« Baurecht  |

Carport höher als 3m bauen möglich? [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Parapara
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
26.11. - 27.11.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Hallo!

Wir bauen in NÖ und sind gerade mitten in der Planungsphase unseres Hausbauprojekts und nun hat sich folgendes "Problem" ergeben: 

Südseitig werden wir an die Grundstücksgrenze ein Doppelcarport bauen. Direkt an das Carport schließt eine Eingangsüberdachung an, damit man nicht im Regen ins Haus gehen muss, sondern hier einen überdachten und geschützten Weg hat. 
Nun steht unser Haus aus Gründen des baulichen Holzschutzes auf einem etwa 0,5m hohen Sockel. Wodurch wir zum Eingang hin auch eine kleine Treppe machen müssen.
Dadurch ergibt sich das Problem, dass das Carport nun am höchsten Punkt eine Höhe von 3m hat (bzw. 2,43cm, aber das Bodenniveau liegt bei -0,52cm), die Überdachung zum Eingang wegen der 0,5m, die unser Haus auf dem Sockel steht, aber etwas höher sein muss und bei 3,3m liegt (bzw. 2,8m + eben die 0,52m Sockel). Somit entsteht ein sehr unansehnlicher Sprung zwischen Carport und Überdachung von fast 0,5m (Carportdach ist zwar ein Flachdach, aber ein bisschen abfallend ist es trotzdem Richtung Straße, daher die zusätzlichen 20cm Höhenunterschied). Wir hätten diese beiden "Bauteile" aber gerne optisch wie aus einem "Guss", also dass sie direkt ineinander übergehen und nicht mit einer Kante drinnen. 

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass man das Carport höher bauen kann? z.B.: Mit einer schriftlichen Genehmigung des Nachbarn? 

Viel niedriger kann man die Überdachung nämlich nicht machen, da man ja auch noch einen gewissen Abstand von der Oberkante der Eingangstür bzw. der Fenster (2,3m) zur Überdachung (2,8m) braucht (aus optischen Gründen und wegen des Lichteinfalls). 

Wir hätten auch überlegt eine Garage statt des Carport zu bauen und den Bau als geschlossen zu deklarieren, denn theoretisch dürften wir auch geschlossen bauen und könnten dann ja somit höher als die 3m bauen? Eine Garage wäre uns prinzipiell auch lieber, da wir so einige Probleme umgehen könnten (Marder, Fahrraddiebstahl,...).  Aber dann bräuchten wir ja wieder eine Brandschutzwand (wegen geschlossener Bauweise) und diese ganzen zusätzlichen Auflagen, die dann zu erfüllen sind kosten halt auch gleich nochmal einiges zusätzlich. 🙄

Oder wäre in unserem Fall sowieso immer eine Brandschutzwand erforderlich? Der Carportanbau ist direkt an der Grundstücksgrenze, aber das Nachbarhaus hat keine 3m seitlichen Bauwich eingehalten, sondern einen Abstand von etwa 1,2-1,5m - ich nehme an der Bauwich entspricht hier nur der halben Gebäudehöhe - falls überhaupt. 

Das Carport ist nördlich fast vollständig (bis auf die Breite der Überdachung zum Eingangsbereich) und an der Rückseite zur Hälfte durch die Hausmauer begrenzt, wobei ich auch den Rest der Rückwand gerne durch ein Rolltor oder eine Mauer mit Tor verschließen möchte. Ich will nicht, dass mir jeder, der vorbeigeht in den Garten schaut und auf die Terrasse glotzt.  Südseitig ist momentan nichts geplant, aber da die Nachbarin doch sehr nah ist, würde ich zur Grundstücksgrenze hin eigentlich auch gerne eine 2m hohe Mauer machen. Darf ich da dann überhaupt ein Carport bauen oder muss es ohnedies eine Garage sein?

Entschuldigung für die vielen Fragen in einem!

LG

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.11.2020  (#1)
Zur Nachbarin hin wirst du an der Grundgrenze eine brandabschnittsbildende Wand brauchen, da deren Gebäude viel zu nahe ist. Wenn du dann noch an der Rückseite ein Rolltor bzw. eine Mauer mit Tor machen willst, dann bist du wegen der 2 Wände ohnehin im Gebäudebegriff, d.h. bei einer "Garage" und nicht mehr bei einem Carport.

Der Nachbar kann  beim Carport im Bauwich nicht mehr als 3m "genehmigen"! Das ist eine gesetzlich fixe Größe!

Etwas irritiert mich deine Aussage, du könntest auch geschlossen bauen. Woraus leitest du das konkret ab? Bzw. wie abgesichert ist das?

Und außerdem:
https://www.energiesparhaus.at/forum-brandschutzmauer-horrende-kosten/58223
hier hast du geschrieben, du müsstest "gekuppelt" bauen?!

1
  •  Parapara
27.11.2020  (#2)
Danke für die schnelle Antwort!

zitat..
Karl10 schrieb: Und außerdem:
https://www.energiesparhaus.at/forum-brandschutzmauer-horrende-kosten/58223
hier hast du geschrieben, du müsstest "gekuppelt" bauen?!

Ja, da habe ich es eher abgekürzt und nicht die genaue Sachlage beschrieben, weil es für die Frage keinen Unterschied gemacht hätte. Dass wir "gekuppelt bauen müssen" war auch eher darauf bezogen, dass alles andere keinen Sinn machen würde und wir eigentlich keine andere Wahl haben. Aber es stimmt., das war eher missverständlich geschrieben. 

zitat..
Karl10 schrieb: Etwas irritiert mich deine Aussage, du könntest auch geschlossen bauen. Woraus leitest du das konkret ab? Bzw. wie abgesichert ist das?

Die Auskunft haben wir vom zuständigen Sachverständigen, mit dem wir im Vorfeld über die Möglichkeiten auf dem Grundstück gesprochen haben. Um diesmal ganz genau zu sein: 
Aktuell steht ein altes Einstöckiges Haus in geschlossener (?) Bauweise dort. Südseitig steht es mit der Hausmauer an der Grundstücksgrenze (hier ist die angrenzende Nachbarin mit ihrem Haus etwa 1,2-1,5m entfernt) und nordseitig ist das Haus direkt an das Haus des Nachbarn angeschlossen, allerdings nicht mit der Hausmauer, sondern mit einer Einfahrt (Zugang über ein großes Tor), über die der Dachboden drüber geht. 

Die Aussage vom Sachverständigen damals war, dass wir auf dem Grund geschlossen, gekuppelt oder offen bauen dürfen. Die selbe Aussage hat meine Mutter vor 8 Jahren von seinem Vorgänger (der ist mittlerweile in Pension) und von der Architektin mit der sie ihr Haus damals planen ließ bekommen. Meine Eltern wollten vor ein paar Jahren schon auf dem Grundstück bauen, mussten dies aber aus gesundheitlichen Gründen doch lassen. 

Die Straße zu dem Grundstück ist eine schmale Sackgasse mit einigen wenigen Häusern. Parkplätze gibt es keine, daher müssen wir Parkmöglichkeiten auf unserem eigenen Grund schaffen. Zumindest 2 Autoabstellplätze möchten wir gerne. Aus dem Grund macht eine offene Bauweise für uns keinen Sinn (14,3m Grundstückslänge und vor dem Haus wird nicht viel Platz sein um einen Parkplatz zu schaffen, da wir in der Flucht bleiben müssen).
Nun haben wir auch die Vorgabe, einen uneingefriedeten Parkplatz zu schaffen, damit wir den Verkehr ("nach" uns stehen noch 4 Häuser, also allzu viel Verkehr gibts es eigentlich eh nicht, aber war halt die Vorgabe) nicht behindern, indem wir auf der Straße warten müssen bis das Garagentor geöffnet ist...
Zur Nachbarin hin könnte ich von mir aus noch offen lassen, aber zum Garten hin will ich eigentlich schon unbedingt zu machen. Fühle mich da deutlich wohler, wenn ich weiß, dass nicht einfach jemand "reinspazieren" kann. Sonst ist das Grundstück nämlich vollkommen zu und grenzt nur an Gärten.
Aber wenn ich das so lese, kann ich das wohl so nicht machen und muss zum Garten hin offen lassen, außer wir verstoßen gegen irgendeine Vorschrift (brandabschnittsbildende Wand) oder Vorgabe (uneingefriedeter Abstellplatz) - und das wollen wir sicher nicht. 


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Tiroler Bauordnung - Falsch genemigter Einreichplan -Rückbau möglich?