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Abfallgebühr NÖ unbebautes Grundstück [NÖ]

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  •  Baumau
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.1. - 30.1.2017 1
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Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir haben im November ein unbebautes Grundstück (inkl. abgemeldeten Wohnwagen) im Bezirk Gänserndorf gekauft. Das Grundstück wird bis zum angepeilten Baubeginn 2018 nicht genutzt. Der Wohnwagen (hat Papiere, jedoch Pickerl abgelaufen) wird am Grundstück geparkt und soll in der Bauphase als Aufenthaltsort genutzt werden. Danach wird er verschenkt oder verkauft.

Der Vorbesitzer hatte Strom und Müll angemeldet, da das Grundstück seinerseits im Sommer genutzt wurde.

Mit dem Verkäufer wurde vereinbart, dass er Müll und Strom abmeldet (hat er auch getan) und wir dachten, die Sache wäre für uns erledigt und keine Kosten entstehen hierdurch.

Die Woche flattert zuerst ein Gebührenbescheid über die Müllabgaben und paar Tage später die Rechnung für das 1. HJ ein.

Beim Abfallverband Gänserdorf habe ich bei mehreren Telefonaten unterschiedliche Auskünfte erhalten, wie ich die Mülleimer abmelden kann.

Die Letzte war, dass ich zumindest für 1. HJ 2017 die Gebühr zahlen muss und es wurde mir ein Formular geschickt, mit welchem ich um Ausnahme der Anschlusspflicht an die öffentliche Müllabfuhr ansuchen kann.

Das Pikante daran ist, dass im Formular selbst bebaute Grundstücke erwähnt werden und man mit dem Formular eigentlich um eine Ausnahme bei bebauten Grundstücken ansucht.

Im NÖ AWG § 11 (7) steht dazu folgendes:

"Von der Pflicht zur Verwendung der Müllbehälter (Abs. 3) sind Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte jener Grundstücke, auf denen sich keine Wohngebäude befinden auszunehmen, wenn sie eine den Zielen und Grundsätzen des § 1 entsprechende Erfassung und Behandlung ihres Mülls nachweisen können. Die Ausnahmebewilligung ist von der Gemeinde über schriftliches Ansuchen zu erteilen und hat die erforderlichen Auflagen oder Bedingungen zu enthalten."

Ich habe ein unbebautes Grundstück und benutze dieses nicht (es fällt somit kein Müll dort an).

Hatte wer schon nen ähnlichen Fall? Muss ich die Gebühr für das erste HJ wirklich zahlen? Ich würde einfach Beschwerde gegen den Bescheid einlegen und auf das AWG § 11 verweisen. Die Frage ist ob die Gemeinde für mich Ansprechpartner ist (wie im Gesetzeswortlaut) oder ob die Agenden irgendwie an den Abfallverband übergeben wurden.

Ich habe den Eindruck der Abfallverband will einfach, dass ich zahle und erteilt verschiedene, abweichende Auskünfte.

Geht nicht um viel Geld, aber bevor ich es dem Verband überlasse, spende ich es lieber.

Danke schon mal für eure Antworten.

LG

  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.1.2017  (#1)

zitat..
Baumau schrieb: Die Frage ist ob die Gemeinde für mich Ansprechpartner ist (wie im Gesetzeswortlaut) oder ob die Agenden irgendwie an den Abfallverband übergeben wurden.

Bei jedem Bescheid (falls es tatsächlich ein Bescheid ist) steht ganz unten die Rechtsmittelbelehrung. Diese enthält Angaben über die Frist und bei wem du die Berufung/Beschwerde einbringen musst.
Abfallverbände sind keine Behörden - stellen daher auch keine Bescheide aus - und daher richtet man auch keine Berufungen an sie....

zitat..
Baumau schrieb: und auf das AWG § 11 verweisen

Nur auf eine Gesetzesstelle zu verweisen ist ein bisschen zu wenig. du musst in einer Berufung auch eine inhaltliche Begründung anführen also z.B.: Grundstück ist unbebaut, wird nicht genutzt und somit fällt auch kein Müll an - daher: (und jetzt erst kommt das Gesetz) Ausnahme von der Verwendung von Müllbehältern gem. §....

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