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Fragen zur Bauvollendungsmeldung (Einfriedung/Carport unfertig) [K]

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16.9.2022 0
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Hallo,

folgende Situation:
Wir bauen in Klagenfurt und haben mit dem GU (=Bauleitung) belagsfertig gebaut. Beim Innenausbau sind wir noch nicht ganz fertig (wir machen da noch einiges selbst), aber man könnte schon einziehen.

Aus dem Baubescheid ("Errichtung eines Wohnhauses mit Carport und Einfriedung") lese ich heraus, dass ich einen Feuerlöscher und die Bestätigung der Gewerke für die ordnungsgemäße Ausführung benötige (Baumeister, Sanitär- und Heizungsinstallateur, Elektriker, Zimmermann, Dachdecker und Rauchfangkehrer).

Meine Fragen zur Bauvollendungsmeldung:

1) Im Einreichplan und auf der Baubewilligung ist ein Carport angegeben, welches aus div. Gründen erst später gemacht wird - problematisch?

2) Muss die Einfriedung (auf der Baubewilligung erwähnt) ebenfalls schon fertig sein? Gerade beim Zauntor müssen wir aufgrund der aktuellen Wartezeiten noch viel Zeit einplanen, wäre fürs Einziehen aber nicht wichtig.

3) Im Keller fehlen noch Türen, die der GU einbauen muss. Ist eine Fertigstellungsmeldung rechtlich auch wie eine Bestätigung zu sehen, dass die Firmen alles erledigt haben?

4) Gibt es so Klassiker, die man oft vergisst, die aber rechtlich notwendig sind um die Benützungsbewilligung zu erlangen? (Stiegengeländer innen zB wären für uns aktuell nicht auf der Prioritätenliste ganz oben, sind aber offenbar wichtig emoji )

Danke für eure Hilfestellung!



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