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Aufschliessungskosten wann zu zahlen ?

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  •  maclka
22.8. - 23.8.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebe Mitglieder ,

eine Frage in die Runde : Wir haben ein Haus auf unserem Grundstück gebaut , alles fix und fertig . Das Grundstück hinter unserem Grundstück gehört meiner Schwiegermutter und sie würde ihr Grundstück meiner Frau schenken , damit wir ein grosses Grundstück haben bzw für unseren Sohn, wenn dieser erwachsen ist .

Nun zu meiner Frage : kann die Gemeinde sobald die Schwiegermutter uns das Grundstück schenkt , irgendwelche Aufschliessungskosten bzw Anschlusskosten verlangen ?

Wir haben NICHT vor , dass wir auf dem geschenkten Grundstück bauen, sondern wollen diesen nur als vergrösserten Garten benützen bzw wenn unser Sohn in 20 Jahren bauen will , kann er dies gerne tun .

Das ganze ist im südl. NÖ.

Bitte höflichst um eure geschätzen Meinungen bzw Infos .

Vielen Dank.

  •  Bianci
  •   Bronze-Award
23.8.2022  (#1)
Hallo,
Aufschließungsabgabe wird meines Wissens in NÖ dann fällig, wenn das Grundstück zum Bauplatz erklärt wird. Dies erfolgt dann, wenn ihr entweder um eine Baubewilligung ansucht oder wenn das Grundstück geteilt wird (dann muss 1 Teil zum Bauplatz werden).
Wenn der Grund nur verkauft/verschenkt wird, ist keine Aufschließungsabgabe notwendig.

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  •  maclka
23.8.2022  (#2)
Hätte ich auch so gesehen. Wie gesagt das hintere Grundstück ( gehört noch Schwimu) soll ja nicht bebaut werden sondern nur meiner Frau geschenkt werden. 

Soll dann, weil es direkt an unserem Grund liegt , ein größerer Garten für uns sein.

Aber wir wollen halt keinen schlafenden Löwen wecken, indem dann die Gemeinde im Zuge der Schenkung draufkomnt, sie könne durch den Besitzerwechsel ( Schenkung) gleich mal Aufschliessungs - oder Anschlusskosten kassieren.

Geld das wir momentan nicht haben.

Vielen Dank für Eure Hilfe

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