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genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a

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  •  Gast Fam. Oldsen
6.4.2007 0
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Hallo,

unser Reihenendhaus wurde durch den Bauträger als "genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a" erstellt.

Laut dem Bebauungsplan für unser Baugebiet ist die Rohgeschossplatte min. 10 bis max. 30cm über der nächsten Erschließungsstraßenmitte einzubauen.

Unsere ist aber 4cm unter dieser Erschließungsstraßenmitte. Damit wurde gegen den Bebauungsplan verstossen.

Unsere Frage:
Ist damit auch diese "genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a" hinfällig, muß jetzt eine Sonderbaugenehmigung gestellt werden und handelt es sich bei um unserem Haus z.Z. um ein "Schwarzbau"?

Weitere viele Probleme um unser Haus / BT auf http://www.pfuscher-am-bau.de

Grüsse

Fam. Oldsen


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