Begrenzungsmauer
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Zuständigkeit - Auf den ersten Blick würde ich sagen, es ist der nachbar. Doch würde ich auch nicht auf einen Schadensfall warten, sondern sofort das Gespräch suchen und Wege, wie ein Schaden zu verhindern ist. Wenn das mit dem Nachbar nicht möglich ist, dann auf jeden fall zur Gemeinde gehen. |

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