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·gelöst· 6 Meter breite Straße durch Privatgrundstück (OÖ) - Folgen?

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  •  alles
6.1. - 15.1.2020
36 Antworten | 14 Autoren 36
36
Hallo liebe Community,

bei uns reiht sich ein Grundstück mit Einfamilienhaus dem nächsten, wobei es eine leichte Neigung gibt. Rechts von unserem Grundstück, welches als Bauland gewidmet ist, führt daher eine Straße bergab. Quasi über uns ist ein Nachbar, sowie unterhalb von uns deren zwei, dessen Grundstück bis zu einer Ackerfläche reicht. Bei unserem oberen Nachbarn und uns ist zwischen der Ackerfläche noch ein Privatgrundstück (Wiese). Das soll die Skizze veranschaulichen:


2020/20200106167773.jpg

Jetzt möchte der Besitzer der grünen Fläche dort zwei neue Häuser errichten und hat bei uns vor längerer Zeit angefragt, ob er dazu für eine Straße ein Teil unseres Grundstücks haben, damit ein Zugang zu dem Vorhaben geschaffen werden.
Die Straße mit ca. 6 Meter Breite wäre direkt unterhalb des Zauns des oberen Nachbars gedacht (siehe strichlierter Bereich). Bei der ganz oben eingezeichneten, unbesfestigten Zufahrt des angehenden Bauherren ist nämlich angeblich kein Platz mehr.

Bisher haben wir abgelehnt, da unser Grundstück, welches wir irgendwann mal verkaufen wollen, wohl an Wert verlieren würde. Es wäre dann zu klein, um ein ernsthaftes Bauvorhaben umsetzen zu können.

Wenn oben und seitlich von der "Wiese" nichts geht, müsste die Straße sozusagen untenrum durch das bestehende öffentliche Gut führen. Dieses öffentliche Gut soll sich angeblich zwischen den beiden unteren Nachbarn (die länglichen Flächen) befinden. Das ist mir nie aufgefallen, weil es von denen seit Jahrzehnten gepflegt und als Gartenanlage verwendet wird. Durch den Bau der Straße würden sie einen Großteil ihrer Gartenfläche mitsamt Obstbäumen verlieren. 

Aus diesem Grund haben sich nun diese Nachbarn an uns gewendet, um ein vermeintlich großzügiges, aber nicht in Zahlen gegossenes Angebot zu machen.

Für den Fall, dass wir einwilligen würden, was würde uns dann erwarten und was hätten wir zu berücksichtigen? Kann mir nicht vorstellen, dass es "nur" bei einer 6 Meter breiten Straße bleiben würde, die nahtlos an den Zaun des Nachbarn grenzen würde. Außerdem müsste man noch eine Kurve einplanen, zumal man nicht rechtwinklig in die Straße einfahren würde.
Welche Abstände zur Straße hätten der obere Nachbar und wir zu beachten?
Zudem steht dort ganz rechts (dezent mit einem X markiert) ein Stromverteilerkasten. Was würde mit dem passieren?
Könnten finanzielle böse Überraschungen auf uns zukommen?
Vielleicht fällt Euch noch was ein, was hier noch nicht erwähnt wurde und wir noch nicht bedacht haben!

Bedanke mich schonmal für Eure Aufmerksamkeit und Mühe!

Viele Grüße,
alles

  •  heislplaner
  •   Gold-Award
6.1.2020  (#1)
ihr verkauft einfach eurem lieben nachbarn gleich das ganze grundstück oder gar nichts.das geschilderte szenario würde ich niemals zulassen

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  •  alles
6.1.2020  (#2)
Das ist genau auch unser Standpunkt oder Bauchgefühl.
Könntest Du vielleicht noch ausführen, warum Du davon Abstand nehmen würdest?
Würdest Du auch befürchten, dass es unkalkulierbaren Scherereien konmmen könnte?

Nachdem die vom öffentlichen Gut betroffenen Nachbarn mit schwammigen Argumenten dahergekommen sind, würden wir sie gerne mit aufklärenden Fakten konfrontieren. Sowas in der Art dieses und jenes würde uns blühen oder müssten wir einhalten. 

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  •  kech
  •   Silber-Award
6.1.2020  (#3)
Das Baugrundstück hat ja eine öffentliche Zufahrt, sonst könnte es gar kein Baugrund sein.  Offensichtlich  wurde bislang von der Gemeinde geduldet, dass diese von Privaten als Garten genutzt wird, weil kein Bedarf für eine Zufahrtsmöglichkeit bestanden hat.
Euren Nachbarn musste aber bewusst gewesen sein, dass diese Nutzung nur befristet sein konnte.
So einfach, wie sich Eure Nachbarn das vorstellen, wird es vermutlich nicht gehen. Es müsste wohl eine Rückwidmung erfolgen, dann von der Gemeinde an sie verpachtet oder verkauft werden müssen, damit der Grund weiter legal als Garten genutzt werden kann.
Es fragt sich nur, ob das so einfach geht, wenn kein öffentlicher Ersatz vorhanden ist.
Oder wollt Ihr wirklich Grund für eine fremde Zufahrt hergeben bzw. gar eine Dienstbarkeit zugunsten des Wiesenbesitzers auf Eurem Grund zulassen?

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  •  alles
7.1.2020  (#4)
Exakt, das ist genau die Vorhaltung, welche ich den unteren Nachbarn mache. Sie hätten damit rechnen müssen, dass das öffentliche Gut irgendwann wieder abzutreten wäre!

Du erwähnst eine Rückwidmung auf Grünland...als was könnte das öffentliche Gut momentan gewidmet sein? Theoretisch auch als Verkehrsfläche?

Bisher gibt es zu der Wiese nur eine enge "sporadische" Zufahrt, die ich ganz oben mittig gekennzeichnet habe. Diese befindet sich zwischen einer Grundgrenze und einer Garage. Also für einen Traktor reicht es definitiv, da früher einer den Rasen gemäht hatte (mittlerweile durch Rasenroboter ersetzt).
Wie breit müsste eigentlich der "öffentliche Ersatz" gesetzlich mindestens sein? Weiß nämlich nicht einmal, wie man auf 6 Meter kommt!

Ob die Wiese schon ein Baugrundstück ist, kann ich nicht beurteilen. Ich vermute mal, dass man zuerst die Kriterien abklären möchte, bevor man sich an die Widmung wagt.

So einfach würden wir diese "Dienstbarkeit" nicht in Kauf nehmen. Aber mit einem Tausch über eine neue Grundfläche in Richtung Ackerfläche direkt an unser Grundstück angrenzend (so wie es bei den unteren Nachbarn der Fall ist) darf man schon spekulieren emoji

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
7.1.2020  (#5)
ich würde meine haltung zu dem thema davon abhängig machen, aus welcher motivation ich das grundstück gekauft habe. ist es ein anlageobjekt, und nur wegen der aktuellen zinspolitik verwende ich lieber das grundbuch statt sparbuch? dann offen in verhandlungen eintreten. ist es ein objekt für den eigenen bedarf und ich will selbst später darauf bauen? sorry, auf jede benachteiligung würde ich verzichten.

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  •  Dirm
7.1.2020  (#6)
6m Asphaltbreite? Bei meinen Eltern haben 4 Häuser eine 2,5m Zufahrt. Seit 30 Jahren. Ist halt dann keine öffentliche Straße, aber muss ja nicht sein. (Für den Bau wars breiter, aber nur Gatsch.)

Wenn du schon schreibst, mit Straße geht sichs bauen nicht mehr aus... diese "Streifengründe" sehen am Plan unpraktisch aus. 

Hört sich an als hoffen hier alle auf einen Dummen.

Nach 20 Jahren wurde bei uns endlich eine Garage auf öffentlichem Gut geräumt. Ein ganzes Viertel muss jetzt nicht mehr über die Hauptstraße sondern kann mit Rad/Fuß hinten rum abkürzen.

Was sagt denn die Gemeinde?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
7.1.2020  (#7)
ich vermute der wiesenbesitzer möchte das grundstück auf 2 grundstücke teilen und braucht für jedes zukünftige grundstück eine zufahrt. eine oben (besteht bereits) und deine.
sonst muss er die zufahrt für das heruntere grundstück vom obigen abzwicken. ich glaub das geht alles zu deinen lasten

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
7.1.2020  (#8)

zitat..
heislplaner schrieb: ich vermute der wiesenbesitzer möchte das grundstück auf 2 grundstücke teilen und braucht für jedes zukünftige grundstück eine zufahrt. eine oben (besteht bereits) und deine. sonst muss er die zufahrt für das heruntere grundstück vom obigen abzwicken. ich glaub das geht alles zu deinen lasten

 es ergibt trotzdem keinen Sinn die Erklärung, denn so oder so braucht es einen Streifen der dann "wertlos" ist, vom eigenen Grundstück den abzwacken kommt trotzdem billiger als einem Nachbarn ein "großzügiges" Angebot zu machen
(= großzügiger Quadradmeterpreis + Kosten für einen Zaun + Kosten für die Elektroverteileränderung)
->
ich vermute mal das die Lage "oben" ähnlich ist wie hier das zwar die Zufahrtsmöglichkeit zur jetztigen Wiese besteht aber es keine öffentliche Straße ist

ich persönlich würde auf KEINEN Fall verkaufen, das man überhaupt die Frage bekommen hat zeigt schon das der obere offenbar die Zufahrt nicht will die wäre viel einfacher weil zumindest als Feldwegzufahrt offenbar schon existent, genauso die wenigen Quadratmeter bringen nicht soviel Geld ein dafür hat man danach eine öffentliche Straße am Grundstück mit einer zusätzlichen Lärmquelle, also das bischen Geld ist der Wertverlust nicht Wert
->
wie angedeutet wenn dann würde ich nur das Haus als Ganzes verkaufen


zitat..
alles schrieb: Wenn oben und seitlich von der "Wiese" nichts geht, müsste die Straße sozusagen untenrum durch das bestehende öffentliche Gut führen. Dieses öffentliche Gut soll sich angeblich zwischen den beiden unteren Nachbarn (die länglichen Flächen) befinden. Das ist mir nie aufgefallen, weil es von denen seit Jahrzehnten gepflegt und als Gartenanlage verwendet wird. Durch den Bau der Straße würden sie einen Großteil ihrer Gartenfläche mitsamt Obstbäumen verlieren.

ist schlicht deren Problem wenn sie auf öffentlichem Gut, das eine geplante Straße ist für eine Siedlungserweiterung, das sie bewirtschaften dürfen Bäume anpflanzen dann fliegen die halt raus wenn die Straße kommt, das wussten sie vorher und brauchen nicht eine Träne abdrücken,
wenn man derartige Flächen hat/bekommt/nutzen darf  dann muss man damit rechnen das sie irgendwann so genutzt werden wie sie eigentlich geplant sind, 
ein gutes Beispiel ist da in einer Siedlung Flächen vor dem Haus für eine Straßenverbreiterung bzw Gehsteig, wenn das so geplant und eingezeichnet ist das da irgendwann was kommt brauch ich da keinen Baum hinplanzen, ein paar einfache Sträucher und Rasen um den ich nicht heulen muss wann es soweit sein sollte und das es gut aussieht bis dahin

dazu kommt die geplante Straße unten und dann rauf auf der Ackerfläche hat für dich einen weiteren Vorteil, die neuen Parzellen auf der Wiese sind dann von der anderen Seite erschlossen, heißt du hast keine Straße, keinen Lärm, der Garten ist komplett privat mit Nachbarschaft nur Garten, wäre mir viel lieber als eine Straße vor der Nase zu haben

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  •  purrtastic
7.1.2020  (#9)
Von deinem Standpunkt aus, würde ich sagen, ist alles eine Frage vom Preis und wie großzügig das Angebot wirklich wäre.. da sollen sie mal was vorlegen. Inkl. könnte man zusätzlich auch einfordern entsprechend Grund dafür von der Weise zu bekommen. Aber wenns ein Angebot ist, das man tatsächlich kaum abschlagen kann.. aber denke auch nicht, das denen die paar Obstbäume das wieder wert wäre..

Wie die Nachbarn das mit der Gemeinde regeln sollten, wenn sie ein öffentliches Gut quasi für sich beanspruchen... ist deren Sache.

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  •  DITC101
  •   Bronze-Award
7.1.2020  (#10)
So wie du es beschreibst wäre Dein Grundstück, wenn Du die mögliche Zufahrtsstraße verkaufst, als Bauland nicht mehr ordentlich nutzbar. D.h. Preisvorstellung=Wert des Grundstücks.

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
7.1.2020  (#11)
Also ich würde entweder das Grundstück im ganzen verkaufen oder noch besser gegen das vordere am Acker tauschen.
Natürlich unter der Bedingung dass die Zufahrt und Infrastrukturanschluss gemacht werden.
Eingekemmte Grundstücke sind schlechter zu Verkaufen als offene.

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  •  alles
8.1.2020  (#12)
Zunächst einmal bedanke ich mich bei jedem Einzelnen recht herzlich für Eure große Beteiligung. Bevor ich mich gestern zur Gemeinde begeben hatte, hatte ich mir diese noch verinnerlicht, um Anregungen zu sammeln. Bevor ich auf manche Beiträge konkret eingehe, hier eine kleine Zusammenfassung des anderthalb-stündigen Gesprächs:

Die Karte, die mir beim Bauamt gezeigt wurde, stellt zwischen den unteren Nachbarn eine dicke, fette Straße mit einer Breite von 6 bis 7 Metern dar, die auch als Verkehrsfläche gewidmet ist. Diese geht virtuell entlang des Zauns der beiden Nachbarn und kurz vor Ende der waagrechten Linie verläuft ein Bogen bis aufwärts zu der linken unteren Ecke der skizzierten Wiese.
Aber in Wirklichkeit ist rein gar nichts von einer geplanten Straße zu erkennen. An der Stelle (straßenseitig) steht man vor einem Zaun des rechten Nachbars und gleich anschließend den Tujen-Zaun des linken Nachbars. Nun verstehe ich, warum die beiden einen wesentlichen Teil ihres Gartens nicht aufgeben wollen. Bei dem rechten Nachbarn würde die Straße sogar unmittelbar neben dem Swimming-Pool vorbeiführen.
Aber glaubt Ihr, dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Darf man ein öffentliches Gut der Gemeinde derart dicht bepflanzen, ohne dass es als Grünland gewidmet ist bzw. ohne dass sie die Besitzer des Grundstücks sind? Dabei lehne ich mich an den Einwand von "kech" an!


Was ich noch mitbekommen habe ist, dass genau dieser Teil von beiden ehemaligen Besitzern oder etwaige Vorbesitzern an die Gemeinde abgetreten werden musste, damit sie dort Ihre Häuser bauen durften. Die Gemeinde muss nämlich sicherstellen, dass es eine Zufahrt zu allen potentiellen Parzellen gibt. Beispielsweise für den Fall, dass die Wiese (aktuell landwirtschaftliche Fläche) als Bauland umgewidmet wird. Wenn es dieses öffentliche Gut nicht gäbe, wäre die Umwidmung nicht möglich, solange sich alle privaten Grundstückbesitzer querstellen.


Was die Breite einer Zufahrtsstraße angeht, legt das die Gemeinde ohne rechtliche Grundlage fest. Die eingezeichnete Straße hat z.B. höchstens eine Breite von 4 Meter (von Grundgrenze zu Grundgrenze), wobei nur 2,5 bis 3 Meter wirklich befahrbar ist. Dazu meinte der Bürgermeister, dass es eben früher so gehandhabt wurde. Mittlerweile würde man keine Straße unter 6 Meter Breite als Zufahrt anerkennen. Mancherorts werden sogar 7 bis 7,5 Meter vorausgesetzt. An dieser Stelle haben wir auch umfassend über Ausfahrtstrompeten gesprochen, weil es bei uns auch ein Thema wäre. Wenn der obere Nachbar zumindest seine straßenseitige Ecke nicht abgeben würde, würde theoretisch noch mehr Grundstücksfläche von uns draufgehen.

@cc9966 
Ja, das Grundstück ist für die private Verwendung vorgesehen. Eventuell auch mal was dazubauen oder den Altbau ganz abreißen und komplett neu bauen. Wir sind aber nicht ortsgebunden. Soll heißen, wenn man uns einen adäquaten Ersatz geben würde, könnte man uns auch "vertreiben".

@­Dirm
Ganz Deiner Meinung, was Streifengründe und den Dummen angeht! Ziemlich gut auf den Punkt gebracht. Da bedarf es keiner weiteren Worte. Deine Frage dürfte mit Diesem Beitrag beantwortet sein emoji

@heislplaner
Genau so ist es! Die Wiese ist auf zwei Parzellen aufgeteilt. Anscheinend sollen zwei Mehrparteienhäuser hingestellt werden. Dazu soll das Grundstück an einen Bauträger verkauft werden. Das Verhältnis zwischen Grundstückfläche und die Fläche aller Ebenen des Wohnobjektes soll 0,4 betragen (Detail am Rande).

@ChristianIV
Du hast in allen Punkten recht. Wir sehen es auch so. Auch hält sich daher - so wie bei Dir -unser Mitleid in Grenzen.
Zu den von Dir erwähnten Kosten sei noch jene ergänzt für den Geometer, für die Änderung im Grundbuch und für die Errichtung einer zumindest geschotterten Zufahrt. Wenn der potentielle "Käufer" an die Gemeinde abtreten würde, übernimmt sie die Asphaltierung, den Winterdienst usw.

Die Zufahrt von oben ist anscheinend nicht möglich, weil zu eng. Dazu kommt das Problem, dass der Nachbar ganz oben auf deren Höhe für die "Trompete" wiederum ein Stück seines Grundstücks abgeben müsste. Wenn man nach oben fährt, ist die Querstraße nach rechts ziemlich schlecht einsehbar.

Oje, Zeichenlimit erreicht!

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  •  alles
8.1.2020  (#13)
@­purrtastic
Genau das ist der nächste Schritt. Es geht in die Verhandlungsvorbereitung. Ich lege dabei Vorschläge (eh wie Du sagst, auch ein etwaiger Tausch) und konkrete Zahlen hinsichtlich Fläche vor. Das Angebot soll dann schon von denen kommen.

Soweit ich es mitbekommen habe, müssten wir nicht so viele Steuern abführen. Weil die Baulandwidmung schon vor 1975 war, wären diese nur rund 4,2 %. Jetzt würde man 19 % oder sowas bezahlen müssen. Irgendwie gab es da 2012 eine wesentliche Gesetzesänderung. Irgendwas von Immo-EStG oder ähnliches wurde auch erwähnt. 

@DITC101 
So hätten wir uns das auch gedacht. Wird sich wahrscheinlich nicht spielen. Die Gegenseite wird auch alles mögliche versuchen, das Angebot möglich gering zu halten. Nur da werden sie bei uns auf Granit stoßen. Wir können nicht rein nach dem marktüblichen Wert gehen, weil der Verkauf für uns mit ziemlich viele Einschränkungen und viel Theater einher gehen würde.

@rocco81
Das mit dem offenen Grundstück wurde gestern auch thematisiert. Gut, dass Du es erwähnst. Wäre sonst wieder in Vergessenheit geraten.
Genau, ein wenig Grundstück oben abgeben und stattdessen mehr Richtung Acker bekommen wäre auch eine Option!


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  •  derLandmann
8.1.2020  (#14)
Falls ihr plant für euch oder eure Kinder dort mal ein Wohnhaus zu errichten würde ich genau gar nichts tun.
Die südlichen Nachbarn haben bewusst die Straßenfläche für sich beansprucht und sogar einen Pool *lol* direkt daneben erbaut. Muss denen bewusst sein, dass es mal so kommen würde.

Durch eine Straße "über" oder direkt neben deinem Grundstück erfährst du eine Entwertung, der Nachbar über dir ebenso.
Ich persönlich habe lieber nur auf der Vorderseite eine Straße als nicht auch noch auf einer Längsseite. Errichtung von Mehrparteienhäusern heißt auch genug Verkehrsaufkommen. Zusätzlich wird deine Frontseite noch durch den 'Trompete' verringert. Leider ist die Skizze nicht bemaßt.
Kann natürlich vor Ort anders aussehen wenn zB. bei Hanglage eine Verlängerung des Grundstücks Sinn machen würde.

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  •  Ghamor
8.1.2020  (#15)

zitat..
alles schrieb:

@cc9966 
Ja, das Grundstück ist für die private Verwendung vorgesehen. Eventuell auch mal was dazubauen oder den Altbau ganz abreißen und komplett neu bauen. Wir sind aber nicht ortsgebunden. Soll heißen, wenn man uns einen adäquaten Ersatz geben würde, könnte man uns auch "vertreiben".

@heislplaner
Genau so ist es! Die Wiese ist auf zwei Parzellen aufgeteilt. Anscheinend sollen zwei Mehrparteienhäuser hingestellt werden. Dazu soll das Grundstück an einen Bauträger verkauft werden. Das Verhältnis zwischen Grundstückfläche und die Fläche aller Ebenen des Wohnobjektes soll 0,4 betragen (Detail am Rande).


Also für mich wäre die Info, dass da neben mir zwei Mehrparteienhäuser entstehen sollen, der endgültige Grund um von dort weg zu wollen, vor allem wenn euch nicht wirklich was an diesem Ort hält.

Die Ausgangslage ist ja generell für euch nicht angenehm. Ich würde an deiner Stelle auch keinen Grund abgeben, warum sollst DU für einen wissentlich begangenen Fehler (ists dann eigentlich noch ein Fehler?) deiner Nachbarn jetzt plötzlich der sein, der die Konsequenzen trägt? Owa schon fix ned. Natürlich macht dich das gleichzeitig nicht beliebter bei den Nachbarn, weder bei dem, der die Zufahrt braucht, noch bei den anderen beiden, die den Verkehrsweg verbaut haben. Das wäre schon allein ein Grund für mich, mir gut zu überlegen, ob ich da noch bauen und den Rest meines Lebens leben will.
Wenn da jetzt noch zwei fette Mehrparteienhäuser an deinen Grund gebaut werden sollen, mit denen eine "erhöhte Frequenz" und wenn du Pech hast viel Schatten auf dein Grundstück einher gehen werden, würde ich das Weite suchen.

Was natürlich nicht heißt, dass du jetzt einfach deren Forderungen erfüllen sollst. Ich würde denen als Lösung erstmal das ganze Grundstück anbieten, eine Teilung kommt nicht in Frage. Wenn sie nicht kaufen wollen, würd ich den Grund zum Verkauf anbieten und denen erklären, dass sie dann gerne wieder an den neuen Eigentümer herantreten können, wenns denn einen geben wird. Natürlich wirst du zukünftigen Käufern ganz offen die Situation erklären die auf sie zukommen wird. Das erhöht die Verkaufschancen nicht gerade. Vielleicht wird ja der Bauträger selbst deinen Grund kaufen, damit er eine ordentliche Zufahrt und vielleicht vorgesetzt Abstellplätze, Müllplatz, etc. machen kann.

Die ganze Situation ist auch ein super Beispiel für das oft gepredigte "Nur weil die Gemeinde nichts tut [oder nach dem Motto 'wird schon passen' einwilligt] heißt das noch lange nicht, dass ich alles darf." Die Nachbarn mussten selbst Grund abtreten, also wussten sie offensichtlich, dass das nicht mehr deren Grund ist, sondern öffentlicher. Trotzdem haben sie weiterhin so getan, als wäre es ihrer. Das ging eine Zeit lang gut, und plötzlich muss ich dann meinen Pool, meine schönen Obstbäume, etc. wegreißen. SSKM. 


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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
8.1.2020  (#16)

zitat..
alles schrieb: Aber in Wirklichkeit ist rein gar nichts von einer geplanten Straße zu erkennen. An der Stelle (straßenseitig) steht man vor einem Zaun des rechten Nachbars und gleich anschließend den Tujen-Zaun des linken Nachbars. Nun verstehe ich, warum die beiden einen wesentlichen Teil ihres Gartens nicht aufgeben wollen. Bei dem rechten Nachbarn würde die Straße sogar unmittelbar neben dem Swimming-Pool vorbeiführen. Aber glaubt Ihr, dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Darf man ein öffentliches Gut der Gemeinde derart dicht bepflanzen, ohne dass es als Grünland gewidmet ist bzw. ohne dass sie die Besitzer des Grundstücks sind? Dabei lehne ich mich an den Einwand von "kech" an!

 
das typsiche wo kein Kläger da kein Richter, wenn eben in einer Siedlung zwischen 2 Grundstücken eine Straße rein geplant ist für eine Siedlungserweiterung dann stört es die Gemeinde nicht wenn man da mal Rasen pflanzt und ihn mäht, man sich um die Fläche "kümmert" denn ja erstmal ist das auf unbekannte Zeit eine tote Fläche, erstmal sind alle glücklich die Gemeinde weil sich wer um die Fläche kümmert und der Nutzer weil er geschenkten Garten erhält,
aber man muss immer damit rechnen das die Fläche dafür genutzt wird wofür sie eigentlich eingeplant ist vom eigentlichen Besitzer und das ist in dem Fall eine Straße
->
das man hier sogar Bäume pflanzt und sogar einen Pool baut, der wohl ein klassischer Schwarzbau ist, ist Kaltschnäuzigkeit bzw eine pure Frechheit, alles nicht dein Problem, du hast jetzt keine Adresse bzw Bundesland angegeben aber selbst wenn der Pool keine Genehmigung erfordert Abstandsvorschriften zur Grundstücksgrenze gibt es trotzdem, die Grundstücksgrenze ist das was im Grundbuch ist und nicht dort wo der Zaun steht

grundsätzlich ist die Zeichnung leider zu "einfach" und klein, wem gehört die Ackerfläche, was ist unten und oben und links am Acker "weiterführend" wie könnte man das Problem lösen, wenn Wiese und Acker unterschiedliche Besitzer hat dann wird das Thema ja noch mal komplizierter, genauso kommt die Frage dazu was hast du persönlich vor, willst du dein altes Haus sogar loswerden, wegziehen oder in der Gegend was anderes  oder sogar was anderes Neues.

Fakt ist du musst garnichts tun, du kannst einfach nein sagen, andere haben Probleme aber du musst nicht der gute Samariter sein und das der Wiesenbesitzer und oder die 2 Häuserbesitzer unten sauer sind ist alles nicht dein Problem, das ist deren Problem, dein Job ist nicht guter Samariter und selbst wenn du ein Traumangebot bekommen solltest dann kannst du immer noch nein sagen weil du einerseits das Geld nicht brauchst und andererseits einfach nichts ändern willst, du hast keine Schuld an irgendwas

wenn du aber selber eine gewisse Veränderung dir wünschst und vielleicht zu profitieren dann würde ich das Ganze mehr aktiv angehen, denn wer sagt denn das es bei den 2 Häusern oder wohl mindestens 4 Doppelhaushälften oder 6-8 Reihenhäusern/Wohnungen bleibt auf der Wiese, wenn die Zufahrt mal da ist ein Bauträger hat gerne ein größeres Projekt das er Teile des Ackers gleich "mitkauft" und über die Straße nochmehr Verkehr entsteht das kannst du dann nichtmehr beeinflussen das von der Wiese irgendwann "später" eine Straße abgezwackt wird und es weiter geht,
dann würde ich das aktiver angehen mit Acker-besitzer und Nachbarn usw und sich zusammensetzen und eine größere Lösung ausarbeiten wo man dann quasi selbst als Belohnung mit geringer/keiner Aufzahlung dann ein neues Haus wieder schön in Siedlungsrandlage bekommt, so wie sich das jetzt liest haben die Nachbarn unten eine Menge zu verlieren, der Eine offenbar sogar einen Pool und nicht nur Obstbäume und Zaun, denn ja fehlen zwar die Details aber das riecht nach Schwarzbau auf öffentlichem Grund oder zumindest zu wenig Abstand und eine Rückwidmung bzw Kaufoption für das geplante Straßenstück wird es nur geben wenn es eine alternative Zufahrt gibt usw


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  •  Dirm
8.1.2020  (#17)
"Bauträger" das Unwort des Jahrzehnts :-D
(Wobei es sicher auch Positivbeispiele gibt....)

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  •  kech
  •   Silber-Award
8.1.2020  (#18)
@alles 
Danke für den ausführlichen Bericht.
Zu deiner Frage, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen sein kann, Folgendes:
Die Gemeinde hat die Bepflanzung geduldet, hatte daher selbst keine Arbeit damit. Darin sehe ich nichts Unrechtes.
Die Rückwidmung einer Verkehrsfläche kommt auch schon mal vor. Ich kenne selbst einen solchen Fall, allerdings gab es da  - anders als bei Euch - keinen Bedarf mehr für die Straße. Die Rückabwicklung der Abtretung zugunsten des ehemaligen Eigentümers war trotzdem nicht einfach. 

Bei dir liegt der Fall jedoch etwas anders.
Ich kann da Ghamor nur zustimmen. Wenn die Zufahrt neben dir für Mehrparteienhäuser benötigt wird, bedeutet das mehr Verkehr und Belästigung, aber auch eine Entwertung deines Grundstücks, das dadurch zur Eckparzelle mit öffentlicher Straße auf 2 Seiten wird.
Es wäre wirklich edel von Euch, wenn Ihr diesen Nachteil zugunsten eines Nachbarn tatsächlich in Kauf nehmen würdet, der im Wissen um das Risiko eines Straßenbaus seinen Pool haarscharf an der Straßengrenze  situiert hat. 


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  •  Rurouni
8.1.2020  (#19)
Wenn ich nur kurz was dazu sagen darf, hier scheint es mal wieder so zu sein, Frechheit siegt und ganz ehrlich, wenn die Nachbarn einfach davon ausgehen, du wirst schon verkaufen, weil sie sind ja so arm, dann sind sie einfach selbst schuld. Unsere Nachbarn glaubten auch, sie könnten unseren Wall und die Hecke als Parkplatz benutzen, das hab ich ihnen aber sowas von schnell abgedreht, nur weil sie halt zu wenig Platz geplant haben. Nachbarschaftsfriede ja, aber sicher nicht um jeden Preis, sondern alles mit Maß und Ziel, nur meine Meinung.

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
8.1.2020  (#20)

zitat..
kech schrieb: Die Rückwidmung einer Verkehrsfläche kommt auch schon mal vor. Ich kenne selbst einen solchen Fall, allerdings gab es da - anders als bei Euch - keinen Bedarf mehr für die Straße. Die Rückabwicklung der Abtretung zugunsten des ehemaligen Eigentümers war trotzdem nicht einfach.

 diese Rückwidmung bzw Abriss bzw Übergabe an Privatbesitz ist schon einfach, geht aber nur wenn die Gemeinde sie nicht mehr benötigt, garantiert nicht mehr benötigt, heißt das das Örtliche Entwicklungskonzept geändert wird und keine Siedlungserweiterung in die Richtung mehr geplant ist was ein riesiger Schritt wäre oder das es eben eine alternative Verkehrslösung gibt wie die Zufahrtsstraße die hier gewünscht wird und ja der Bauträger gleich noch Teile des Ackers mitkauft (was sie dir nicht sagen) und dort noch viel mehr gebaut wird

aber nur weil die 2 unten jetzt sagen sie haben die geplante Straßenfläche immer genutzt und sie wollen sie jetzt dauerhaft haben werden sie keine Rückwidmung und keine Übergabe bekommen, erst wenn der Bedarf nicht mehr gegegben ist wäre das möglich und wenn das so ist dann kann man das beantragen und wird sicher durchgenickt werden, bei uns war es vor 12 Monaten genau so, die Siedlung wurde erweitert und aus der Sackgasse wurde eine Straße wo man im Kreis fahren kann und den Wendehammer brauchte man nichtmehr, die Fläche die quasi der Garagenvorplatz vom letzten Haus war wurde denen einfach unkompliziert übergeben, einstimmiger Gemeinderatsbeschluss ohne Diskussion, nicht mehr nötig und weg damit


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.1.2020  (#21)
Ihr seid eh in einer super Verhandlungsposition. Ihr könnt verkaufen, müsst es aber nicht. Wenn ihr ein super Angebot bekommt (für das komplette Grundstück, oder eben inkl. Abgeltung des Wertverlusts des restlichen Grundstücks), das ihr nicht ausschlagen könnt, dann war es ein guter Verkauf. Wenn es das nicht gibt, dann auch gut. Dann bleibt für euch alles wie es ist.

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