Wohnungseingangstür Brandschutz
|
|
||
|
https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LST40026371/8200.03-10_Anl2.pdf Falls die OIB Richtlinie Anwendung findet: Nach OIB-Richtlinie 2 (Punkt 5.1.4) müssen Wohnungseingangstüren nur dann brandhemmend (EI₂30-C) sein, wenn sie in notwendige Flure oder Treppenhäuser münden. Türen zum Freien/Innenhof: Hier entfällt diese Anforderung im Regelfall. Anforderung „Dichtschließend“: Auch wenn kein T30 gefordert ist, müssen die Türen laut Bauordnung meist „dichtschließend“ sein. Bei Außentüren ist das aufgrund des Wärme- und Wetterschutzes ohnehin Standard. Wichtige Ausnahmen und Sonderfälle Obwohl T30 meist nicht Pflicht ist, solltest du zwei Punkte prüfen: Brandüberschlag: Wenn die Tür sehr nah an einer anderen Öffnung (z. B. einem Fenster einer anderen Brandabschnittseinheit) oder in einer Innenecke des Vierkanters liegt, könnten Anforderungen zum Feuerüberschlag greifen. Das betrifft aber eher die Fassade als Ganzes. Angaben ohne Gewähr 😅 Um sicher zu gehen, würde ich bei der jeweiligen Bauinstanz Fragen (Gemeinde, BH) Da der Punkt ja auch im Interesse der Mieter liegt, wird dir da sicher geholfen. Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz Langenlebarnerstraße 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at Tel: 02742/9005-13352 https://www.brandverhuetung-noe.at/ |
||
|
||
|
Danke für die ausführliche Antwort, hat mir sehr geholfen.!! |
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
