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1) passt nicht ganz ins forum...

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  •  Gast hofi

10 Antworten 10
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...aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. wir sind gerade dabei zu übersiedeln und unsere vermieterin (privat) macht uns nur probleme. wir hatten einen autoabstellplatz und das auto meiner freundin verlor über die jahre ein paar tropfen öl (opel) - jetzt verlangt die vermieterin, dass wir den ursprünglichen zustand wiederherstellen müssen - wir versuchten es schon mit speziellen reinigern, aber wir bringen die flecken nicht ganz weg. Wie sieht es hier mit der rechtlichen...

  •  Gast hofi
29.4.2005  (#1)
2) - ...Situation aus? Sind wir verpflichtet den ursprünglichen Zustand herzustellen? Ebenso behauptet Sie, dass wir Ihre Abflussrohre verstopft haben (wir hatten eine Dachgeschoßwohnung und es drückte bei Ihr im Bad manchmal unser Abwasser raus - bei uns fließt das Wasser ohne Probleme ab) und wir diese reinigen lassen müssen. Kennt sich hier jemand aus und kann mir Tipps geben, wie wir weiterverfahren sollen? Nebenbei sei erwähnt, dass die Vermieterin eine alleinstehende Frau ist, welche...

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  •  Gast Wulfo
29.4.2005  (#2)
Nass Zeitung rauflegen - Probiere es mit nasser Zeitung, einfach rauflegen und auftrocknen lassen, den Rest holt die Natur ab, die Vermieterin will nur Geld rausholen.

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  •  Gast hofi
29.4.2005  (#3)
3) - ...viel zeit mit der reinigung Ihres Hauses verbringt und nebenbei schon immer versuchte uns das Leben möglichst unangenehm zu machen (über jede Kleinigkeit wird "Buch" geführt und jeder Kratzer im Haus wird peinlichst genau aufgelistet). Uns belastet Ihr Verhalten schon sehr und wir würden uns freuen, wenn jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, uns weiterhelfen könnte... Danke schon jetzt!

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  •  chris
29.4.2005  (#4)
Mieterschutzverband? - hast Du schon mal in Erwägung gezogen zum Mieterschutzverband zu gehen? [ www.mieterschutzverband.at ] Vielleicht läßt sich der Spieß ja umdrehen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass private Mietverträge oft solche rechtlichen Mängel haben, dass der Vermieter nur beten kann, dass niemals ein Anwalt den Vertrag auf Herz und Nieren prüft.

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  •  Gast hofi
29.4.2005  (#5)
danke chris - für den tipp. wir haben nicht mal einen vertrag (ist alles mündlich geregelt).

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  •  Gast hofi
29.4.2005  (#6)
hab ich grad gefunden"Erhaltungspflicht bedeutet Übergabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im selben Zustand wie sie angemietet wurde, Beschädigungen sind vom Mieter zu ersetzen, gewöhnliche Abnützung muß der Vermieter jedoch hinnehmen"...sehr weitläufig?!


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  •  Gast sabine
29.4.2005  (#7)
Trotzdem - zum Mieterschutzverband gehen. Es gibt auch gesetzliche Regelungen für private Mieter. Beim MSV kann man euch wenigstens mit Sicherheit sagen, welche Rechte und Pflichten ihr habt und ob ihr die "Mängel" beseitigen müsst. Im Zweifelsfall wird erfahrungsgemäß sowieso immer für den Mieter entschieden. Würde mir keine all zu großen Sorgen machen.

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  •  kermit0815
29.4.2005  (#8)
wie schon gesagt wurde unbedingt eine rechtsmeinung einholen (arbeiterkammer, mieterschutzbund, ...). oelflecken bei einem autoabstellplatz gehoehren - meiner meinung nach ! - zur gewöhnlichen abnutzung. natuerlich nur, wenn nicht literweise oel verloren geht. genauso verhaelt es sich mit den abfluessen. ein mündlicher mietvertrag ist meiner meinung nach eher für den mieter von vorteil als für den vermieter. die beanstandungen zielen meistens nur darauf ab, die kaution nicht zurückzahlen zu müssen ...

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  •  Gast hofi
29.4.2005  (#9)
erstmal...danke für eure tipps! werd mich mal mit dem mieterschutzverband in verbindung setzen.

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  •  pimboli
1.5.2005  (#10)
nur mündlich...? - wenn ihr schon auszieht, ist der Krieg ja bals aus. Klar gibt's die Erhaltungspflicht und je nachdem, wie viele Öltropfen da runterfielen, kann das unangenehm werden - allerdings sind Mietverträge 1.) zu melden 2.)zu vergebühren und 3.) die Einnahmen als Einkommen zu versteuern. Offenbar habt ihr keine Rechtsschutzversicherung, aber auch ein netter Tipp (oder nur die Drohung) ans Finanzamt kann Ruhe schaffen - bei Unleidlichkeit Mietpreisminderung einwenden.

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