PV: Wohnbauförderung (NÖ) vs. OeMAG
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Ich weiß nicht, ob dir das schon weiterhilft, aber hier: https://www.wko.at/site/kampagnen/Wirtschaftspolitik_in_Niederoesterreich/neuerungen-bei-foerderung-von-photovoltaikanlagen2018-19.html steht bei den Voraussetzungen: Für die Errichtung oder Erweiterung wird keine Einspeisetarifförderung gemäß § 12 ÖSG, keine Förderung durch den Klima- und Energiefonds oder eine Landesförderung bezogen. |
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Ich hätte es immer so verstanden, dass man keine Landesförderung zusätzlich in Anspruch nehmen darf, wenn dort unmittelbar die PV Anlage gefördert wird. Bei der NÖ WBF handelt es sich ja nicht um eine explizite Förderung für die PV Anlage sondern um eine WBF, wobei die PV Anlage eine Vorraussetzung ist das man sie überhaupt bekommt. |
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