einen Wohnungseigentümer - der zugleich die Hausverwaltung ist - der das bis jetzt "gratis" gemacht hat. nun will er das nicht mehr machen und schreibt:

"Es gibt nun KEINEN Aufzugswart für beide Aufzüge. Auch der TÜV wurde davon in Kenntnis gesetzt, d.h. die Aufzüge werden erst wieder in Betrieb genommen nachdem es für jeden Aufzug einen Aufzugswart gibt, der aber vorher vom TÜV eingeschult werden muss und dies per Unterschrift bestätigen muss.

Die Tätigkeiten eines Aufzugswartes umfassen nicht nur wöchentliche Kontrollen des Aufzuges sondern auch einiges mehr wie zum Beispiel die Befreiung von Insassen bei einem Aufzugausfall. Weiters müssen die Kontrolltätigkeiten immer ausgeführt, unabhängig ob man sich im Urlaub befindet oder nicht. Sollte ein Insasse im Aufzug stecken bleiben muss dieser, egal wann, in einer gewissen Zeit befreit werden. Wird dies nicht eingehalten, dann haftet der Aufzugswart !

Ich bitte die Miteigentümer mir mitzuteilen wer zukünftig als Aufzugswart tätig sein wird. Dies wird dann dem TÜV mitgeteilt und der neue Aufzugswart eingeschult. Bis zu einem Termin kann es einige Zeit dauern.  

Bis dorthin müssen beide Aufzüge auf Anordnung des TÜV außer Betrieb bleiben."

kennt sich hier jemand aus? kann das so stimmen?

danke!

  •  Bungi
  •   Bronze-Award
19.11.2021  (#1)
Hallo Break16,
ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Als wir unsere 1. Eigentümerversammlung für unsere damalige Eigentumswohnung mit der Hausverwaltung hatten, hat diese auch gesagt, dass es einen Aufzugswart benötigt und dies von Eigentümern übernommen oder an externe ausgelagert werden kann. Ersteres ist für den Eigentümer eine ehrenamtliche Sache für die Hausgemeinschaft, Zweiteres kommt der Hausgemeinschaft teuer. Mein Mann hat sich damals zum Aufzugswart schulen lassen (keine große Sache - wurde von der Aufzugsfirma gemacht) und er musste die wöchentlichen Kontrollen durchführen und schriftlich dokumentieren. Witzigerweise musste er auch mal jemanden aus dem Aufzug befreien - und das war ich emoji
Wobei der Aufzug gestreikt hat und die Art der Befreiung wie er geschult wurde nicht funktioniert hat sodass er doch den Notdienst der Aufzugsfirma anrufen musste, die mich nach 45 Minuten befreite. 

Vielleicht hilft dir der folgende Link weiter: 
https://www.aufzugswart.at 

1
  •  premo
20.11.2021  (#2)
die aufgaben die er beschreibt stimmen so. der aufzugswärter ist zuständig für die notbefreiung und außerdem ist es vorgeschrieben 1x wöchentlich den/die aufzüge zu kontrollieren:
hält der aufzug richtig oder gibt es eine stufe über die man stolpern könnte?
funktioniert der lichtschranken? funktioniert der notrufknopf, etc., das sagt euch alles der TÜV bei der schulung
darüber solltet ihr (falls ihr den aufzugswärter selber macht) auch protokoll führen, da im ernstfall sonst der aufzugswärter verantwortlich gemacht werden kann.

die aufzugswärterschulung ist wie bungi bereits geschrieben hat keine große sache. je nach anlage ist das in einer halben stunde erledigt. soweit ich weis kann jeder aufzugswärter werden, dafür braucht man keine besondere ausbildung, nur die einschulung.

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
20.11.2021  (#3)
Vielleicht ist es sinnvoll für Urlaub usw auch gleich eine andere Partei als Vertretung zu schulen. 

1



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Schwindrisse Hochlochziegel