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BDT - wie es da rechtlich ausschaut weiß ich nicht; in der Sache: ein erreichter Wert von 3,0 ist ohnehin grottenschlecht; und die Baufirma dürfte ahnen, dass sie Dreck am Stecken haben, weil sonst kann ich mir ein so komisches Mauern nicht vorstellen; durch Ausbaumaßnahmen im genannten Umfang würden die Werte eher schlechter als besser (wenn irgendwelche Wände dann noch durchlöchert werden), also könnte es der Baufirma wurscht sein; im Gegenteil könnten bei noch nicht vollständigem Ausbau eventuelle Korrekturen noch leichter gemacht werden; wenn die 3.0 erreicht werden, ist die Baufirma aus dem Schneider, wenn nichteinmal die erreicht werden, dann fehlt´s weit.. |
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Der Hausverstand sagt, dass die - Luftdichte zu kontroillieren ist, sobald die luftdichte Ebene fertiggestellt ist. Das ist z.B. der Innenputz beim Ziegelbau oder die Dampfbremse beim Holzriegel.
Das hat den Sinn, dass noch Nachbesserungen möglich sind - was im "bewohnbaren" Zustand nur mit massivem (und unnötigen) Aufwand möglich ist. Also ran an den Lüfter, notfalls in Eigeninitiative. Mit einem Ergebnis in der Hand lässt es sich leichter argumentieren. Bernhard |
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Danke...für die Antworten, die aber leider für den Zweck schon zu intelligent und durchdacht sind. ;) Ja, man hätte das schon viel früher testen sollen um Fehler leicht beheben zu können, und vielleicht hätte ich erwähnen sollen dass der Test inzwischen bereits durchgeführt wurde und das Resultat deutlich über der Norm liegt. Ich denke auch dass man mit so Argumentationen wie "Regeln der Baukunst" recht weit kommt um eine Sanierung durchzusetzen, aber wenn bei einem neuerlichen Test dann z.B. eine bereits verbesserte 4,0 herauskommt und der Bauträger dann wieder sagt im Grunde genommen ist der Test zu diesem Zeitpunkt ja eh irrelevant, frag ich mich inwieweit mir da rechtlich die Fälle davonschwimmen könnten. Deswegen such ich eben nach einer klaren Definition des Begriffes "Nutzungszustand" damit ich weiß ob ich mir diese Diskussion auch nur anhören muss. |
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Argumentationsnotstand - Wenn er dir mit solchen Aussagen kommt, dann würde ich ihm aufgrund des grottenschlechten Messergebnisses einfach sagen, dass er doch nur aus Argumentationsnotstand so daher redet. Er soll dir doch mal erklären, wie dies theoretisch funktionieren soll, dass ein ansich undichter Bau durch Fußboden verlegen und Wand ausmalen bzw. Couch hineinstellen dichter werden soll. Wenn er dir dies plausibel und nachvollziehbar erklären kann, dann kann man über den Begriff "Nutzungszustand" diskutieren.
Zur Info: Wir haben ein Holzmassiv-Passivhaus gebaut und der 1. BDT wurde nach Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle gemacht. Da gabs innen noch kaum Zwischenmauern, natürlich keinen Innenputz, keinen Fußbodenaufbau, geschweige denn irgendwelche Einrichtungsgegenstände und dergleichen, also von einem "Nutzungszustand" weit entfernt. Trotzdem haben wir auf Anhieb einen Wert von 0,4 erreicht. Sag das mal deiner Baufirma und dann mögen sie dir erklären, wie das bei uns geht und bei dir nicht? Das ist einfach nur Schlamperei von denen und die hoffen, dass du - wenn du erst einmal alles eingerichtet und fertig gemacht hast - auch mit dem schlechten Ergebnis leben wirst bevor du wieder alles heraus reißt. Sie wollen also nicht nachbessern. Wenn sie aber unbedingt auf Fertigstellung bestehen, dann würde ich ihnen klip und klar "androhen", dass sie dann sämtliche Kosten zu tragen haben, die im Zuge der Nachbesserungsarbeiten entstehen - also auch Böden, die wieder herausgerissen werden müssen, Wände die dann erneut gespachtelt und gestrichen werden müssen, eine Umzugsfirma, die vor den Bauarbeiten das ganze Haus ausräumt und in Schachteln verstaut etc. Dann werden sie wohl einlenken. Kennen die das schlechte Messergebnis? Und was sagen sie dazu? Eins noch, was mir eingefallen ist bezüglich "der Test zählt erst im Nutzungszustand". Das kann sein, dass ein Testergebnis für eine eventuell Wohnbauförderung erst im Nutzungszustand zählt, weil ja dann vielleicht im Zuge der Fertigstellungsarbeiten noch was verschlechtert oder auch geringfügig verbessert werden kann. Für eine Baufirma sollte es aber von höchstem Interesse sein, möglichst früh zu wissen, wie gut oder eben schlecht sie gearbeitet haben, damit noch leicht nachgebessert werden kann. |
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Es gibt keinen irrelevanten Zeitpunkt - für die BDT-Messung. Die Dichte wird durch die luftdichte Ebene hergestellt und ist nach deren Fertigstellung, übers Bilder aufhängen bis hin zum Ausziehen unverändert.
Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände können und DÜRFEN nicht als BDT-Verbesserer missbraucht werden, das wäre nur die zeitliche Verschleppung von Bausünden und deren schwerwiegender Folgen. Mach Dich nicht fertig wegen Begriffen wie "Nutzungszustand" ... der "Nutzungszustand" einer Rumpelkammer kann durchaus Rohfußboden und nackter Putz sein ![]() Wenn der BDT schon durchgeführt wurde und das Ergebnis das eines Vogelkäfigs nahe kommt, dann gibts nur eins: Sofortiger Stopp des weiteren Ausbaus und Nachbesserung seitens Baufirma. Das ist keine Kavaliersdelikt, hier ist die Bewohnbarkeit gefährdet. Bernhard |
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Def. Nutzungszustand - Wenn ich mir die Seiten diverser Blower-Door-Test Firmen anschaue, dann meinen die dass Nutzungszustand bedeutet, dass die Gebäudehülle dem Zustand entspricht, in dem Heizungs und Klimaanlagen genutzt werden. Also hast du mit deinem "beheizbar" recht. Laut den Seiten gibt es in der Önorm dafür 2 Arten von Verfahren: Verfahren A: Abschlussmessung (Nutzungszustand), Verfahren B: Bauphasenmessung
Das ganze beruht rechtlich auf der EN 13829 ( http://www.luftdicht.de/din13829.htm#5.2.1 ) und der Önorm B 8110-5. Es kann aber auch sein dass dein Bundesland strengere Regeln erlassen hat als die 3,0. Dann gilt der niedrigere Wert. In der EN steht: Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand) Der Zustand der Gebäudehülle sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden. Hier steht also nichts von Boden, Möbeln, ect. Es geht rein um die Gebäudehülle. |
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Def. Nutzungszustand - Zb. steht auf der Seite ( http://www.rauckenberger.at/luft.htm ) unten eine Checkliste zur Bauseitigen Vorbereitung des Gebäudes. Dort steht zb. was bei Verfahren A alles vorbereitet sein muss. |