Hi,
Für private Wärmepumpen und Klimaanlagen (R32, R290) gibt es keine verpflichtende Überprüfung, oder? (Solange sie "normale" Haushaltsgröße haben.
Habe gerade ein Wartungsangebut mit diesem Text erhalten und finde das etwas irreführend formuliert. Außer hier hat sich etwas geändert.
Die Überprüfungspflicht einer Kälte- und Klimaanlage wird durch verschiedene Verordnungen geregelt, u.A.: *) Kälteanlagenverordnung (KAV) §22
*) Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V)
und bei Anlagen in betrieblicher Nutzung zusätzlich: *) Arbeitsstättenverordnung (AStV) bzw. *) Bundes- Arbeitsstättenverordung (B-AStV)
Dem entsprechend ist grundsätzlich für jede Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlage ein Prüf- und
Anlagenbuch zu führen und mind. 1 x jährlich eine Wartung / §22 Überprüfung durchzuführen.
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