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Änderung Bau [NÖ]

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  •  FLOKIGG
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.4.2026
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo&kurze Frage.
Eingereicht&Bewilligt wurde eine Stahlhalle.wenn jetzt statt dieser eine Holzhalle errichtet wird,wo es zu keiner Vergrösserung kommt,der Standort gleich bleibt,muß dies Neu Eingereicht werden bei der BH&Gemeinde,oder genügt es,einen Auswechslungsplan mit Änderung bei der Fertigstellungsmeldung beizulegen? Danke

  •  Krautla
15.4.2026 9:38  (#1)
Das Anzeigverfahren sowie die Möglichkeit anzeigepflichtige Äbweichungen im Zuge der Fertigstellung mittels Bestandsplan bekannt zu geben gibt es seit 01.03.2026 nicht mehr.

Unabhängig davon war die Änderung der tragenden Konstruktion auch zuvor schon bewilligungspflichtig.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
15.4.2026 10:09  (#2)
Wenn du bei der BH eingereicht hattest gehe ich von einer wasserrechtlichen Genehmigung aus, dann musst sowieso alles neu einreichen 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.4.2026 14:12  (#3)

zitat..
Lu1994 schrieb: wasserrechtlichen Genehmigung

Dürfte eher gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung sein


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