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Rauchfang - Es kommt meines Wissens nach auf die Höhe des Auslaßrohres an und Abstand zu Nachbargebäuden. Unser Keller ist zu 2/3 eingegraben, wir durftens nicht seitlich rausleiten. Beim Elternhaus ist der KEller ganz heraußen, da geht das Rohr seitlich raus.
Ich würd mal unverbindlich beim Installateur nachfragen. lg, Kraweuschuasta |
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Abgasfang - Unser Keller ist ganz unter der Erde - und wir haben das Abgasrohr in einen Schacht rausgeleitet, da das die kostengünstigere Variante war. Wir wohnen in Wien - vielleicht sind die Bestimmungen ja von Bundesland zu bundesland verschieden?
Ich würde es aber nicht mehr so machen - es "dampft" schon ziemlich raus dort, vor allem im Winter. |
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Rauchfang - Ich würde einen Rauchfang machen, die 2000,-- Preisunterschied sind auch schon wurscht. Aber in vielleicht 20-30 Jahren bist du unabhängig und kannst die Therme gegen ein anderes Heizsystem (feste Brennstoffe, Pellets etc. ) tauschen. Wer weiß ob sich Gas dann wirklich noch rechnet. Fossile Energie wird sicher nicht billiger werden. |
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Rauchfang - Wir haben im August 2006 ein Fertigteilhaus bekommen (ebenfalls mit Brennwertgerät). Uns wurde von der Baupolizei ein eigener Rauchfang vorgeschrieben (in Wien 22.). Beachte aber, dass dieser Rauchfang (bzw. die Heizung) einiges an Kondensat abgibt, und dieses in den Kanal abgeleitet werden muß. Wir haben dies mit einer kleinen Kondensatpumpe von Hornbach erledigt - funktioniert einwandfrei. |
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Auch Donaustadt Wir wohnen auch im 22., hatten den Entlüftungsschacht auf dem Bauplan eingezeichnet - und die Baubehörde war damit zufrieden! Auch in der Nachbarschaft gibts einige Neubauten, die das so gemacht haben.
Versteh' einer die Behörden ... Na ja. Kann man eigentlich - natürlich mit Aufwand - irgendwann später einmal einen Außenwandkamin machen lassen? Oder ist das nicht machbar? |
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Nachtrag - Wir haben schon 2005 gebaut, vielleicht waren da die Vorschriften noch anders? Im Übrigen handelt es sich bei unserem Bauwerkchen um ein Kleingartenwohnhaus. Rauchfänge sind bei dieser Widmung janicht zugelassen, wohl aber Abgasfänge - was aber umgangssprachlich keinen großen Unterschied zu machen scheint. |
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eingener Rauchfang - die Antwort kann dir nur der zuständige Rauchfangkehrer geben.
Alls was du ohne seine Zustimmung machst belastet deine Geldbörse unnötig. |
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in wien und nö sind - eigene rauchfänge (offiziell wegen dem immissionsschutz der nachbarn - die rauchfangkehrer wollen halt auch verdienen) seit 1996 pflicht und außenwandableitungen verboten. die lage in den restlichen bundesländern kenne ich nicht. |
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Stimmt so nicht ganz - zumindest ... zumindest nicht bei Kleingartenwohnhäusern:
§ 15 Abs. 7 des Wiener Kleingartengesetzes besagt nämlich folgendes "... Gasfeuerstätten mit einer Frischluftzufuhr und Abgasabfuhr durch die Außenwand (Außenwand-Gasfeuerstätten) sind nach Maßgabe des Wiener Gasgesetzes zulässig." lgw |
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außenwandtherme - Als Eigentümer eines Kleigartenhauses mit Rauchfang, habe ich folgende Erfahrung gemacht: Die Wiener Stadtwerke erlauben den Anschluß einer Außenwandtherme nur, wenn kein
funktionsfähiger Rauchfang vorhanden ist. Dies dient dem Schutz der Rauchfangkehrerlobby, welche bei modernen Heizgeräten völlig überfordert sind, jedoch nicht auf eine regelmäßige Einnahmequelle ohne eine wirkliche Leistung zu erbringen (eine moderne Heizung verschmutzt in keiner Weise den Rauchfang)verzichten wollen. Einzige Chance: Man legt den vorhandenen Schornstein still: Abriß, verfüllen, Einzug von Kabeln(Kabelkanal)etc. Danach muß der Rauchfangkehrer einen Kaminbefund über einen nicht funktionsfähigen Kamin erstellen (natürlich kostenpflichtig) und die Stadtwerke erlauben die Installation einer Außenwandtherme. Was für ein Aufwand zur Erhaltung eines Berufsstandes, welcher in Zeiten moderner Heizungsanlagen schon längst obsolet ist. |
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Wann war das denn? Altbau? - Wir haben in Wien 2005/2006 in Wien das KWH gebaut, einen Schacht - wie in der Bauordung erlaubt - statt des Rauchfanges Bauen lassen. Sowohl Baubehörde als auch die Wiener Stadtwerke haben das anstandslos abgenommen.
Das ging so auch konform mit dem Wiener Kleingartengesetz bzw. der Bauordnung. Andererseits hatten wir bei unserem Neubau natürlich keinen "Kamin" vorzuweisen - vielleicht lags ja daran. ![]() Nach gültiger Rechtssprechung dürfen Kleingartenwohnhäuser nicht mit Kaminen ausgestattet werden - erlaubt sind lediglich Abgasfänge. Ich nehme an, dein Haus ist schon älter - wie die Gesetze früher waren, weiß ich nicht. |