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Abgabebescheid - Ergänzungsabgabe 2 Häuser [NÖ]

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  •  Rapiatler
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.2. - 6.2.2022
5 Antworten | 3 Autoren 5
5
Hallo,

ich habe bereits einige Themen gelesen, bin aber noch nicht auf eine Lösung für unseren Fall gestoßen.

Wir haben auf unserem Grund (NÖ) zwei Häuser - Haus 1 Altbestand und Haus 2 Neubau.
Haus 1 wurde teilweise abgerissen, um Platz für Haus 2 zu schaffen.

Nun haben wir folgende Berechnung seitens der Gemeinde erhalten:


2022/20220202137278.png

Haus 2 wurde komplett mit einem Geschoß berechnet (2+1), was aber fehlerhaft ist. Ein Teil vom Neubau hat nur ein Erdgeschoß. Ich nehme an, es müsste in der Berechnung daher eine Unterscheidung geben (bspw. Haus 2, Teil 1: 1+1 und Haus 2, Teil 2: 2+1)?

Folgende Ergänzungsabgabe wurde aus den unserer Meinung nach fehlerhaften m2 berechnet:


2022/2022020268102.png

In der Gemeinde gibt es folgende Einheitssätze:
Einmündungsabgabe: Mischwasser: € 27,00 & Schmutzwasser: € 22,00

Wir hatten als Auflage für Haus 2 einen Sickerschacht - dieser wurde natürlich umgesetzt und wir lassen das Regenwasser von Haus 2 am Grund versickern. Daher sollten aus meiner Sicht für Haus 2 eigentlich 22 Euro verrechnet werden.
Somit könnte der Punkt "I nach Änderung" aufgesplittet werden in:
m2 ALT x 27
m2 NEU x 22
m2 Garten x 22 oder 27
Sehe ich dies richtig? Kann es diese Unterscheidung von Mischwasser und Schmutzwasser auf einem Grundstück geben?

Zusatzfrage aus Interesse: Wenn ich Haus 1 irgendwann einmal abreiße, kann ich dann von der Gemeinde die Ergänzungsabgabe nach dem dann gültigen Satz zurück fordern?

Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.2.2022  (#1)
Zum Geschoß:
Auch wenn sich das Obergeschoß nur über einen Teil der bebauten Fläche erstreckt, wird die gesamte bebaute Fläche mit der (max.) Geschoßzahl, die irgendwo am Gebäude vorhanden ist, vervielfältigt. Ist eindeutig ausjudiziert. Dein Zugang ist daher falsch und die Gemeinde hat richtig gerechnet.

Zum Einheitssatz:
Maßgeblich ist der Kanaltyp, an den du angeschlossen bist und es zählt die angeschlossene "Liegenschaft". Und von dieser Liegenschaft wird (zumindest teilweise auch) Regenwasser eingeleitet. Also kommt zurecht für die Liegenschaft der Einheitssatz für den Mischwasserkanal zur Anwendung.

zitat..
Rapiatler schrieb: Zusatzfrage aus Interesse: Wenn ich Haus 1 irgendwann einmal abreiße, kann ich dann von der Gemeinde die Ergänzungsabgabe nach dem dann gültigen Satz zurück fordern?

Nein. Aber es bleibt für die weitere Zukunft natürlich die gesamte bisherige Berechnungsfläche weiterhin aufrecht (für den Fall, dass wieder einmal etwas zugebaut wird).

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
4.2.2022  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Nein. Aber es bleibt für die weitere Zukunft natürlich die gesamte bisherige Berechnungsfläche weiterhin aufrecht (für den Fall, dass wieder einmal etwas zugebaut wird).

Aber die laufenden Kosten werden schon auf die aktuelle Fläche angepasst? 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.2.2022  (#3)

zitat..
altehuette schrieb: Aber die laufenden Kosten

Du meinst die Kanalbenützungsgebühr? Ja, die wird angepasst, wenn sich was ändert.

1


  •  altehuette
  •   Gold-Award
5.2.2022  (#4)
Ja, meinte ich! Danke!

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  •  Rapiatler
  •   Bronze-Award
6.2.2022  (#5)
Vielen dank @Karl10.
Leider nicht die Antwort, die ich erhofft hatte.

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