Luft-WP & FBH: Wartungsvertrag?
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Ich nehme an du hast ein hellgrünes Prüfbuch bekommen, und da ist die jährliche Überprüfung gemäß §22 Kälteanlagenvorornung angeführt? Dann schau bitte auf das Typenschild der WP WP [Wärmepumpe] (muss angebracht sein!!!), wenn die Menge des Kältemittels 1,5 kg nicht übersteigt ist die Prüfung nicht vorgeschrieben. Steht in §1 der Kältemittelverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008237 Die Garantiebestimmungen für die WP WP [Wärmepumpe] können natürlich etwas anderes vorschreiben.
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Hast du für deinen Kühlschrank auch einen Servicevertrag? Nichts anderes ist der Kälteteil deiner Wärmepumpe. Natürlich kann man beim Wasserteil ein bisschen Filter Reinigen etc. - das kannst du aber auch leicht selbst machen. |
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Für die FBH FBH [Fußbodenheizung] einen Wartungsvertrag abschliessen, das ist zuviel des Guten! WP, o.k, aber auch hier scheiden sich die Geister. Und wenn, dann dann min. 2 Jahresabstand. und nicht jährlich. Wird bei Gasheizung anders sein. |
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Danke für diesen wichtigen Hinweis!! |
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Dieser Vergleich scheint mir aber schon ein bisschen sehr übertrieben. |

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