« Hausbau-, Sanierung  |

Vertragsrücktritt

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Elisabeth94
14.3. - 24.3.2016
16 Antworten 16
16
Hallo!

Hätte eine bestimmte Frage zu einem Vertragsrücktritt.

Es wurde ein Vermittlungsvertrag sowie einzele Angebote (über Vermittler bekommen) unterzeichnet, jedoch !!! mit dem Vorbehalt einer gültigen Finanzierungszusage!

Jetzt wurde von der Bank für dieses Unternehmen jedoch keine Zusage erteilt, und würde gerne von diesem Vertrag zurücktreten.

1. Kann man das so einfach?

2. Würde ich gern ein anderes Projekt starten, dass mit weinger Kosten verbunden ist, für dieses würde ich auch eine Finanzierungszusage erhalten. Ist das möglich ohne den vorigen Firmen etwas zahlen zu müssen, da ich ja doch eine Zusage bekommen hab, jedoch für ein anderes Projekt (da weniger Kredit benötigt wird)

Hoffe auf baldige Hilfe!

Vielen Dank im Voraus!

  •  AnTeMa
14.3.2016  (#1)
Vertragsrücktritt - Wenn beide Bedingungen vertraglich gekoppelt sind und eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird wird ein Rücktritt möglich sein.
Wir hatten auch einen ähnlichen Vertrag- als wir dann gar keinen Kredit mehr benötigten,
da ich alles in Eigenleistung gemacht habe kam eine Rechnung vom Vermittler.
Ich habe dann nach Rücksprache mit Arbeiterkammer und KONSUMENT einen entsprechenden Brief geschrieben und dann nie wieder etwas gehört.

Andreas Teich

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
15.3.2016  (#2)
Seh ich auch so...
Machs Wie AnTeMa

Man kann Argumentieren, dass das die Leistung des Vermittlers nichts mehr mit dem neuen Projekt zu tun hat. Also kann er sich ne Rechnung in die Haare schmiere.
Der Konsumentenschutz ist ja eh so pingelig. Da hast mit Sicherheit Chancen

1
  •  Richard3007
15.3.2016  (#3)

zitat..
Elisabeth94 schrieb: Es wurde ein Vermittlungsvertrag sowie einzele Angebote (über Vermittler bekommen) unterzeichnet, jedoch !!! mit dem Vorbehalt einer gültigen Finanzierungszusage!


Ein guter Vermittler, hätte darauf hingewiesen das er einen Erfolg für nicht wahrscheinlich hält. Die von Ihm angefragte Summe kommt nicht. Du hast diese Klausel also zählt Sie auch.
Aber es könnte dennoch ein Problem geben, denn du finanzierst über seinen Kontakt, den du nicht hättest wenn er das für dich nicht eingefädelt hätte. Um dir hier kosten zu ersparen, kannst du dir nur einen neuen Geschäftspartner suchen.

zitat..
rk515 schrieb: Man kann Argumentieren, dass das die Leistung des Vermittlers nichts mehr mit dem neuen Projekt zu tun hat.


Das ist richtig, aber der Kontakt ist durch den Vermittler zu Stande gekommen, das zumindest ist nachweisbare Arbeitsleistung, die dem Kunden einen Vorteil gebracht haben.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Richard3007, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.


  •  Elisabeth94
15.3.2016  (#4)
Danke für die Antworten!

Hab mit diesem Vermittler gesprochen, er meinte ich könnte schon zurücktreten, jedoch dürfte ich dann 1 Jahr (da er sich die Angebote der Firmen anscheinend ein Jahr sichert) kein anderes Bauvorhaben starten...

Wenn ich trotzdem was anfange (mit neuen Firmen) könnten mich die vermittelten Firmen auf Schadenersatz verklagen...da ich ja doch bauen kann



1
  •  Lemming
15.3.2016  (#5)
geh zum konsumentenschutz - das wäre in deinem fall wirklich gut!

1
  •  wosishi
15.3.2016  (#6)
Der VKI berät heute offenbar kostenlos (Weltverbrauchertag): http://www.konsument.at/markt-dienstleistung/weltverbrauchertag-kostenlose-beratung-des-vki

1
  •  Stunstun
15.3.2016  (#7)
Von welcher Bank und welchem Vermittler spricht man hier?

1
  •  Elisabeth94
15.3.2016  (#8)
In welcher Hinsicht ist das relevant?

1
  •  Elisabeth94
15.3.2016  (#9)
Vielen Dank für die Links!!

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.3.2016  (#10)
Ein "guter" Vermittler wird dir immer bereits im Vorfeld seine Leistung bzw. Honorarleistung offenlegen.

Ich zB berechne kein Honorar oder sonstiges bei Nichtzustandekommen der Vermittlung. Bei Zustandekommen wird auch nur ein Teil der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] weitergegeben, keinerlei zusätzliche Kosten!
Das ist ganz allein mein Risiko, wenn der Kunde woanders finanziert, Pech gehabt.
Sicher, nicht leiwand, wenn das beste Angebot gelegt wird (viel Arbeit steckt das dahinter) und dieses für die Haubank zum Drücken verwendet wird. Das wird´s immer geben und ist nicht vermeidbar.
Aber das ist in meinem Fall eben das Risiko.

Also, auch für die Mitleser: Finger weg von Aufträgen, wo dies nicht klar kommuniziert wurde!

Im konkreten Fall würde ich ebenso den VKI konsultieren!

1
  •  hausmaus
  •   Silber-Award
15.3.2016  (#11)

zitat..
könnten mich die vermittelten Firmen auf Schadenersatz verklagen...da ich ja doch bauen kann


Welchen Schaden haben die Firmen denn gehabt? Ein Angebot ist ja kein Schaden.

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
16.3.2016  (#12)

zitat..
speeeedcat schrieb: Im konkreten Fall würde ich ebenso den VKI konsultieren


das weise mal nach, dass der kunde das nicht wusste.. auch im hinblick drauf, falls unterschrieben wurde.
das "ich bin der arme kunde und weiß ja nicht was ich unterschreibe" zieht nimma so recht.

aber probieren kann mans mit dem vki

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.3.2016  (#13)

zitat..
rk515 schrieb: das weise mal nach, dass der kunde das nicht wusste.. auch im hinblick drauf, falls unterschrieben wurde.
das "ich bin der arme kunde und weiß ja nicht was ich unterschreibe" zieht nimma so recht.


Da hast natürlich recht, man sollte immer die ganze Wahrheit kennen. Es gibt immer einige, die dann von plötzlicher Amnesie befallen werden emoji

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
16.3.2016  (#14)
so isses

1
  •  Stunstun
23.3.2016  (#15)

zitat..
Elisabeth94 schrieb: In welcher Hinsicht ist das relevant?


Aus welchem Grund muss es geheim sein?

1
  •  raumdesign
24.3.2016  (#16)
Es hängt davon wie so ein Vertrag gestaltet ist. Wenn es nach BTVG geht müsste drin Rücktrittserklärung sein.

Sonst, überprüfe ob du vor der Unterzeichnung alle relevanten Informationen erhalten hattest, du kannst dich auf falsche Informationen berufen und Rückabwicklung bewirken ohne Schadenersatz!

Das du 1 Jahr lang mit wem anderen nichts bauen kannst glaube ich nicht, das wäre vor Gericht nicht durchsetzbar. Da hat dir jemand Märchen erzählt, jedoch bekommst du bei jedem Anwalt 1.Beratungsgespräch kostenlos!
Auch für die Firmen gilt "Recht haben und Recht bekommen" sind 2 verchieden Dinge!
BG

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Verlegung Terrasse