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Hallo,
1. Bauordnung gilt, soweit ich weiß, die zum Zeitpunkt des Einreichens. 2. Ich glaube nicht dass sich durch die Bauordnung auch die Förderrichtlinien ändern. Förderrichtlinien sind bis jetzt immer strenger geworden. 3. Soweit ich weiß hat man 5 Jahre ab Genehmigung Zeit um lt. Einreichung zu bauen und die Fertigstellungsanzeige zu machen. Oft nehmens die Gemeinden aber nicht so genau. LG Roland |
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Bei meiner Bauverhandlung im Okt. wurde auch vom Sachverständigen einige Erleichterungen ab 1.2.2015 angekündigt. Hat aber auch noch nicht wirklich was genaues gewusst. Sollte es meine Baustelle betreffen, wird SV mit dem Holzbauer nochmals sprechen, bevor mit dem Bau der Teile begonnen wird. |
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Die neue NÖ Bauordnung 2014 ist mittlerweile online:
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LgblAuth&Titel=N%C3%96+Bauordnung+2014&Lgblnummer=&Bundesland=Nieder%C3%B6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%C3%B6sterreich&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=&Position=1 |
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Ich habe zum Thema neue NÖ Bauordnung vor ca. 1 Monat bereits einige Fragen im Baurechtsforum gestellt und auch ein paar sehr detaillierte und gute Antworten bekommen. Vielleicht hilft dir der Thread:
http://www.energiesparhaus.at/forum/36684 LG, Stephan |