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Aufschließungskosten Baugrund

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  •  chrisnininiklas
11.11. - 13.11.2014
24 Antworten 24
24
Hallo
Hab einen Grund in Aussicht.
Aufschließung ist noch zu bezahlen an die Gemeinde.
Meine Frage ist die AufSchließungKosten beinhalten ja zum Beispiel das zum haus asphaltiert wird und so.
Bis zum Grundstück ist aber schon asphaltiert.
Ist hier trotzdem komplett zu zahlen oder wirds dadurch weniger ?

Was beinhaltet das noch alles ?

Lg

  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#1)

zitat..
chrisnininiklas schrieb: Ist hier trotzdem komplett zu zahlen oder wirds dadurch weniger ?


Wenn vorher noch nichts bezahlt wurde, ist komplett zu bezahlen.
Wenn schon was bezahlt wurde, dann wird das abgezogen.

zitat..
chrisnininiklas schrieb: Was beinhaltet das noch alles ?


Straße, Beleuchtung, Gehsteig.
Kannst in der Bauordnung deines jeweiligen Bundeslandes nachlesen.

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  •  chrisnininiklas
11.11.2014  (#2)
Ja aber versteh nicht warum ich soviel zahle wenn laternen Gehsteig und Straße vollständig vorhanden ist??!?
15 000 ist ja nicht gerade wenig

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  •  malli
11.11.2014  (#3)
Die Gemeinde wird es vorgestreckt haben. Für die Gemeinde ist es ja auch nicht gratis.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#4)

zitat..
malli schrieb: Die Gemeinde wird es vorgestreckt haben. Für die Gemeinde ist es ja auch nicht gratis.


So ist es... entweder wurde bereits eine Bauplatzerklärung gemacht, dann werden die Kosten gesamt bezahlt - hier gibts keine Unterscheidung ob Haus oder ned, hier zählt das Grundstück.
Wenn das ned passiert is zahlst es bei Baueinreichung bzw bei Baufertigstellung... auf alle Fälle mit dem Hausbau!

ng

bautech

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#5)
PS weil hier irgendwo "asphaltiert" geschrieben wurde: Es gibt kein Recht auf eine asphaltierte Zufahrtsstraße (sofern es nicht grade eine Autobahn ist).

Ansonsten wurde es eh schon geschrieben: Die Aufschließungskosten sollte man quasi als Infrastrukturabgabe sehen, die eher symbolischen Charakter hat.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#6)

zitat..
ildefonso schrieb: Es gibt kein Recht auf eine asphaltierte Zufahrtsstraße (sofern es nicht grade eine Autobahn ist).


Für NÖ kann ich es genauer beschreiben - in der NÖ Bauordnung ist von einer staubfreien Fahrbahn die Rede, das kann auch mittels DDK-Belägen bzw Macadam-Decken passieren emoji

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  •  Odlgruabn
11.11.2014  (#7)
Wir bekommen das mit den Aufschlusskosten auch gerade zu spüren. Im Prinzip ist es, wenn eine neue Siedlung geplant wird, wird dort eine Straße Kanal usw alles vorbereitet. Das kostet die Gemeinde einiges an Geld. Das holen sie sich natürlich zurück.

zitat..
chrisnininiklas schrieb: Bis zum Grundstück ist aber schon asphaltiert.
Ist hier trotzdem komplett zu zahlen oder wirds dadurch weniger ?


Genau das Geld für den Asphalt bis zum Grundstück musst du nun zahlen. Alles was du auf deinem Grund (also bis zum Haus) machst, kommt noch dazu. Bei uns ist es z.B so dass die Zufahrtsstraße noch nicht asphaltiert ist und dadurch nur der halbe Verkehrsflächenbeitrag zu zahlen ist.

Es kann nur insofern weniger werden als dass es an den Vorbesitzer bereits eine Vorschreibung gegeben hat und damit schon ein Teil der Kosten beglichen ist. Das ist oft gemeint wenn in der Beschreibung steht, Aufschlusskosten zum Teil bezahlt.

Nicht vergessen, dazu kommen meist noch Anschlusskosten für Strom, Gas usw. Die Gemeinde verlangt normal nur für Kanal, Strasse und eventuell Wasser.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#8)

zitat..
Odlgruabn schrieb: Die Gemeinde verlangt normal nur für Kanal, Strasse und eventuell Wasser.


Die Kosten dafür mußt aber (bis auf die Straße) auch noch separat bezahlen und sind nicht in der Aufschließungs/Ergänzungsabgabe inkludiert...und sind im Gegensatz dazu in der Höhe gemeindeabhängig.

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  •  chrisnininiklas
12.11.2014  (#9)
Also ich finde das schon arg da 15 000 eh schon ganz schön viel sind.
Meint ihr die Anschlussgebühr für Evn und Wasser und das alles extra ? Oder meint ihr was anderes?

Angenommen man würde Grund über Nö BaurechtAktion nehmen .
Bezahlt das land die kompletten Anschaffungskosten? Also Grund selber + erschließungsgebühr?

Die Anschlüsse sind bereits an der GrundstücksGrenze.
Muss ich hier dann das angeschlossen wird von evn und so dann extra zahlen?
Wieviel macht das Ca aus?

Lg


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  •  Richard3007
12.11.2014  (#10)
Hi,

ich kann dir nur meinen Fall nennen. Stromkast von der EAG 50cm weg von meiner Grundgrenze. Die wollen rund 3.500 Euro, Kanal Gemeinde geht nach qm Baufläche aber mindestens 3426 Euro (ausgenommen der Vorbesitzer hat da schon einen Teil bezahlt). Bei mir zieht auch der Mindestwert, geht so bis ca. 135qm. Was Sie für den Wasseranschluss wollen weiß ich noch nicht, aber ich kalkuliere einfach mal mit dem selben Wert.
Also hättest du Aufschließungskosten + Anschlussgebühren. Aber lass dir mal 10m Zufahrt asphaltieren, versehe Sie mit einem Stromkabel für Straßenbeleuchtung, grabe einen Kanalanschluss zu deinem Grund etc... dann wirst du sehen das 15.000 Euro nicht viel ist emoji

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
12.11.2014  (#11)

zitat..
Angenommen man würde Grund über Nö BaurechtAktion nehmen .
Bezahlt das land die kompletten Anschaffungskosten? Also Grund selber + erschließungsgebühr?


Das Land "zahlt" die Summe die Du dem Verkäufer zahlen mußt (sofern sie innerhalb der Höchstgrenzen liegen ... davon weißt Du hoffentlich bescheid). Wenn der Grund daher noch nicht aufgeschlossen ist (in diesem Fall würde der VK diese Kosten ja im VK-Preis irgendwo inkludieren), ist die Aufschließung extra zu bezahlen (von Dir).

Die Aufschließungskosten sind - wie gesagt - nur ein symbolischer Infrastrukturbeitrag, ohne direkte Gegenleitunstung (indirekt finanziert man damit Straße/Beleuchtung/etc. mit).
Sämtliche Anschlüsse sind daher extra zu bezahlen. Je nachdem was Du alles brauchst (Wasser, Strom, Gas, KabelTV, Telefon, Fernwärme...) kommt da auch nochmals ein durchaus 5-stellliger Betrag zusammen.

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  •  chrisnininiklas
12.11.2014  (#12)
Grund würde mit aufschließungsKosten 40 000 Kosten.
Das heißt bis 50 000 kann man baurechtsGrund nehmen sowie man muss jünger wie 35 sein und Fläche <700 m2
Also müssten die aufschliesung ja mitzahlen ?
Gehört ja auch zur Anschaffung?!?!?

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  •  malli
12.11.2014  (#13)
Wenn die aufschliessung bei Beantragung noch nicht bezahlt ist, musst es selber zahlen. Aufschliessung kommt ja erst bei der bauplatzerklärung, da ist aber der baurechtsvertrag schon abgeschlossen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.11.2014  (#14)
Hier ein Auszug aus dem Mustervertrag des LAndes NÖ:

6.
Der/Die Bauberechtigte/n hat/haben alle öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Abgaben, Lasten und Pflichten, die den Grundstücks oder Gebäudeeigentümer treffen, während der Dauer des Vertragsverhältnisses zu tragen.
Er/Sie verpflichtet/n sich im Besonderen, die von der Stadt/Markt/Gemeinde .............................. mit Bescheid vom .............................. in der Höhe von € ....................... vorgeschriebene Aufschließungsabgabe und sämtliche Anschlussgebühren fristgerecht zu bezahlen.

Damit ist alles klar, oder?

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  •  chrisnininiklas
12.11.2014  (#15)
Aha ok.
Also meiner Meinung nach gehört das auch zur Anschaffung aber gut .
Hilft eh nix

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  •  kalki80
  •   Gold-Award
12.11.2014  (#16)
....Meinung des Käufers ist leider egal, wenn es das Land vorschreibt. - Ich hoffe du machst dich jetzt wirklich nochmal schlau, was das Thema "AUFschließungskosten" und "ANschlußkosten betrifft!
AUFschließungskosten wießt du ja schon, bzw. lassen diese sich leicht berechnen:
Wurzel aus der Grundfläche x Bauklasse (BK1=1; BK2=1,25;...) x Hebesatz der Gemeinde (bei mir war das 450).

ANschlußgebühren (aus dem Gedächnis nun):
Kanal: ~5500€ (kommt auf die Gemeinde an)
Wasser: 2500€ (kommt auf die Gemeinde an jeoch gibts da allgemeine Vorgaben....Überdachte Fläche?)
Strom: ~2500€
Telefon: ??

Die Summen kannst gleich in deine Hauskalkulation aufnehmen.

lg,


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  •  chrisnininiklas
12.11.2014  (#17)
Danke kalki80.
Ja bei uns ist der Satz auch 450.
Wo kann ich genaue AnschlussKosten eruieren ?
Wieviel wäre dann an GrundBuch und Notar und vertragsabschluss und so zu rechnen Ca für Grund ?

Danke schon im voraus

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.11.2014  (#18)

zitat..
chrisnininiklas schrieb: Wo kann ich genaue AnschlussKosten eruieren ?
Wieviel wäre dann an GrundBuch und Notar und vertragsabschluss und so zu rechnen Ca für Grund ?


Sorry, aber du machst es dir schon ein bisl einfach...wir wissen ja ned mal, was du überhaupt alles angeschossen haben willst.
Nimm den Telefonhörer in die Hand und ruf bei der Gemeinde an und frag, wie viel sie für Kanal- Wasseranschluß und Aufschließung verlangen
Und dann nimmst ihn ein zweites mal in die Hand und rufst deinen Energieversorger (z.b. EVN für NÖ) wegen den Strom/Gasanschlußkosten.
Und den Notar kannst auch telefonisch erreichen.
Wennst ned so gern telefonierst, kannst alternativ auch im Internet danach suchen emoji

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  •  Richard3007
12.11.2014  (#19)
Notar und Grundbucheintrag sind vom Kaufpreis gemeinsam ca. 4,5%, wenn du keinen Treuhandservice oder ähnliches in Anspruch nehmen musst. Ich hoffe ich habe das richtig im Kopf, Grundkauf ist bei mir schon 2 Jahre aus.
Anschlusskosten ist immer anders, daher die Gemeinde und Energieversorger fragen.

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  •  malli
12.11.2014  (#20)
Bei einem baurechtsgrund suchst dir einen Notar, in meinen fall hat der 1800 gekostet. Die Eintragung und Grundbuch zahlst nur anteilsmäßig, ich weiß nicht mehr wieviel genau das bei uns war, ich glaub 600-800, bin zu faul nachzuschauen.

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  •  kalki80
  •   Gold-Award
12.11.2014  (#21)
Die Anschlußkosten kannst auf der Gemeinde erfragen bzw. auch in der Nachbarschaft anklopfen um diese zu Fragen (bei Neubauten).
Grundkauf Zusatzkosten:
- Grunderwerbsteuer: 3,5% vom Kaufpreis
- Grundbucheintrag: 1% vom Kaufpreis
- Notar ist schierig zu sagen, da hier jeder anders vorgeht. Ich habe schon Kosten von 2k gehört, wobei ich z.B. 700€ gezahlt habe (der Grundverkäufer ist bei dem Stammgast, daher hat er mir hier seinen Rabatt weitergegeben).
EVN Anschlusskosten:
http://www.netz-noe.at/Service/Hausanschluss.aspx

...und wie gdfde schon meinte: Starte mal mit a bissal Eigeninitiative.!

lg,

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