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Überprüfungspflicht einer Kälte- und Klimaanlage teilen

18.10.2026     3 Antworten    2 Autoren 3 2026-10-18T12:40:34+02:00
  •  Dirm
  •   Bronze-Award
18.10.2026
3
Hi,

Für private Wärmepumpen und Klimaanlagen (R32, R290) gibt es keine verpflichtende Überprüfung, oder? (Solange sie "normale" Haushaltsgröße haben.

Habe gerade ein Wartungsangebut mit diesem Text erhalten und finde das etwas irreführend formuliert. Außer hier hat sich etwas geändert.
Die Überprüfungspflicht einer Kälte- und Klimaanlage wird durch verschiedene Verordnungen geregelt, u.A.: *) Kälteanlagenverordnung (KAV) §22
*) Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V)
und bei Anlagen in betrieblicher Nutzung zusätzlich: *) Arbeitsstättenverordnung (AStV) bzw. *) Bundes- Arbeitsstättenverordung (B-AStV)
Dem entsprechend ist grundsätzlich für jede Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlage ein Prüf- und
Anlagenbuch zu führen und mind. 1 x jährlich eine Wartung / §22 Überprüfung durchzuführen. 

  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
18.10.2026 9:13  (#1)
Ich glaube, diese Bedingungen gelten auch in Österreich.  


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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
18.10.2026 10:22  (#2)
Das dürften die EU-Mindestwerte sein. Das wäre bei R32 ab 7,5kg.

KAV und DGÜW-V sind strenger. Bereits ab 1,5kg, soweit ich das gelesen habe. Gilt aber nur für gewerbliche Anlagen. Außer hier hat sich etwas geändert.

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
18.10.2026 12:40  (#3)
DGÜW-V  Geltungsbereich: 
  • Dampfkessel,

  • Druckbehälter 

  • Rohrleitungen

KAV: 

2026/20261018801846.png


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