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NÖ vorderer Bauwich Keller teilen

6.2. -7.2.2018 1 2018-02-07T00:44:00+01:00
  •  bauordnung
06.02.2018
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Darf man im vorderen Bauwich (3m) einen Keller zubauen (also quasi bis zur Straße hin) und falls ja darf dieser wie bei einem Keller üblich 20-30cm über dem Bezugsniveau liegen oder müsste man ihn "bodengleich" ausführen?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.2.2018  (#1)
Siehe § 49 Abs. 1 NÖ Bauordnung: du darfst max. 50 cm über das Bezugsniveau gehen

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