« Hausbau-, Sanierung  |

Energetischer Befund OÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  rahju
1.7.2016
2 Antworten 2
2
Ich weiß nicht ob das Thema hier richtig ist, aber ich stelle es einmal hier rein.
Ich hatte mit unserer Baufirma schon die Diskussion, dass im Energieausweis ein COP Wert bei der Sole-Wasser Wärmepume von 5,1 bei B0/W35 eingetragen ist und wir tatsächlich eine mit 4,8 bei B0/W35 bekommen. Die Hausbaufirma und der Installateur meinte, dass das egal ist und wir den Energieausweis so einreichen sollen.

Wir kommen ohne KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] gerade noch auf ein Minimalenergiehaus (PV Anlage wit 5 kWpeak).
Jetzt habe ich vom Energiesparverband die Mitteilung bekommen, dass die Wohnbauförderung bei Minimalenergiehäusern auf 2 Etappen ausgezahlt wird. Einmal in relativ kurzer Zeit und der zweite Teil nach Fertigstellung des Rohbaus, inklusive Heizung und PV Anlage (das muss beim Energiesparverbund gemeldet werden.
Und jetzt meine Eigentliche Frage: Im Energetischen Befund steht:
* Wärmepumpe: Sole-Wasser-Wärmepumpe mit COP-Wert >= 5,1 beim Prüfpunkt B0/W35 (oder gleichwertig)
Der COP Wert von der angedachten Wärmepume liegt jedoch mit 4,8 darunter. Kann es dann sein, dass wir die Förderung nicht mehr ausbezahlt bekommen, weil wir schlechter ausgeführt haben?

  •  Maarch
1.7.2016  (#1)
Ich weiß nicht, ob man tatsächlich dann was rückzahlen muss bzw. kein Geld bekommt, wenns hart auf hart kommt.

Wir hatten jedenfalls ein ähnliches Thema - uns wurde vom Energiesparverband für unser grade noch Niedrigstenergiehaus im energetischen Befund eine Luftdichtheit von kleiner/gleich 0,6 vorgeschrieben (inkl. Nachweispflicht unsererseits), obwohl laut Wohnbauförderung in dem Fall 1,5 reicht. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass die Vorschreibung davon kam, weil im Energieausweis bei der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] eine solch hohe Dichtheit eingerechnet wurde.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Energiesparverband habe ich ihnen die tatsächlich verwendeten Geräte und Baumaterialien durchgeschickt (wir haben in ein paar Bereichen etwas verbessert). Die waren dann so nett und haben aufgrund der aktuellen Infos nochmal unser Projekt nachgerechnet, ob wir trotzdem noch in die Kategorie "Niedrigstenergiehaus" fallen (was sich knapp ausgegangen ist) und haben uns einen neuen energetischen Befund, ohne konkrete Vorschreibung zur Luftdichtheit, ausgestellt.
Also lange Rede, kurzer Sinn: am besten direkt mit dem Energiesparverband Kontakt aufnehmen und das Thema besprechen. Die sind sehr kooperativ...


1
  •  rahju
1.7.2016  (#2)
Danke für deine Antwort, dann rufe ich am Montag gleich mal beim Energiesparverband an. Ich möchte das nicht bei der Landesförderung einreichen.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Was tun wenn Gasanbieter Insolvent geht?