« Baurecht  |

Darf Gemeinde Flachdach in dieser Situation verbieten? (STEIERMARK)

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  tobias325
5.6.2021 0
0
Hallo zusammen,

Ich stehe vor folgender Situation: Die Gemeinde hat für meinen Ortsteil ein "Räumliches Leitbild" samt Verordnung (es gibt keinen Bebauungsplan). Ich möchte unbedingt ein Flachdach bauen, weil der Nachbar, der mir den Grund verkauft hat sonst in mein Dach reinschaut (naja zum Teil halt). Tiefer bauen ist auch nicht möglich (leider).

Es gibt in der Verordnung folgenden Paragraphen:

"Es sind ausschließlich Satteldächer oder satteldachähnliche Dächer als Dachform
zulässig. Ausgenommen davon sind Bauvorhaben
(Neu-, Zu- sowie Umbauten), die kommunalen und gewerblichen Zwecken dienen."

"Die Dachneigung der Satteldächer bzw. satteldachähnlicher Dachformen der
Hauptgebäude hat mindestens 15 Grad zu betragen."

Nur schaut das ganze so aus: Einer der Nachbarn direkt neben mir hat ein Flachdach und der Nachbar neben diesem Nachbar hat auch ein Flachdach, der Nachbar über mir hat ein Flachdach, der Nachbar vor mir hat ein Flachdach. Im gesamten Ortsteil gibt es etwa ein Viertel Flachdächer. Kein einziges Gebäude schaut gleich aus. Zum Teil gibt es ganz groteske asymmetrische Satteldächer, die es kein zweites Mal gibt und Pult Blechdächer mit Stahlfassaden und und und.

Naja, so wie ich es jetzt mitbekommen habe, wollte in diesem Einfamilienhausgebiet ein Bauträger ein 4 geschössiges Wohnhaus mit über 20 Wohnungen hinstellen, darauf gab es großen Aufschrei aller Nachbarn (witzigerweise wurde der Widerstand durch einen Nachbarn mit einem Flachdach in die Wege geleitet). Die Gemeinde hat reagiert und eine Verordung diesen Dezember rausgehauen. Sinn der Verordnung war es, Reihenhaussiedlungen und verdichteten Flachbau (Wohnungskomplexe) zu verhindern. Blöderweise haben sie nun aber auch die Dachform definiert (siehe Verordnung oben).

Habe ich dagegen rechtlich eine Chance? Ich habe bereits mit dem Bauamtsleiter geredet, der hatte volles Verständnis und war von der intensiv begrünten Lösung als Flachdach sehr angetan. Später (wahrscheinlich nach Rücksprache mit der Gemeinde) kam dann die Email, dass ein neues Konzept vorgeschlagen werden muss, dass die Verordnung des räumlichen Leitbilds einhält.

Ich glaube ja, dass selbst der Bürgermeister die Lösung befürwortet, nur haben sie jetzt diese Verordnung und ich nehme an er würde sein Amt missbrauchen, wenn er nun mein Bauvorhaben zulässt. Dass die Gemeinde nur wegen mir ihre Verordnung ändert halte ich für unwahrscheinlich.

Es bleiben also 2 Fragen:
1. Muss der Bürgermeister meine Einreichung ablehnen, weil eine Veordnung meine Dachform verbietet? (weil sonst begeht er Amtsmissbrauch)
2. Habe ich aufgrund der Dachform Situation im Ortsteil eine Möglichkeit beim Land diese Verordnung auszuhebeln, oder müsste ich als Privatperson gegen diese Verordnung klagen und dementsprechend die ganzen Kosten privat tragen?



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Bitte um schnelle Hilfe - Fernwärmeleitung auf Grundstück