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Änderungen nach der Einreichung

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  •  ebo
15.1. - 6.2.2013
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Hallo an alle. Wir haben vor kurzem unser Einfamilienhaus in NÖ eingereicht. Den Energieausweis müssen wir noch nachbringen. Jetzt wollen wir jedoch die Fenster teilweise doch anders machen als im Einreichplan. Mir wurde gesagt, dass so kleine Änderungen egal wären. (Es betrifft nur die Gartenseite) Ist das wirklich so, oder brauchen wir jetzt einen neuen Plan? Bzw. sollen wir dann den Energieausweis nach den neuesten Erkenntnissen machen. Dann würde er jedoch nicht mit dem Einreichplan übereinstimmen. Da wir um Förderung ansuchen werden, will ich keine Probleme bekommen. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.

  •  bono71
15.1.2013  (#1)
Ich war heut einreichen - und hatte auch eine Aenderung gehabt von einem Fenster.
Ich hab Elk einen neuen Energieausweis und PLan machen lassen weil sie da einen Fehler eingebaut hatten.
Mein SV hat gemeint das sollte schon ordentlich passen, allerdings hab ich auch schon öfters gehört das so Kleinigkeiten ned so schlimm sind.

Ist halt die Frage inwieweit die EKZ ausschlaggebend ist bei dir, d.h. aendert sich was förderugstechnisch oder ists irgendwo an der Grenze wuerd ich aufpassen.


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  •  chris5020
15.1.2013  (#2)
bei mir ist es mehr - Weil mein Planer ja einiges falsch gemacht wird einiges vom genehmigten Plan abweichen,z.B.:
* Abstand Haus-Garage nur 5 statt 5,7m
* Fenster teilweise anders angeordnet
* Haus statt 9 sogar 9,2m breit

Nach Rücksprache mit dem zuständigen am Amt könnte man das einfach am ende durch einen Austauschplan machen, besser wäre das aber schon vor Beginn nochmal als Austauschplan einreichen, falls sich irgendwer beschwert, damit die am Amt bescheid wissen

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  •  bono71
16.1.2013  (#3)
Ja Austauschplan - hab ich auch gehört.
Was habt Ihr eigentlich geblecht fuer die Einreichung? bzw Baugenehmigung?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.1.2013  (#4)
..Stichwort "Austauschplan" - der Unsinn ist leider nicht auszumerzen (auch nicht bei vielen Baubehörden).

Was soll so ein "Austauschplan" bewirken??? Was wird da gegen was "ausgetauscht"??
Wenn dieser Plan genehmigt werden soll (und zwar die Abweichungen von der Baubewilligung), dann brauchts dazu zunächst ein Bauansuchen. Dem Bauansuchen ist wie immer ein Projekt beizulegen; dieses besteht aus einem "Einreichplan" (mit Bezeichnung und Darstellung der beantragten Abänderungen) samt Baubeschreibung.
Handelt es sich aber um keine bewilligungspflichtigen Abänderungen, dann brauch ich auch nichts beantragen und auch nichts vorlegen.
Bei der Fertigstellungsanzeige braucht es allenfalls einen "Bestandsplan", der die tatsächliche Ausführung zeigt; den braucht man allerdings nur dann, wenn es anzeigepflichtige Abweichungen von der Bewilligung gibt. Anzeigepflichtige Vorhaben sind im § 15 der NÖ Bauordnung taxativ aufgezählt - da kommt nicht viel in Frage.
Also: was soll der "Austauschplan" für sich allein bewirken???

PS: da die ursprünglich Frage aus NÖ kam, gilt meine Antwort auch ausschließlich für NÖ

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  •  ebo
17.1.2013  (#5)
Danke für eure Antworten.
@Karl10

das leuchtet mir ein. aber würdest du den EA EA [Energieausweis] jetzt nach dem Einreichplan erstellen lassen, oder sollen wir gleich die neuen Fenstergrößen berücksichtigen?
@bono71
wir haben bis jetzt noch nichts bezahlt. Wir bekommen den Zahlschein zugeschickt, wurde uns gesagt. Bin auch gespannt was das kostet.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.1.2013  (#6)
...das ist ja das Dilemma. Plan und Energieausweis sollten übereinstimmen. Einen Energieausweis für etwas rechnen lassen, das so nicht gebaut wird, ist auch unsinnig.
Da kommt man nur auf eine Lösung (wird in der Praxis allerdings nur selten so umgesetzt): Plan aktualisieren (so wie wirklich gebaut wird) und dazu dann den Energieausweis.....

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  •  ebo
6.2.2013  (#7)
vielen Dank für deine Antwort

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