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Asphaltierung einer Privatstraße (TIR)

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  •  Martin2107
26.6. - 14.7.2017 1
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Hallo liebe Freunde,

unser Bauvorhaben ist nur über eine Privatstraße erreichbar. Diese Privatstraße ist eine eigene Grundstücksparzelle mit 6 Eigentümern. Diese 6 Eigentümer sind die Besitzer der unmittelbar angrenzenden Grundstücke. Bis auf eines dieser 6 Grundstücke sind alle bereits bebaut. Das unbebaute Grundstück gehört mir, ein bebautes Grundstück gehört meinen Eltern.

Zwei der sechs Eigentümer des Privatweges wollen diesen jetzt asphaltieren und sind auf auch auf mich und meine Eltern zugekommen.
Ich selber habe erst in den nächsten Jahren vor das Grundstück zu bebauen und bin aus mehreren Gründen gegen eine Asphaltierung. Es erschwert mir den Anschluss an z.B. eine Telefonleitung, Gas oder sonstiges, da in so einem Fall der Weg wieder aufgerissen werden muss. Es kostet mich sehr viel Geld, das mir dann bei meinem Hausbau fehlen wird.

Meine Eltern sind nicht daran interessiert den Weg zu asphaltieren und können die Kosten derzeit nicht tragen, da sie einen laufenden Kredit zurückzahlen müssen und ihr Einkommen nicht hoch genug ist.
Ist eine Einreichung bei der Gemeinde für das Asphaltieren des Privatweges notwendig?
Wie sieht es rechtlich aus? Können die Nachbarn uns zwingen den Weg asphaltieren zu lassen und die Kosten zu tragen? Wie sieht es bei Beschädigungen des Weges aus, angenommen der Weg wird asphaltiert und Baufahrzeuge, welche zu meinem Grundstück fahren zerstören den Weg wieder. Muss ich dann die Kosten für die Reparatur tragen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

  •  konkret
14.7.2017  (#1)
Hallo,

Habe ähnliches bei unserer Zufahrt (bei uns gilt Einstimmigkeit). Hier hängt es stark davon ab was hier vereinbart wurde und ob hier ein z.Bsp.: Vertrag/Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft vorliegt.
Hier kann es sowohl Mehrheitsentscheid geben oder aber auch Einstimmigkeit gefordert sein.

Für den Erhalt/Bau werden wohl alle gleichermaßen oder nach Besitzanteilen aufkommen müssen. Beschädigungen durch Baufahrzeuge wird wohl der Bauherr tragen müssen, da die Baufirmen hier generell im Vorfeld entsprechende Zugänglichkeit der Baustelle voraussetzen.

Damit solltest du auf jeden Fall einen Anwalt/Notar konsultieren. Solche Sachen können sehr kompliziert sein.

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