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50J. Lebensvers. mit 14J. abgeschlossen... kann ich da wieder raus?

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  •  Bernhardbaut
12.11. - 19.11.2021
24 Antworten | 9 Autoren 24
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Hallo Leute,

ich ärgere mich immer wieder mal über meine zwei meiner Jugendsünden - einerseits gut dass ich zusätzlich was gemacht hab - anderseits finde ich es ungeheuerlich dass ein Versicherungsmensch (der Ortsversicherer) zwar im beisein meines Vaters aber dennoch einem Hauptschulabgänger so etwas unterschreiben lassen kann (Prämie bei Vertragsbeginn 2004 ~100€ mtl.) 

konkret:
hab 2004 (mit 14J.) das Produkt
"Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht für Ihre zweite Pension"  mit Laufzeit bis 2054
abgeschlossen / unterschrieben - wie man das auch immer nennt...

und zusätzlich ein weiteres Produkt dessen Mindestlaufzeit aber schon überschritten ist - welches aber auch noch bis 2054 laufen würde.

Jetzt könnten wir diese Kohle sehr viel besser brauchen als erst 2054 - es geht vl. sogar darum ob wir für Hauskauf + Umbau einen Kredit brauchen oder nicht.

Ich hab das vor einem Jahr mit meinem Versicherungsvertreter besprochen und wollte die Unterschriften des Vertrages einsehen. Er würde sich das anschauen - jetzt ist er inzwischen verstorben - sein Sohn hat seine Kunden übernommen.

Performance ist für mich jetzt schwer herauszubekommen (Gesamtverzinsung 2,75% steht im aktuellen Wertanpassungsschreiben - bezieht sich wohl nur auf die Prämien ohne die Berufsunfähigkeitsversicherung). Rückkaufswert natürlich unterirdisch. 

Es wird wohl einen Sinn haben eine solche Versicherung abzuschließen - mir war der mit 14 nicht klar und heute auch nicht. 

Kann ich da wieder rauskommen? Wenn nur meine Unterschrift (und da bin ich zu 99% sicher)
drunter ist muss der Fall ja klar sein - oder täusche ich mich da?
siehe 14-18 Jährige in
https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/8/Seite.1740317.html

Danke & Liebe Grüße, Benrhard

 

  •  thez
12.11.2021  (#1)
Also wenn du wirklich 14J alt warst ist der Vertrag ziemlich sicher nichtig. Wenn der Fall allerdings so klar ist, dann frage ich mich warum du fast 17J später draufkommst?

Würde dir empfehlen nicht über den Versicherungsmakler sondern direkt mit der Versicherung in Kontakt zu treten.
Viele Versicherungsmakler bekommen auf laufende Verträge noch immer Folgeprovisionen deswegen ist das Interesse hier weiterzuhelfen wahrscheinlich sehr gering.
Am Besten bei der Versicherung XYZ direkt anrufen und über Polizzennummer den Originalvertrag zur Prüfung einfordern. Wenn da wirklich nur deine Unterschrift drauf ist und du 14J warst sollte es ziemlich sicher nichtig sein und du bekommst dein Geld 1:1 mit eventueller Verzinsungs von 4% zurück.

Falls das nicht geht im Notfall Prämienfrei stellen bzw. oder über diverse Anwalts-Plattformen die den Fall für dich "einklagen" und aufs EugH-Urteil verweisen. Die bekommen dann natürlich eine Provision aber unter Umständen bleibt noch immer mehr Geld übrig als wenn du einen Rückkauf machst. Google spuckt z.B. https://asoe.info/ aus.

Ich hatte selbst mal einen "LifePlan" bei der Generali.
Gleiches Spiel: 19J, jung und dumm, mit 200€ pro Monat abgeschlossen. Hab mit dann am Vergleich des VKI beteiligt und alles inkl. 4% zurückbekommen da es einen Fehler in der Rücktrittserklärung gab.
(https://www.konsument.at/geld-recht/lebensversicherungen-vki-sammelaktion-318905332639)

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  •  Bernhardbaut
12.11.2021  (#2)
Danke für die promte & ausführliche Anwort!

zitat..
thez schrieb:

dann frage ich mich warum du fast 17J später draufkommst?

hab nach 6 Jahren angefragt und mich abwimmeln lassen - "das ist so ein guter Vertrag - ich soll mir das gründlich überlegen". Die zum Ende 200€ im Monat sind mir aber auch nie so aufgefallen.


zitat..
Würde dir empfehlen nicht über den Versicherungsmakler sondern direkt mit der Versicherung in Kontakt zu treten.
Viele Versicherungsmakler bekommen auf laufende Verträge noch immer Folgeprovisionen deswegen ist das Interesse hier weiterzuhelfen wahrscheinlich sehr gering.

So war und ist es - das Ableben meines Maklers der im Nebendorf zuhause war und sein Sohn ein Schulfreund von mir ist haben mich da Nachsichtig sein lassen. 

Werde die Dokumente einfordern und berichten!


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.11.2021  (#3)
Zu dieser Zeit war es auch tatsächlich ein "guter" Vertrag. 
Garantiezinssatz (der Garantiezinssatz ist ein Rechenzins, kein Zinseszins. Dieser kommt bei der Jahresnettoprämie zur Anwendung) + variable Gewinnbeteiligung lagen da bei rund 5 - 6% jährlich. Die Kreditzinsen auf der Finanzierungsseite waren da natürlich auch dementsprechend hoch.

Versicherungen müssen die Kundengelder aus der klassichen LV und Krankenversicherung in den Deckungsstock veranlagen und sind auch gesetzlich verpflichtet, dabei die Kundengelder so sicher wie möglich zu veranlagen:
https://www.fma.gv.at/glossar/deckungsstock/

Die Lebensversicherung erfüllte in dieser Zeit durchaus eine Menge an Anforderungen: steuerbedingte Vorteile bis 1997, Vorsorge im Ablebensfall und natürlich den Vorsorge- bzw. Spargedanken.
Das sollte man grundsätzlich nicht schlechtreden.

Mit den seit der Subprime-Krise 2008 abnehmenden Anleihezinsen (meist AAA-garatete Schuldner wie Österreich, Deutschland), die einen Großteil des Deckungsstockes ausmachen, kamen die Versicher immer mehr unter Druck: sie müssen Kundengelder garantieren, neu aufgenommenen Anleihen warfen und werfen jedoch keinen Gewinn ab, somit wurden die Renditechance kontinuierlich verkleinert.
Die Kostenstruktur verstärkt diesen Effekt noch zusätzlich. Das so gerne bemühte Gespenst des provisionsgeilen Betreuers, das alle Rendite zunichte macht, ist eigentlich der kleinste Kostenfaktor.
https://www.fip-s.at/blogartikel/gezillmert-vs-ungezillmert-fiplan/

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  •  thez
12.11.2021  (#4)
Ich will Lebensversicherungen auch nicht schlechtreden. Für manche Personenkreise ist es sicherlich eine gute Art Geld langfristig zu sparen. Nicht jeder schafft es wirklich konstant Geld auf die Seite zu legen. Manche Leute haben ja direkt den Drang noch etwas Geld auszugeben sollte am Ende des Monats was über bleiben. Da ist die Lebensversicherung sicherlich besser als der 6-jährige Bausparvertrag.

Für jeden der selbst aber diszipliniert ist und sich mit Finanzen beschäftigt ist es wohl besser in ETFs, Aktien, Anleihen etc. selbst zu investieren. Ich denke das Modell Lebensversicherung ist ein Auslaufmodell. Jeder 20-jährige investiert mittlerweile über diverse Handyapps in ETFs und Cryptos.

@Alex: Wie ist eigentlich dein Zugang dazu wo du doch selbst bei der Generali bist?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.11.2021  (#5)

zitat..
thez schrieb: Ich denke das Modell Lebensversicherung ist ein Auslaufmodell. Jeder 20-jährige investiert mittlerweile über diverse Handyapps in ETFs und Cryptos.

Man versuchte seinerzeit, mit einem Produkt "viel abzudecken", das hatte wie geschrieben auch durchaus seine Berechtigung. Dazu war es leicht verständlich.
Versicherungsseitig sind die alternativ-Produkte in der fondsgebundenen LV zu finden. Da gab es vor ein, zwei Jahren einen guten Vergleich FLV vs. ETF im Gewinn-Magazin.

Für die jüngeren Generationen sind KLV' s sicherlich veraltet, da aufgrund der weiter oben genannten Gründe keine nennenswerten Renditen erzielt werden können.
Ein ähnlichliches Schicksal ereilt dem Bausparvertrag.
Wertpapiere in welcher Form auch immer sind, um zumindest den Wert des Geldes zu erhalten, alternativlos.

Ich selber bespare für meine Kids das genannte Produkt und habe es dementsprechend individuell gestaltet.

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  •  Bernhardbaut
12.11.2021  (#6)

zitat..
speeeedcat schrieb: Mit den seit der Subprime-Krise 2008 abnehmenden Anleihezinsen (meist AAA-garatete Schuldner wie Österreich, Deutschland), die einen Großteil des Deckungsstockes ausmachen, kamen die Versicher immer mehr unter Druck

Heißt das aufgrund des Deckungsstocks (sichere = unrentable Anlage) sind die Versicherungen ev. auch daran interessiert Verträge dieser Art aufzulösen? 

Passiert die Verzinsung mit 4% automatisch bei Rückabwicklung oder ist das Verhandlungssache?

Wenn Rückabwicklung mit 4% Zinseszinsen zustande kommt würde ich ja viel besser aussteigen als ich vermutet hab. DANKE für die Infos!


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.11.2021  (#7)
Das kann ich dir nicht sagen, ich denke, das war nur bei der Sammelklage des VKI. 

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  •  ernsthappel
  •   Bronze-Award
12.11.2021  (#8)
Für meine Kids gibt es jeweils einen Helvetia Clevesto mit 50 % Dax ETF u. 50 % S&P500 ETF - ist in Ö mit 4 % Versicherungssteuer endbesteuert und ich brauch keine 27,5 % über ein Depot bezahlen, auch wenn das Depot gratis ist.

So bin ich flexibel, kann erhöhen und wenn Not am Manne ist auch jederzeit entnehmen. Für die Kids bleibt sicher was nettes übrig.

Gleiches Produkt habe ich für meine Frau und für mich als Pensionsvorsorge abgeschlossen - mit monatlicher Einzahlung versteht sich. 

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  •  thez
12.11.2021  (#9)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Das kann ich dir nicht sagen, ich denke, das war nur bei der Sammelklage des VKI.

Genau, das war der erzielte Vergleich/Klage des VKI. Vielleicht kannst du durch richtige Argumentation das selbe Ziel erreichen bzw. ein Anwalt-Portal die deine Verträge auf Widrigkeiten prüfen.

zitat..
ernsthappel schrieb:

Für meine Kids gibt es jeweils einen Helvetia Clevesto mit 50 % Dax ETF u. 50 % S&P500 ETF - ist in Ö mit 4 % Versicherungssteuer endbesteuert und ich brauch keine 27,5 % über ein Depot bezahlen, auch wenn das Depot gratis ist.

Zahlt man die 4% Versicherungssteuer auf den gesamten Betrag oder nur auf Gewinn?
Denn es macht einen Unterschied ob ich 4% auf alles bezahle oder 27,5% auf den Gewinn.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.11.2021  (#10)
4% auf die einbezahlte Prämie, egal ob einmalig investiert wurde oder laufende Prämienzahlung.
Bei dem Gewinn-Vergleich lag meines Wissens nach die FLV unter gewissen Parameter, die ich aber nicht mehr weiß, vor dem ETF.

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
12.11.2021  (#11)
FLV auf einen ETF  ist mW ab 15-20 Jahren Zeithorizont theoretisch besser als direkt in den ETF zu investieren (...theoretisch, da mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite gerechnet wird).

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  •  josef198080
13.11.2021  (#12)
Es gibt Möglichkeiten einer Rückabwicklung....eimfach mal danach googeln. Reich wirst du dadurch nicht aber lieber ein Ende mit Schrecken als....

Ich werde eine fondsgebundene LV abschliessen da sich diese ab 15 +x Jahren rentieren wird.

Es ist wichtig das für sich beste Produkt zu finden und viele sind unwirtschaftlich...

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  •  Bernhardbaut
16.11.2021  (#13)
Hab jetzt einige Originaldokumente erhalten. 
Antragssteller und Versicherungsnehmer: Meine Unterschrift
ABER: unter meiner Unterschrift steht (Vater: seine Unterschrift)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/8/Seite.1740317.html

"In Vermögensangelegenheiten benötigen die Eltern, wenn sie für die Minderjährige/den Minderjährigen bestimmte Rechtsgeschäfte abschließen wollen, eine Genehmigung des Pflegschaftsgericht"

Mmn ist dies hier der Fall. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.11.2021  (#14)
Dein Vater hat dir grundsätzlich etwas Gutes gemeint: nämlich dass du für deine Pension ansparst.
17J später, mit gänzlich anderen Voraussetzungen und Gegebenheiten, das Haar in der Suppe zu suchen, lässt tief blicken. 

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  •  Bernhardbaut
16.11.2021  (#15)

zitat..
speeeedcat schrieb: Dein Vater hat dir grundsätzlich etwas Gutes gemeint: nämlich dass du für deine Pension ansparst.

Vollkommen richtig. - bin ihm auch nicht böse deswegen.

zitat..
speeeedcat schrieb:
17J später, mit gänzlich anderen Voraussetzungen und Gegebenheiten, das Haar in der Suppe zu suchen, lässt tief blicken.

Es sei dir unbenommen so zu urteilen.
Ob es das Haar in der Suppe ist oder mein Recht auf einen Rücktritt wird sich zeigen.
Mir wäre damit jedenfalls geholfen.

Meine Meinung zu dieser Thematik allgemein:
Dieses Versicherungsaufschwatzungsgeschäft (und genau das ist es) ist unerträglich. Die Versicherungsnehmer verlassen sich auf das Wort des charmanten, kompetent wirkenden Vertreters und unterschreiben nach kürzester Bedenkzeit Verträge für Produkte die sie nicht im Ansatz verstehen. 


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  •  atma
  •   Gold-Award
16.11.2021  (#16)
warum unterschreibt man etwas, wenn man es nicht versteht? 
warum liest man sich das nicht durch? da steht auch die jährliche Erhöhung drin - die man übrigens auch aussetzen kann. 

was ich noch nicht ganz rausgelesen habe: gehts dir um die monatliche Belastung? dann würde ich mir die Prämienfreistellung mal durchrechnen. oder gehts dir um den einbezahlten Betrag? 

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  •  Bernhardbaut
16.11.2021  (#17)

zitat..
atma schrieb:
warum unterschreibt man etwas, wenn man es nicht versteht? 

im glauben dass es das Beste für einen ist / in gutem Glauben.
Wen sich jeder selber um das kümmern würde bräuchte es eh keine Hausbesuche oder?

zitat..
da steht auch die jährliche Erhöhung drin - die man übrigens auch aussetzen kann. 

Beitragsfreistellung, Zuwachsklausel - jaja über alles wird geredet und für alles ist Zeit nur genau diese zwei Worte kommen nicht vor. (Jetzt weiß ich aber was das ist emoji

zitat..
was ich noch nicht ganz rausgelesen habe: gehts dir um die monatliche Belastung? dann würde ich mir die Prämienfreistellung mal durchrechnen. oder gehts dir um den einbezahlten Betrag?

Steht ganz oben - könnte das Geld für Haus & Co jetzt brauchen. 

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.11.2021  (#18)

zitat..
Bernhardbaut schrieb: Meine Meinung zu dieser Thematik allgemein:
Dieses Versicherungsaufschwatzungsgeschäft (und genau das ist es) ist unerträglich. Die Versicherungsnehmer verlassen sich auf das Wort des charmanten, kompetent wirkenden Vertreters und unterschreiben nach kürzester Bedenkzeit Verträge für Produkte die sie nicht im Ansatz verstehen. 

Ich bin sicher, in deiner Branche ist das gänzlich anders. 
Solche Beiträge voller Vorurteile und Hass in der heutigen Zeit, wo Inklusion keine leere Floskel sein sollte, tun mir echt weh.

Schade um meine Zeit. Mit dem Beitrag

zitat..
speeeedcat schrieb: Zu dieser Zeit war es auch tatsächlich ein "guter" Vertrag. 
Garantiezinssatz (der Garantiezinssatz ist ein Rechenzins, kein Zinseszins. Dieser kommt bei der Jahresnettoprämie zur Anwendung) + variable Gewinnbeteiligung lagen da bei rund 5 - 6% jährlich. Die Kreditzinsen auf der Finanzierungsseite waren da natürlich auch dementsprechend hoch.

Versicherungen müssen die Kundengelder aus der klassichen LV und Krankenversicherung in den Deckungsstock veranlagen und sind auch gesetzlich verpflichtet, dabei die Kundengelder so sicher wie möglich zu veranlagen:
https://www.fma.gv.at/glossar/deckungsstock/

Die Lebensversicherung erfüllte in dieser Zeit durchaus eine Menge an Anforderungen: steuerbedingte Vorteile bis 1997, Vorsorge im Ablebensfall und natürlich den Vorsorge- bzw. Spargedanken.
Das sollte man grundsätzlich nicht schlechtreden.

hätte ich die seinerzeitigen Beweggründe deines Vaters versucht zu erklären.

Edit: mit der Erhöhung der Beiträge steigen nicht nur diese, sondern im gleichen Verhältnis auch der garantierte Auszahlungsbetrag. Das sollte den Werterhalt des Geldes sicherstellen.


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  •  Bernhardbaut
16.11.2021  (#19)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Ich bin sicher, in deiner Branche ist das gänzlich anders. 
Solche Beiträge voller Vorurteile und Hass in der heutigen Zeit, wo Inklusion keine leere Floskel sein sollte, tun mir echt weh.

Braucht dir nicht weh zu tun. Ist halt (nur?) meine Erfahrung. 


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  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
16.11.2021  (#20)

zitat..
Bernhardbaut schrieb: (Gesamtverzinsung 2,75% steht im aktuellen Wertanpassungsschreiben - bezieht sich wohl nur auf die Prämien ohne die Berufsunfähigkeitsversicherung)


@Bernhardbaut ohne die berufsunfähigkeitsversicherung zu kennen sei dir bitte bewusst, dass du NIE wieder auch nur annähernd einen derartig günstigen BU schutz bekommen wirst, alleine schon aufgrund des nun viel höheren eintrittsalters und wahrscheinlich schlechteren gesundheitszustandes. ich würde mir eine kündigung an deiner stelle sehr gut überlegen!

was du auf alle fälle machen kannst, wenn dir die monatliche belastung zu hoch ist, die prämie in den kapitalanteil deiner lebensversicherung zu reduzieren und den dynamiken in zukunft widersprechen. 

ich würde mir an deiner stelle die berufsunfähigkeitsversicherung genau anschauen, insbesondere hinsichtlich der begriffe "abstrakte verweisung" und "konkrete verweisung". ein abstrakter verweisungsverzicht muss sein, sonst ist die BU nichts wert. wenn du auch noch einen konkreten verweisungsverzicht in deiner BU findest, hast du den jackpot - so etwas ist sehr sehr selten bzw war nur früher manchmal dabei. da dein vertrag so alt ist, könnte so etwas unter umständen noch inkludiert sein. kontaktiere dazu deinen versicherungsvertreter/versicherungsmakler bzw die versicherung selbst und kläre das ab.

grundsätzlich solltest du deinem vater dankbar sein, dass er so vorausschauend gehandelt hat und für dich/mit dir eine BU abgeschlossen hat (gilt nur unter der voraussetzung dass die vertragsbedingungen ok sind - siehe voriger absatz). das ist in österreich nicht unbedingt üblich.

zur langfristigen veranlagung des sparanteils haben die anderen user schon bessere alternativen aufgezeigt.

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  •  Bernhardbaut
16.11.2021  (#21)

zitat..
@Bernhardbaut ohne die berufsunfähigkeitsversicherung zu kennen sei dir bitte bewusst, dass du NIE wieder auch nur annähernd einen derartig günstigen BU schutz bekommen wirst, alleine schon aufgrund des nun viel höheren eintrittsalters und wahrscheinlich schlechteren gesundheitszustandes. ich würde mir eine kündigung an deiner stelle sehr gut überlegen!

was du auf alle fälle machen kannst, wenn dir die monatliche belastung zu hoch ist, die prämie in den kapitalanteil deiner lebensversicherung zu reduzieren und den dynamiken in zukunft widersprechen. 

Danke für den Input! 
Werde da noch nachfragen - auf die schnelle hab ich das gefunden:

"
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50% und voraussichtlich für mindestens drei Jahre
außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, der ihrer
bisherigen Lebensstellung entspricht.
Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist der zuletzt ausgeübte Beruf maßgebend. Falls die versicherte
Person infolge einer fortschreitenden Krankheit oder Kräfteverfalls ihren Beruf leidensbedingt geändert hat,
ist für die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, der bei Eintritt des Leidens ausgeübte Beruf maßgebend.
"

Bin meinem Dad natürlich dankbar - gar keine Frage. 

Monatliche Belastung wäre kein Problem.
aktuelle Kennzahlen der Versicherung:
1300€ /J aktuelle Prämie Kapitalversicherung
105€ /J für Prämienfortzahlung bei Berufsunfähigkeit
550€ / J für Rente bei Berufsunfähigkeit (6780€ Rente / Jahr - bis 2054) 

Bin auch sicher negativ zu der Sache eingestellt weil nahezu jedes mal wenn ich irgendwas gebraucht hab - es nicht oder anders erledigt wurde als ich es wollte. 
Danke für die Tips!


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