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Bauverhandlung - nachträglicher Einwand [B]

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  •  johnnypiloto
  •  [B]
  •  [Burgenland]
30.7. - 1.8.2016
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Folgendes hat sich bei uns zugetragen :
Wir hatten eine Bauverhandlung nach §18 burgenländisches Baugesetz. Nachbarn waren auch dabei. Es gab keine besonderen Einwände. Der Bauamtsleiter fragte abschließend noch nach, ob es noch Einwände/Anmerkungen gibt? Nein war die Antwort der Anwesenden.
Am Tag danach erfuhren wir über Umwege (nicht von der Gemeinde!!!) , dass ein bei der Bauverhandlung anwesender Nachbar etwas falsch aufgefasst hat. Er rief angeblich bei der Gemeinde an und erklärte seine Bedenken.
Wir konnten das Missverständnis persönlich klären.
Nun bekamen wir den Bescheid von der Gemeinde. Da steht nun abschließend der Hinweis, dass uns aufgrund des nachträglichen Einwandes eine bauliche Auflage/Verbot erteilt wurde.
Nun die Frage an die Runde? Darf die Gemeinde solche nachträglichen Einwände nach einer abgeschlossen Bauverhandlung aufnehmen? Mir geht es nicht um die erteilte Auflage an sich, denn die schränkt uns in keiner Weise ein. Aber die Art und Weise wie das abgelaufen ist, finde ich absolut nicht in Ordnung. Zumindest eine Benachrichtigung vor Erteilung des Bescheids hätte ich mir erwartet. Andererseits denke ich mir, nachträgliche Einwände Anwesender nach einer abgeschlossen Bauverhandlung sind nicht zulässig, oder?
Was ist eure Meinung dazu?
Danke!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2016  (#1)
Grundsätzlich zählen Einwände von Nachbarn NACH einer abgeschlossenen Bauverhandlung nicht mehr. Wenn der NAchbar nicht spätestens BEI der Bauverhandlung einen Einwand erhebt, dann verliert er sein Einspruchsrecht.
Das heißt jetzt, eine Berufung gegen den Bescheid durch den Nachbarn müsste schon aus diesem Grund generell zurückgewiesen werden.
Darum geht´s aber bei dir jetzt anscheinend gar nicht.

Das andere ist die (zusätzliche) Auflage im Bewilligungsbescheid. Da ist die Baubehörde nicht an die Bauverhandlung gebunden. Die Baubehörde kann sich bis zur Bescheiderlassung (und daher auch noch nach der BAuverhandlung) jederzeit Auflagen überlegen und dann in den Bescheid schreiben. Aus welchen Gründen die Baubehörde da draufkommt (weil sie nochmal im stillen Kämmerlein vor Bescheiderlass drüber nachgedacht hat oder weils vielleicht - wie bei dir - einen Hinweis gab oder warum auch immer) spielt keine Rolle. Jede Auflage muss natürlich begründet sein (gilt aber auch generell und nicht nur für die hinzugekommene).
Eine Benachrichtigung vor Bescheiderlass hätte man (als Bürgerservice) natürlich machen können, eine gesetzliche Verpflichtung gibts dazu allerdings nicht.
Die behördliche Entscheidung in einem Bauverfahren fällt nicht bei der bzw. durch die Bauverhandlung, sondern immer nur durch den (zugestellten) Bescheid!!! Und der ist für dich ja - wie du sagst - kein Problem.

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  •  johnnypiloto
1.8.2016  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Grundsätzlich zählen Einwände von Nachbarn NACH einer abgeschlossenen Bauverhandlung nicht mehr. Wenn der NAchbar nicht spätestens BEI der Bauverhandlung einen Einwand erhebt, dann verliert er sein Einspruchsrecht.


Danke dir für deine ausführliche Antwort. Ich habe mir so was ähnliches eh gedacht.
Hab das mit der Gemeinde auch geklärt. Im stillen Kämmerlein ist etwas geplaudert worden... Und ich bekam so ähnliche Antworten...

Danke nochmals!
LG

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