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Aufschließungsabgabe | Berechnung Bauklassenkoeffizient

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  •  JoDole29
12.9. - 27.9.2021
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Liebe Leute,

ich benötige dringend eure Meinung/Feedback/Wissen zu folgender Frage.
Uns wurde der Bescheid über die Aufschließungsabgabe auf unserem Industriegrundstück zugestellt.
Es wurde dafür der Bauklassenkoeffizient 2 angenommen:


2021/20210912810342.png

Allerdings haben wir bei uns eine klare Bauklassenfestlegung 1,2.
Die konkrete Frage bezieht sich nun auf obigen Satz und wie dieser zu lesen/interpretieren ist:
"..in Industriegebieten und Verkehrsbeschränkten Industriebebieten ohne Bauklassenfestlegung" gilt als Bauklassenkoeffizient 2. Aber bezieht sich das "ohne Bauklassenfestlegung" nicht auch auf die Industriegebiete allgemein, also ohne Verkehrsbeschränkung. Sollte in unserem Fall nicht Bauklasse 1,25 gelten (1+0,25).

Bitte um Eure Meinung.

Danke

  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.9.2021  (#1)
Da hat sich die Gemeinde offensichtlich geirrt. "Ohne Bauklassenfestlegung" gilt natürlich in gleicher Weise für "Industriegebiet" wie auch für "Verkehrsbeschränkte Industriegebiete".

In deinem Industriegebiet gilt ein rechtmäßig verordneter und rechtskräftiger Bebauungsplan?
Was war der Anlass für die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe?

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  •  JoDole29
14.9.2021  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:

Da hat sich die Gemeinde offensichtlich geirrt. "Ohne Bauklassenfestlegung" gilt natürlich in gleicher Weise für "Industriegebiet" wie auch für "Verkehrsbeschränkte Industriegebiete".

In deinem Industriegebiet gilt ein rechtmäßig verordneter und rechtskräftiger Bebauungsplan?
Was war der Anlass für die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe?

Ja das denke ich mir auch.
In dem Plan, den uns die Gemeinde zukommen hat lassen sind die typischen Zeichen eines Bebauungsplans enthalten, also die typischen Kreise mit 1,2 , o , etc.

2021/2021091471625.png
Daher muss ich ja davon ausgehen, dass es hier einen gültigen Bebauungsplan gibt,oder?

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  •  JoDole29
14.9.2021  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb:

Da hat sich die Gemeinde offensichtlich geirrt. "Ohne Bauklassenfestlegung" gilt natürlich in gleicher Weise für "Industriegebiet" wie auch für "Verkehrsbeschränkte Industriegebiete".

In deinem Industriegebiet gilt ein rechtmäßig verordneter und rechtskräftiger Bebauungsplan?
Was war der Anlass für die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe?

Lieber Karl!
Anscheinend wird der Koeffizient auch durch die Geschoßflächenzahl abgeleitet.
Exzerpt aus der aktuellen Gesetzeslage

"
2021/20210914140684.png

Ich habe leider 1,2 im Kreis mit der Bauklasse gleichgesetzt und nicht mit der Geschoßflächenzahl und wusste nicht, dass sich diese ebenfalls am Koeffizienten auswirkt.

Das heißt bei GFZ 1,2 ist wohl der Koeffizient 2 anzuwenden. Oder es gibt keinen Bebauungsplan, das würde aber dem widersprechen, dass es ja Angaben/Vorschriften gibt, die das festlegen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.9.2021  (#4)
Wie man sieht, geht es immer wieder auch um Details. Die Bauklassen werden immer mit römischen Ziferrn an gegeben und es sind deshalb auch immer ganze Zahlen; also: I,II.
Wenn im bebauungsplan eine arabische Ziffer steht, dann ist das eine Geschoßflächenzahl und hier sind nicht nur ganze Zahlen möglich; der Beistrich ist hier also ein Komma.

zitat..
JoDole29 schrieb: Daher muss ich ja davon ausgehen, dass es hier einen gültigen Bebauungsplan gibt,oder?

Kommt drauf an, woher du die obigen Angaben hast? Ganz einfach auf die Gemeinde gehen und nachschauen (viele Gemeinden haben den Bebauungsplan auch online)

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  •  JoDole29
27.9.2021  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Wie man sieht, geht es immer wieder auch um Details

Es dürfte nun so sein, wie vermutet. Schade - Da hätten wir uns einiges erspart. Kann man nichts machen.

Du dürftest dich sehr gut mit dem zugrundeliegendem Recht auskennen. Nun ist die Vorschreibungshöhe der Aufschließungskosten aufgrund dieses Detail-Irrtums weit höher, als von uns kalkuliert. Das Grundstück kostete ~ 48.000 und die Aufschließungskosten machen mit der Geschoßzahl leider ~59.000,- aus. Wir haben mit 30.000 Aufschließung kalkuliert. ;(

Derzeit gibt es beim Grundstück keine asphaltierte Straße, Laternen usw. Jedoch zumindest einen Kanalanschluss. Muss man die Aufschließungskosten dennoch schon in voller Höhe begleichen, ohne dass noch wesentliche Teile, der Aufschließung fehlen, oder gibt es da evtl. Ausnahmen.

Hast du sonst eine Idee, wie man die Aufschließungszahlung noch irgendwie prüfen oder ein paar Monate herausschieben kann?

Danke!!!


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