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Lautstärke kontrollierte Wohnraumlüftung

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
19.9. - 20.9.2016
4 Antworten 4
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Liebe Forumskollegen,
kann mir auf die schnelle jemand sagen, wie laut eine wohnraumlüftung sein darf, und in welcher norm das geregelt ist.
danke im voraus

mfg

  •  melly210
  •   Silber-Award
19.9.2016  (#1)
Eigentlich sollte eine gute KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] unhörbar sein, ausser vielleicht auf der Intensiv-Stufe..wir hören von unserer absolut gar nichts

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
20.9.2016  (#2)
zum zulässigen Schalldruckpegel wird in der ÖNORM H6038 auf die OIB Richtlinie 5, 2011, Abschnitt 2.6 verwiesen.


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  •  Executer
  •   Gold-Award
20.9.2016  (#3)

zitat..
2.6 Schalltechnische Anforderungen an haustechnische Anlagen

2.6.1 Der durch den Betrieb von haustechnischen Anlagen aus anderen Nutzungseinheiten entstehende maximale Anlagengeräuschpegel LAFmax,nT darf bei gleich bleibenden und intermittierenden Geräuschen den Wert von 25 dB, bei kurzzeitigen Geräuschen den Wert von 30 dB nicht überschreiten. Zu Nebenräumen sind jeweils um 5 dB höhere Werte zulässig.

2.6.2 Sofern eine mechanische Lüftungsanlage in der eigenen Nutzungseinheit vorhanden ist, dürfen für Aufenthaltsräume mit dem Schutzziel Schlaf (z.B. Aufenthaltsräume in Wohnungen, ausgenommen Küchen) die Geräusche dieser Anlage, bezogen auf die lufthygienisch mindesterforderliche Betriebsart, einen äquivalenten Anlagengeräuschpegel LAeq,nT von 25 dB, für Aufenthaltsräume mit dem Schutzziel Konzentration (z.B. Klassenräume) von 30 dB nicht überschreiten.


https://www.oib.or.at/sites/default/files/rl5_061011.pdf

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
20.9.2016  (#4)
Vielen dank, wusste ich kann mich auf euch verlassen

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