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Befreiung Immobilienertragsteuer

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  •  ortlechner
29.2. - 4.3.2024
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hab ein WE Haus mit guter Lage aus den 60er Jahren, bei dem ich Hauptwohnsitz gemeldet bin. Ich richte sehr viel mit Eigenleistung her. Bin jetzt am überlegen ob umfassende Sanierung oder alles bis auf den Keller abreiße und neu aufbaue. Mein Maurer und Zimmerer meinten, das käma auf gleiche vom Aufwand, da etwas neu aufbauen um einiges leichter ist als überall zu improvisieren usw. 
Wenn ich jetzt alles bis auf den Keller abreiße und quasi das Haus neu baue. Bin ich dann in Zukunft von der ImmoEst befreit? Wer kann das zuverlässig beantworten? Will dem Ganzen vorbeugen, da ich schon einige Male böse überaschungen bei Immoest mitbekommen habe.

  •  rabaum
  •   Gold-Award
29.2.2024  (#1)
Du kannst dich hier mal einlesen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer/Seite.2420007.html

Die Herstellerbefreiung betrifft nur den Neubau und keine Sanierung.
Die Hauptwohnsitzbefreiung sticht aber ohnehin.

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  •  ortlechner
1.3.2024  (#2)
Danke, das habe ich e schon alles gelesen. Ich weiß nur nicht ob ich da auf Dauer Hauptwohnsitz bleibe, weil es ja eigentlich mein Zweitwohnsitz ist. Habe es erst 10 Monate und wollte mich nur absichern, falls es mir Langfristig doch nicht zusagt.
Heißt Keller stehen lassen (60 cm Steinbetonwand) trotzdem Neubau und wie kann ich mich da absichern. Viel Eigenleistung würde der Immobilienertragsteuer zum Opfer fallen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
1.3.2024  (#3)
Neubau ist Neubau, da muss vorher alles abgebrochen sein.

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  •  ortlechner
3.3.2024  (#4)
tja, von Sanierung ist es aber auch weit weg. Nach meinen Recherchen würde ich das so nicht unterschreiben. Wenn dann würde ja sogar eine neue Bodenplatte draufkommen.

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  •  PV2023
4.3.2024  (#5)
Was steht denn im Bauansuchen? Abriss und Neubau? Vielleicht kann man sich ja später daruf beziehen?

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