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30% bebaubar [NÖ]

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  •  Leo22
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
8.3. - 11.3.2019
6 Antworten | 2 Autoren 6
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Hallo
Bitte steinigt mich nicht ich bin leider im Baurecht absoluter Laie xD
Was beinhaltet alles diese 30%? Also das Haus und Garage/carport dazuzählen nehme ich an. Aber zählen dazu auch etwa einfahren bzw. unüberdacjte Stellplätze?
Vielen Dank für die Antworten :)

  •  haeuselbauer
8.3.2019  (#1)
in welchem Bundesland?

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  •  Leo22
8.3.2019  (#2)
Sry vergessen NÖ

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  •  haeuselbauer
8.3.2019  (#3)
§4Z9:

bebaute Fläche: als solche gilt die senkrechte Projektion des Gebäudes einschließlich aller raumbildenden oder raumergänzenden Vorbauten (z. B. Erker, Loggien) auf eine waagrechte Ebene, wobei als raumbildend oder raumergänzend jene Bauteile gelten, die wenigstens 2 Wände und ein Dach (Bedeckung) aufweisen;


Ein Carport mit nur einer Wand und Dach würde daher nicht zählen, Haus und Garage schon

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  •  Leo22
8.3.2019  (#4)
Ah ok danke
d.h. aber wenn ich z.B. ein Carport mit Rückwand und mind. 1 Seitenwand hätte würde es schon dazuzählen?

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  •  haeuselbauer
8.3.2019  (#5)
Hat deine Garage 2 Wände (also zb 2 Seitenwände, oder eine Seiten- und eine Rückwand), so zählt sie zur bebauten Fläche und ist obendrein kein Carport (bauliche Anlage), sondern eine Garage (Nebengebäude). Darf daher in den meisten Fällen zb auch nicht im vorderen Bauwich (zur Strasse hin) stehen (im seitlichen zum Nachbarn hin grundsätzlich schon).

Aber Achtung: es sind wirklich 2 eigene Wände gemeint. Also wenn das Ding einfach an das Haus angebaut (nicht jedoch verbunden) ist und quasi den Wetterschutz durch die Hauswand mitbeansprucht, ohne aber mit dieser konstruktiv verbunden zu sein, sondern auf eigenen Stehern steht, dann zählt dies nicht als "eigene" Wand.

Ich hoffe, ich hab da alles korrekt beschrieben, @Karl10 wird als Experte sonst vielleicht noch korrigieren.

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  •  Leo22
11.3.2019  (#6)
Vielen Dank das hat mir echt schon viel geholfen 😁

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