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Überschreitung der Bebauungsdichte

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  •  Petra1985
20.8. - 21.8.2015
5 Antworten 5
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Hallo!

Ich habe eine Frage zur Bebauungsdichte. Wir planen einen Zubau. Der Plan wurde bereits eingereicht. Von der Gemeinde wurde uns gesagt, dass baurechtlich alles in Ordnung ist, jedoch wird das Ansuchen jetzt weitergeleitet, da die Bebauungsdichte durch den Zubau weit überschritten wird. Erst danach bekommen wir eine Genehmigung.

Was heißt das jetzt? Wer entscheidet, ob wir bauen dürfen? Darf man bei Überschreitung der Bebauungsdichte überhaupt bauen?

  •  kech
  •   Bronze-Award
20.8.2015  (#1)
Bebauungsplan -
Es kann nicht sein, dass baurechtlich alles in Ordnung ist, aber die vorgeschriebene Bebauungsdichte nicht eingehalten wird. Das ist ein Widerspruch.
Wahrscheinlich besteht in deinem Fall die Möglichkeit einer Ausweitung der Bebauungsdichte durch Änderung des Bebauungsplans, sonst wäre dein Ansuchen sofort zurück gewiesen worden, vermute ich mal.
Meines Wissens entscheidet darüber der Gemeinderat.

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  •  STP123
21.8.2015  (#2)
Im schlimmsten Fall müsstest du den Zubau verkleinern.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.8.2015  (#3)
Bundesland??

zitat..
Petra1985 schrieb: jedoch wird das Ansuchen jetzt weitergeleitet,

Weitergeleitet wohin??? Für ein Bauansuchen ist IMMER der Bürgermeister in I. Instanz zuständig und sonst niemand!

Die Vermutung von kech dürfte zutreffen, dass die Gemeinde den Bebauungsplan hinsichtlich der festgelegten bebauungsdichte ändern wird (obwohl es etwas ungewöhnlich ist, dass sie das ohne Drängen von dir so ohne weiteres quasi in Eigeninitiative von selbst tut..)
Zuständig für die Änderung im Bebauungsplan ist der Gemeinderat, die Änderung muss vom Land geprüft und bewilligt werden. Auch wenn die Gemeinde da voll dahinter ist, wirds eine gewisse Zeit dauern, bis das rechtskräftig ist (div. gesetzliche Kundmachungsfristen usw.).

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  •  Petra1985
21.8.2015  (#4)
Danke für die Antworten. Bundesland ist Steiermark. Weitergeleitet wurde es glaub ich an einen Architekten in Graz. Jedenfalls ist es nicht mehr in der Gemeinde.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.8.2015  (#5)
Das kann dann nur der Ortsplaner der Gemeinde sein. Irgendjemand muss ja den Plan umzeichnen und die Grundlagen für die Änderung darlegen und beschreiben.
Der Architekt arbeitet das im Auftrag der Gemeinde aus. Die Sache selbst ist aber sehr wohl noch bei der Gemeinde. Wie gesagt: zuständige Behörden sind fürs Bauverfahren der Bürgermeister und für die Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinderat - UND SONST NIEMAND! Das heißt:es ist sehrwohl "IN der Gemeinde"

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