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Anschreiben lassen während Umwidmung [OÖ]

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  •  rollercoaster86
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
10.10. - 14.10.2016
8 Antworten 8
8
Hallo Forumsgemeinde,

An die Rechtsexperten.
Darf man während eines laufenden Umwidmungsverfahren (Stellungnahme abgeschlossen)eine Person anschreiben lassen.
danke,
Robert

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.10.2016  (#1)
Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun; daher: auf jeden Fall!

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  •  rollercoaster86
11.10.2016  (#2)
Ok, hab mir nur Gedanken gemacht, da es ja eine Grundbuchänderung ist und beim Start der Umwidmung nur 1 Eigentümer eingetragen war bzw. den Antrag gestellt hat und im Laufe der Umwidmung (falls es sich zeitlich ausgeht) 2 Eigentümer eingetragen sind.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.10.2016  (#3)
@rollercoaster - Ich wär mir nicht sicher, ob die das dann nochmal checken...
Wenn ja, Glück für dich, dann ersparst dir das eintragen lassen emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.10.2016  (#4)

zitat..
gdfde schrieb: Wenn ja, Glück für dich, dann ersparst dir das eintragen lassen

Tut mir leid, aber das versteh ich nicht! Kannst das ein bißchen erklären, was da meinst?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
14.10.2016  (#5)
Es is eigentlich vollkommen egal...war ein Denkfehler von mir.

Wenn die Umwidmung abgeschlossen ist, wird das ins Grundbuch eingetragen.
Wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern, wird das auch ins Grundbuch eingetragen...unabhängig von der Widmungsart.

Man spart sich auch nicht die Eintragungsgebühren...man wirds für beide Fälle zahlen müssen.

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  •  rollercoaster86
14.10.2016  (#6)
Dass die beiden Grundbuchänderungen separat zu zahlen sind, davon gehe ich schon aus.
Mein nächster Weg ist natürlich zum Notar (leider erst in 2 Wochen wieder im Haus)


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.10.2016  (#7)

zitat..
gdfde schrieb: Wenn die Umwidmung abgeschlossen ist, wird das ins Grundbuch eingetragen.

zitat..
rollercoaster86 schrieb: Dass die beiden Grundbuchänderungen separat zu zahlen sind, davon gehe ich schon aus.

Da wird nichts im Grundbuch "eingetragen". Die Flächenwidmung im Grundbuch ist nicht aktuell, ist nicht verbindlich und es handelt sich dabei um keine "Eintragung". Das Grundbuch übernimmt halt irgendwann Grundstücksdaten im Zuge von amtswegigen Aktualisierungen. Da ist auch nichts zu zahlen.
Unter "Eintragung" im Grundbuch versteht man was anderes "Eigetumsänderung, Belastung, Servitut usw. werden "eingetragen"). Da gibts dann einen "Grundbuchsbeschluss", wo das ersichtlich ist.
Nach der Aktualisierung der Flächenwidmung eines Grundstückes gibts garnichts. Wird ganz einfach "übernommen".

PS: Tschuldigung für die Wortklauberei, aber manche Begriffe sind halt eindeutig besetzt!


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  •  rollercoaster86
14.10.2016  (#8)
asso. Dann schaut die Sache schon ein wenig anders aus. Naja, danke für den ´Moment. Bin schon mal gespannt auf den Notar.

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