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ÖWG Mietkauf jemand Erfahrung?

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  •  Commodore
28.8.2019 0
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Hallo Zusammen

In kürze ziehe ich in eine ÖWG Wohung mit einer Mietkaufoption. Ob ich diese mal nutzen werde weiß ich noch nicht, aber ein Passus in den Unterlagen macht mich stutzig:

Nach frühestens 10-jähriger Mietdauer - gerechnet vom Erstbezug - besteht die Möglichkeit,
Wohnungseigentum zu erwerben. In diesem Fall wird der Kaufpreis auf Basis der Baukosten
ermittelt. Die Grundstückskosten sind zur Gänze bezahlt und werden unter Berücksichtigung der
Verwohnung eingerechnet. Das aushaftende Darlehen zur Finanzierung der Baukosten ist zu
übernehmen. 10 Jahre der Laufzeit werden eingerechnet (=die vereinnahmte Miete). Anstatt der
monatlichen Miete erfolgt die Rückzahlung des Darlehens bis zur Ausfinanzierung als monatlicher
Betrag. Dieser gelangt mit den Betriebskosten zur Vorschreibung.
Gemäß den aktuell gültigen Bestimmungen (1. StabG 2012 BGBl. I Nr. 22/2012) liegt der
Vorsteuerberichtigungszeitraum bei 20 Jahren, sodass bei allfälligem Kauf der Mietwohnung im
11. bis zum 20. Bezugsjahr, mit einer (teilweisen) Rückerstattung der Umsatzsteuer an das
Finanzamt zu rechnen ist, welche folglich bei der zukünftigen Kaufpreisermittlung zu beachten sein
wird

So wie es hier geschrieben wird, würde ja die Miete berücksichtigt werden. Bisher hatte ich aber eigentlich die Erkenntniss, dass die Wohung nach 10 verkauft werden dürfte OHNE Anrechnung der Miete zu einem martküblichen Preis, ermittelt über ein spezielles Verfahren. Oder ist es so, dass die Miete zwar den Kredit reduziert den man übernehmen muss, aber der Endpreis deswegen trotzdem nicht davon abhängt? Hat schon jemand Erfahrungen mit der ÖWG?

Vielen Dank für jede Antwort


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