Änderung Bau [NÖ]
|
|
||
|
Das Anzeigverfahren sowie die Möglichkeit anzeigepflichtige Äbweichungen im Zuge der Fertigstellung mittels Bestandsplan bekannt zu geben gibt es seit 01.03.2026 nicht mehr. Unabhängig davon war die Änderung der tragenden Konstruktion auch zuvor schon bewilligungspflichtig. |
||
|
||
|
Wenn du bei der BH eingereicht hattest gehe ich von einer wasserrechtlichen Genehmigung aus, dann musst sowieso alles neu einreichen |
||
|
||
|
Dürfte eher gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung sein |
||
|
|
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
