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seitlicher Bauwich/ Gebäudehöhe (NÖ) [NÖ]

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  •  mhwohn
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.2. - 8.2.2017
8 Antworten | 5 Autoren 8
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
Wir kommen gerade mit dem Paragraphendschungel nicht zurecht und haben derzeit unterschiedliche Aussagen dazu erhalten. 😩 Sind schon ein bisschen verzweifelt...

Wir überlegen das Haus ein wenig breiter zu machen, aber sind uns bzgl. Des seitlichen Bauwichs in Kombination mit Gebäudehöhe nicht sicher.
Vielleicht könnt ihr Klarheit schaffen?!?

Wie berechnet man in unserem Fall die Gebäudehöhe bzw davon abgeleitet den seitlichen Bauwich? Was wäre der Mindestabstand laut NÖ Bauordnung?

Vielen Dank im Voraus!
LG
PS: anbei die Seitenansicht (zum Nachbarn)


2017/2017020748326.jpg

  •  flomax
  •   Gold-Award
7.2.2017  (#1)
wenn nicht anders vorgegeben gilt gebäudehöhe/2 bzw. mindestens aber 3m! daher bis 6m gebäudehöhe sinds zumindest 3m, ab einer gebäudehöhe von 6m die hälte davon

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  •  mhwohn
7.2.2017  (#2)
dieser Text wäre uns bekannt, aber was bedeutet dies bei unserem Plan?
denn es gibt in der Bauordnung noch weitere Details die bei Satteldächer zu berücksichtigen sind. wie berechnet der Experte die Gebäudehöhe lt. Bauordnung?

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  •  Casemodder
8.2.2017  (#3)
Muss zugeben zu 100% klar ist mir das auch nicht, muss es in unserem Fall auch nicht sein, da wir von der Grenze >4m weg sind und das Haus auch nicht zu hoch ist, aber ich würds so verstehen:

zitat..
§ 53
Höhe von Bauwerken
(1) Für die Ermittlung der Gebäudehöhe ist das Gebäude in Gebäudefronten und im Fall der Abs. 3 bis 5 in Frontabschnitte zu unterteilen.
Die Höhe der jeweiligen Gebäudefront ist nach deren mittleren Höhe (Berechnung: Frontfläche durch größte Frontbreite) zu berechnen.


Das heißt die komplette Fläche (inkl. Giebel) durch die Breite, also ~60m² / 9,9m = 6,1m

Also musst meiner Meinung nach über 3m von der Grenze Abstand halten.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079 (§53)

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  •  Twenty
  •   Silber-Award
8.2.2017  (#4)
Weiß auch nicht wo der passus steht war aber bei uns auch so
Mind 3m oder halbe Gebäudehöhe

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.2.2017  (#5)

zitat..
Casemodder schrieb: Das heißt die komplette Fläche (inkl. Giebel) durch die Breite, also ~60m² / 9,9m = 6,1m

Das muss man aber schon genau machen - beim Bauwich gehts ja um cm!!

9,90 x 5,62 = 55,64m²
9,90 x 2,27 : 2 = 11,24m² (Giebelfläche)
ergibt Gesamtfläche 55,64 + 11,24 = 66,88m² : 9,90 = 6,76 m (=Gebäudehöhe)
Davon die Hälfte - das sind 3,38m - und das ist der einzuhaltende Mindestbauwich!!

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  •  Casemodder
8.2.2017  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Das muss man aber schon genau machen - beim Bauwich gehts ja um cm!!


Das is mir schon klar, ich hab die 60m² hin geschätzt. Genau wirds dann hoffentlich sowieso der Planer machen emoji

Das heißt aber meine "Interpretation" stimmt? emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.2.2017  (#7)

zitat..
Casemodder schrieb: Das heißt aber meine "Interpretation" stimmt?

Bitte nicht böse sein, aber was soll an diesem Satz aus dem Gesetz zu interpretieren oder unklar sein??

"Die Höhe der jeweiligen Gebäudefront ist nach deren mittleren Höhe (Berechnung: Frontfläche durch größte Frontbreite) zu berechnen."

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  •  Casemodder
8.2.2017  (#8)
Nichts... emoji


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