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Stiegengeländer

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  •  Gast Georg

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Gibt es Richtlinien oder Vorschriften wie hoch, breit, stark usw. ein Stiegengeländer sein muss? Wenn ja, wo finde ich diese Vorschrift. Wenn nein, wie soll ein Geländer am besten sein? Danke.
PS:Dieses Forum, und vor allem die Nutzer, ist/sind SPITZE!!!

  •  RobertB
18.4.2005  (#1)
Geländer in Wien - mind 1 m hoch. Das hochklettern muss verhindert werden (also entweder geschlossen, wie Glas, oder nur vertikale Holme) und der Abstand der vertikalen muss so groß sein, dass ein Kind nicht den Kopf durchstecken kann und dabei stecken bleibt (ich denke ungeführ 12 - 13 cm Abstand.

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  •  Gast Georg
19.4.2005  (#2)
Nur Handlauf - Wir wollen nur einen Handlauf (aus Holz??) als Geländer. Geländer ist da wohl der falsche Ausdruck gewesen.Also 1 m hoch. Muss der Handlauf beidseitig sein? Es ist übrigens für den inneren Stiegenaufgang vom Keller bis in den 1. Stock, also nicht für eine Aussentreppe.

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  •  RobertB
19.4.2005  (#3)
Handlauf - Auszug aus der NÖ Bautechnikverordnung: § 24. (1) Handläufe müssen bei notwendigen Stiegen mit mehr als vier Stufen jedenfalls an einer Seite angebracht werden.
Bei gewendelten Stiegen muß der Handlauf am äußeren Stiegenrand angeordnet sein.
(2) Handläufe müssen fest und griffsicher sein und so hoch angebracht werden, daß sie bequem und sicher benützt werden können.

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