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Aufstockun - Mindestabstand

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  •  Gast Tamara
14.7. - 27.10.2008
4 Antworten 4
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Schönen Nachmittag!

Ich habe folgende Probleme. Ich möchte auf dem Haus meiner Eltern einen Stock aufbauen. (Haus befindet sich in Tirol) Das Haus wurde vor ca. 60 - 70 Jahren gesetzesgerecht gebaut, und das genau an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Natürlich kann ich jetzt den Mindestabstand nicht einhalten. Der Nachbar hat nichts gegen den Aufbau, da er keinen Nachteil daraus hat. Meine Frage nun, kann die Gemeinde/Stadt sofort das Bauansuchen abweisen, ohne eine Bauverhandlung anzusetzen?

Das zweite Problem ist, dass wir vor kurzem einen Brief erhalten haben, dass wir uns in einer Schutzzone lt SOG 2003 befinden. Hat das auch irgendwelche Auswirkungen auf das Bauansuchen?

Vielen Dank für die Hilfen im Voraus

Lg Tamara

  •  Noldman
15.7.2008  (#1)
Am besten du fragst die zuständige - Baubehörde=Bürgermeister wie es aussieht. Dann weist du auch gleich ob das ganze genehmigt wird oder nicht.

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  •  nymano
18.7.2008  (#2)
@tamara - ich habe das hier schon öfters geschrieben: ich empfehle vorab informell zur baubehörde zu gehen und das bauvorhaben locker abzuklären. bauordnung und gesetze hin oder her - entscheiden wird letztendlich der zuständige referent oder bürgermeister oder wasauchimmer.

uns wurde damals auch von allen möglichen seiten erklärt, dass wir etwas nicht so oder so bauen könnten. wir sind mit unseren vorstellungen zur baupolizei gegangen und der (sehr freundliche) referent hat uns erklärt, wie man die bauordnung auslegen muss, damit das doch alles geht. er ist auch direkt zum grundstück gekommen, um sich das vorab einfach einmal anzusehen...und falls jetzt böse spekulationen aufkommen: alles ganz ohne dem berühmten "kuvert"!

lg nymano.

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  •  nubra67
9.10.2008  (#3)
@tamara - Wir stehen momentan vor einem sehr ähnlichen Problem, deshalb möchte ich nachfragen, wie es bei Euch ausgegangen ist.

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  •  TamaraF
27.10.2008  (#4)
@nubra67 - Sieht nicht gut aus, es wurde von der Gemeinde abgelehnt, bzw. haben sie gesagt wir bräuchten gar keinen Einreichplan erstellen, da der Mindestabstand lt. TBO nicht eingehalten werden kann und es nicht einmal zu einer Bauverhandlung kommen wird. Der Nachbar könne zwar sagen, dass es ihm nichts ausmache,das nützt aber nichts....

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