Carport im Grünland zulässig ???
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Bei uns (NÖ) durften wir das nicht. Erst seit das Grünland in Bauland umgewidmet wurde, dürfen wir ein Carport bzw. Garage darauf bauen. |
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Abgesehen davon kannst das Carport im Grünland vergessen, weil es dort nicht zulässig ist. Dass ein Bauamtsleiter das nicht weiß bzw. darüber erst nachdenken bzw. nachfragen muss ist ein Armutszeugnis. Ich hab normal sehr viel Verständnis für die MitarbeiterInnen in den Bauämtern und halte mich da mit Kritik meist zurück; aber das ist eine so eindeutige, grundsätzliche und klare Angelegenheit - da dürfte es eine solche Unsicherheit nicht geben! |
Diesen Hinweis kannst gleich wieder vergessen, weil es darauf überhaupt nicht ankommt.
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Raumordnung ist Landessache, um welches Bundesland geht es, NÖ? Weiters ist die Frage, welche Grünlandwidmung genau hier vorliegt. In NÖ ist zB. eine Bebauung für Land- und Forstwirtschaft bei entsprechender Grünland-Widmung zulässig (vgl. §20 NÖ Raumordnungsgesetz 2014). Ein Carport für das Einfamilienhaus halte ich auch für ausgeschlossen in NÖ. |
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Mach eine Pergola(die ist erlaubt) und gib ein einfaches Dach drauf, zB Wellplexiglas. Zu aller Not musst du u.U. das Dach wieder entfernen.
mfg Sektionschef |
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@ Sektionschef - Wer sagt das?
Für NÖ: Eine Pergola ist auch eine bauliche Anlage und somit in NÖ im Grünland grundsätzlich nicht möglich. |
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HmmMal schauen was unser Bauamtstyp heute sagt.
Das Carport soll ja dann als Heuraufe für Pferde dienen. Wenn es groß genug wird dann evt noch als kleiner zusätzlicher unterstand |
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achja - und wir sind in NÖ zu Hause
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@p****
Aber eine Pergola ist in nö ausdrücklich Bewilligungs- und Anzeigefrei. Damit darfst es überall aufstellen ohne fragen @nicky Heuraufe für Pferde? ?? Bist Landwirt? ?? |
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Meines Wissens nach gehört die Pergola zur Gartengestaltung und ist bewilligungsfrei. Darf halt nicht gedeckt sein, darum nur mit einem billigen Plexiwelldach oder Trapezblech decken, welches man zur Not auch schnell wieder entfernen kann.
mfg Sektionschef |
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Mit "gartengestaltung" hat das nichts zu tun. Hat der Gesetzgeber halt so geregelt |
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@karl - Leider gelten wir noch nicht als Landwirt. Wäre zumindest in den nächsten Jahren geplant. Handelt sich im Moment um reine Hobby Pferdehaltung |
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Na dann vergiss das grünland!!
ausgenommen - wie schon gesagt - die Pergola -hat aber kein Dach! !! |
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somit für NÖ:
NÖ BO 2014 §17 Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls Punkt 9 - die Errichtung und Aufstellung von Hochständen, Gartengrillern, Spiel- und Sportgeräten, Pergolen, Marterln, Grabsteinen und Brauchtumseinrichtungen (z.B. Maibäume, Weihnachtsbäume); |

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