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Errichtung Zaun | Zuständigkeit

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  •  holzfan15
21.5. - 24.5.2016
9 Antworten 9
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An Alle Rechtsexperten ;)
Wer ist in diesem Fall (NÖ) für die Errichtung des Zauns zwischen Grundstück 2 und 3 zuständig?

2016/20160521130580.JPG

Es gibt aus meiner Sicht lt. Gesetz lediglich folgende Regelung:

zitat..
Grundbesitzern steht es grundsätzlich frei, ob sie ihren Grund einfrieden oder nicht. Im Interesse der Nachbarschaft legt § 858 ABGB aber eine gesetzliche Beschränkung fest: Jeder Grundeigentümer hat auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nötige Abschließung zu sorgen. Der Haupteingang ist dabei nicht wörtlich zu verstehen. Es kann damit auch ein Hauptzugang oder eine Haupteinfahrt gemeint sein. Keine gesetzliche Lösung gibt es dort, wo etwa die Haupteingänge von benachbarten Grundstücken an verschiedenen Straßenfronten liegen. Auch bezüglich der hinteren Grenzzäune enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Hier kommt es daher weitgehend auf das Einvernehmen der Nachbarn an.


Was genau bedeutet nun "auf der rechten Seite seines Haupteingangs für das obige Beispiel?

Danke für Eure Hilfe!

  •  webdesigne
  •   Gold-Award
22.5.2016  (#1)
dh. das Hausbesitzer 1 seinen rechten Zaun zum Nachbarn 2 machen sollte und der Nachbar 2 seinen eben zu Nachbarn 3.

Pflicht ist das aber keine!

Dh. wenn du als zb. Hausbesitzer 1 deinen rechten Zaun nicht machen möchtest reicht nur eine "Schnur" als Abgrenzung. Wenn das dem Nachbarn 2 nicht passen sollte kann er nix dagegen machen außer selber dann eben für eine andere Abgrenzung zu sorgen.

In deinem Fall sollte eben Hausbesitzer 2 den Zaun machen..."sollte"!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#2)
Steht ja schon oben im Eingangsthread, dass man "grundsätzlich" gar keinen Zaun machen MUSS. Und wenn, dann ist es ja nicht in einem Verwaltungsgesetz verankert, sondern im Zivilrecht. D.h. es müsste jemand den Nachbarn bei Gericht verklagen, sein Grundstück einzufrieden. Ist in der Praxis eher von rein theoretischer Bedeutung. Und wenn, dann geht´s da außerdem nicht um einen "Zaun" im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs, sondern nur um eine Abgrenzung. Wenn man den NAchbarn per Gericht dazu zwingt, dann wird er sicher nur die Minimalvariante machen - wie schon angesprochen: ein paar Pflöcke mit Schnürl.....

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  •  bautech
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#3)

zitat..
holzfan15 schrieb: Wer ist in diesem Fall (NÖ) für die Errichtung des Zauns zwischen Grundstück 2 und 3 zuständig?


Wenn das graue im Plan die Zufahrt und der Stern im Plan den Zugang darstellen soll dann würd ich (bezugnehmend auf dein Eingangspost) sagen 2... siehe webdesigne!

ng

bautech

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  •  fateish
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#4)
da hätt ich eine interessante zusatzfrage: da wir die ersten waren, die gebaut haben, haben wir auf unserer linken seite nur einen maschendrahtzaun gemacht. der neue nachbar hatte anfangs gemeint, dass er eine mauer machen wird. jetzt geht ihm die kohle aus (mörder swimmingpool) und er will nimmer mauern.

frage: darf ich - rein theoretisch natürlich - den zaun einfach abmontieren und schauen was passiert? dass das der nachbarschaft nicht zuträglich ist ist mir bewusst emoji

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  •  bautech
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#5)

zitat..
fateish schrieb: darf ich - rein theoretisch natürlich - den zaun einfach abmontieren und schauen was passiert?


Warum ned? Is ja schließlich dein Zaun emoji


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  •  maider187
23.5.2016  (#6)

zitat..
fateish schrieb: dass das der nachbarschaft nicht zuträglich ist ist mir bewusst


warum soll es nicht zuträglich sein? emoji

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#7)

zitat..
darf ich - rein theoretisch natürlich - den zaun einfach abmontieren und schauen was passiert?


Klar darfst. Ist ja auf deiner linken Seite emoji

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  •  fateish
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#8)
naja, gewohnheitsrecht oder irgendso ein schmarrn, aber das gilt ja erst nach 20 jahren - oder? emoji

aber war ja nur theoretisch :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.5.2016  (#9)

zitat..
fateish schrieb: aber das gilt ja erst nach 20 jahren

Wo soll das stehen? Und wo gibts gesetzlich geregelt ein "Gewohnheitsrecht"??
Meinst du vielleicht "Ersitzung"? Die hat aber mit diesem Thema nichts zu tun!

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