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Carport an Grundstücksgrenze [Stmk]

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  •  stax
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
19.3. - 24.3.2024
15 Antworten | 8 Autoren 15
15
Einen wunderschönen Tag alle zusammen.
Ich habe eine Frage bezüglich vorübergehende Betretung des Nachbargrundstückes.
Mein Bauvorhaben ist in der Steiermark, wo ich ein Carport unter 40m² Fläche, nahe der Grundstücksgrenze errichten möchte. Dazu habe ich eine Bauanzeige bei der Gemeinde gemacht und diese hat keine Einwände bezüglich des Bauvorhabens und die Errichtung gestattet.
Nun hat der Nachbar mir mitgeteilt, dass ich bzw. Firmen weder während der Baudurchführung noch danach, für etwaige Verputzungs- u/o Streicharbeiten, sein Grundstück betreten dürfen.
Meine Frage ist nun, ob es eine Art Duldung von Seiten den Nachbarn gibt, oder ob jede Grundstücksverletzung während der Errichtung des Carports (Betonfundament, Holzkonstruktion, Blecheindeckung) zu einer Besitzstörungsklage führt?

Herzlichen Dank für etwaige Antworten und liebe Grüße

  •  DrShouter
  •   Gold-Award
21.3.2024  (#1)
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000070&FassungVom=2019-06-01&Artikel=&Paragraf=36&Anlage=&Uebergangsrecht=#:~:text=Vor%C3%BCbergehende%20Benutzung%20fremden%20Grundes&text=%C3%9Cber%20die%20Inanspruchnahme%20ist%20das,des%20fremden%20Grundst%C3%BCckes%20zu%20entscheiden.

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
21.3.2024  (#2)
Hört sich nach guter Nachbarschaft an 😅

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  •  stax
23.3.2024  (#3)
Danke für die Antworten
DrShouter, die zuständige Behörde ist dann wohl die Gemeinde/Bauamt oder?
Ferlin, das hast du gut erkannt, aber Menschen mit "Komplexen" sind manchmal etwas schwierig. Was heute OK ist kann morgen schon ein Klage einbringen emoji

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
23.3.2024  (#4)

zitat..
stax schrieb: nahe der Grundstücksgrenze

Wie nahe, wir mussten 1m von der Grundgrenze wegbleiben.


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  •  Lu1994
24.3.2024  (#5)
Sorry, aber wenn es sein Grund ist, gelten auch seine Regeln und die Verhältnismäßigkeit ist für ein nicht notwendiges Carport (stehen die Autos eben nicht überdacht) wohl absolut nicht gegeben, vergrößere doch den Abstand oder Bau kleiner

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  •  stax
24.3.2024  (#6)
Wir werden ca. 5-10 cm von der Grenze weg sein.
Wer hat gesagt, dass es ein Meter sein muss?

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  •  stax
24.3.2024  (#7)
Das mit der Verhältnismäßigkeit gilt dann wohl immer. Nach deiner Ansicht ist ja kein Carport oder Garage notwenig, oder?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
24.3.2024  (#8)

zitat..
stax schrieb:

Das mit der Verhältnismäßigkeit gilt dann wohl immer. Nach deiner Ansicht ist ja kein Carport oder Garage notwenig, oder?

Ja das wird immer ein Streitpunkt sein.
Ein Carport kann man ja auch durchaus so bauen, dass man nicht auf den Nachbargrund muss zum bauen., und ein Menschenrecht wird ein Carport eher nicht sein. Zumindest die Benutzung von Fremdgrund für den Bau ist daher sicher ein streitbarer Punkt.

Ich persönlich hätte bei meinem Nachbarn wahrscheinlich Null Thema damit, aber wenn es schwierig ist, mach das Carport halt so dass ihr drüben nix braucht.
Wemn es er so will, würde ich ihm halt eine unverputzte Schalsteinmauer vor die Augen setzen und fertig... da kann er sich dann immer noch überlegen ob er es verputzt nicht hübscher fände 😆

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  •  stax
24.3.2024  (#9)
Dass mit der unverputzten Schallsteinmauer ist derzeit auch meine Option. 🖕

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
24.3.2024  (#10)

zitat..
MalcolmX schrieb: Wemn es er so will, würde ich ihm halt eine unverputzte Schalsteinmauer vor die Augen setzen und fertig...


Boah das ist hart. Ich blicke auch seit 2 Jahren auf eine unverputzte Schalsteinmauer, weil der Nachbar keinen Stress hat das irgendwann fertig zu machen. Ich hab schon überlegt ob ich ihn frage, ob wir das selbst verputzen dürfen 😀

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
24.3.2024  (#11)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Sorry, aber wenn es sein Grund ist, gelten auch seine Regeln und die Verhältnismäßigkeit ist für ein nicht notwendiges Carport (stehen die Autos eben nicht überdacht) wohl absolut nicht gegeben, vergrößere doch den Abstand oder Bau kleiner

Das ist eine gänzlich falsche Interpretation.

Die Verhältnismäßigkeit bezieht sich nicht auf das Bauwerk, sondern ausschließlich auf die auszuführenden Arbeiten.

Zitat aus §36 Stmk.BauG: .......wenn sonst die Herstellungs-, Erhaltungs- und Abbrucharbeiten von baulichen Anlagen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand bewerkstelligt werden können


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  •  altenberg
  •   Gold-Award
24.3.2024  (#12)

zitat..
stax schrieb: Wer hat gesagt, dass es ein Meter sein muss?

Die Gemeinde, wäre wir näher an die Grenze gerückt, hätten wir eine Brandschutzmauer machen müssen.


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  •  stax
24.3.2024  (#13)
Da habt ihr eh Glück. Wir müssen unter 2m eine Ei30 machen. Das liegt am Nachbarn.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
24.3.2024  (#14)
An sich ist 2m immer die Grenze bezüglich Brandschutz. Wenn davon abgewichen wird, dann ist das eher als Entgegenkommen zu werten...

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  •  stax
24.3.2024  (#15)
Natürlich, nur ohne Brandschutzwand wäre die Seite großteils offen geblieben, ist nämlich die Terrassenseite im Süden des Nachbarn. Jetzt muss ich dort eine 10x4m Brandschutzwand hinstellen. Dafür kann ich aber nichts.

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