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Notkamin fällt in STMK mit 1.7.2014

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  •  othal
29.4. - 6.5.2014
6 Antworten 6
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Da es uns grade betrifft und ich die Info erhalten habe, will ich sie gleich mal weitergeben:
In der Novelle zur Änderung des Baugesetzes (Steiermärkische Baugesetznovelle 2014) steht im Landesgesetzblatt vom 31.3.2014 unter Punkt 25, dass der § 85 entfällt, welcher den Notkamin geregelt hat.

Die Novelle tritt am 1.7.2014 in Kraft, ab dann ist der Notkamin in der STMK Geschichte. emoji
Da wir gerade kurz vorm Einreichen sind, muss ich mal mit meinem Baureferenten abklären, ob wir den Kamin einfach aus dem Einreichplan mit einem Verweis auf die Novelle rausstreichen können oder doch bis Anfang Juli warten müssen.

  •  monk
5.5.2014  (#1)
Absolut entgegen dem Hausverstand! - Aus der Sicht eines Mieters in einem Mehrfamilienwohnbau macht die geplante Streichung 0 Sinn.

Was mache ich, wenn wirklich einmal ein flächendeckender Stromausfall ist? So was hatten wir im Winter in Kärnten, Osttirol und der Steiermark! Sicher macht hier der Kamin als Notvorrichtung Sinn.

Wenn die politischen Verantwortlichen aus welchen Gründen auch immer die Streichung befürworten, läuten bei mir schon die Alarmglocken. In Wien wollte man die Streichung plakativ unter dem Deckmantel "Leistbares Wohnen" verkaufen. Der einzige, der von der Kostenersparnis profitiert, ist der Bauträger und nicht der Mieter.

Wir machen uns heutzutage absichtlich unmündig und von allem abhängig. Da wäre eine Unabhängigkeit und Individualität grad bei der persönlichen Energieversorgungssicherheit hilfreich...Mal abwartenemoji

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Hallo othal,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Notkamin fällt in STMK mit 1.7.2014

  •  ThinkAbout
  •   Silber-Award
5.5.2014  (#2)
Bei einem Neubau (Mehrfamilienhaus) wird jedoch in der Steiermark schon lange nur mehr 1 Notkamin vorgesehen. Dieser ist für den Mieter/Käufer nicht nutzbar. Kostet tatsächlich nur Geld und wird wahrscheinlich nie benutzt werden.

Ich bin froh das der Notkamin fällt, da es schon lange nur mehr eine "Halblösung" war.

Überlegung:
-> ich habe einen Notkamin, jedoch noch keine Notheizung (muss laut Gesetz nicht vorgesehen werden). Wenn ich zb. 50Wohneinheiten mit einem Notkessel versorgen muss, dann steht der nicht am nächsten Tag vor meiner Tür. Bis das ganze dann eingebaut ist, ist die Notsituation auch schon wieder vorbei.

Zusätzlich brauche ich auch eine Notstromversorgung damit die Pumpen funktionieren. Sowas wird auch nicht installiert.

Gruß
ThinkAbout

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  •  othal
5.5.2014  (#3)
also im EFH-Bereich - der ist für mich wichtig, da ich ja nichts anderes baue und in nichts anderem wohnen werde - ist es durchaus vernünftig. Wie ThinkAbout geschrieben hat: weder die Notheizung, noch die Notstromversorgung sind vorgeschrieben. Daher kann ich den Kamin dann ja eh nicht betreiben.

Das einzige, das dann noch hilft sind jede Menge Kerzen und ein gut gedämmtes Haus (falls grad Winter ist). emoji

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  •  hr_karl
6.5.2014  (#4)
Wir haben 2012 eingereicht und schon damals unser Passivhaus in der Stmk. ohne Kamin gebaut. Der, schon etwas ältere emoji , Bausachverständige der Gemeinde war zwar skeptisch, ob wir unser Haus nur mit Erdwärme auf 900m Seehöhe warm halten können, mit der Genehmigung gab es aber kein Problem.


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  •  othal
6.5.2014  (#5)
@hr_karl: bei einem Passivhaus war es schon immer so, dass du ihn nicht machen brauchst. Da wir aber kein PH bauen, hätten wir ihn gebraucht.

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  •  deejay
6.5.2014  (#6)
ich bin im nachhinein ganz froh gewesen, dass wir einen kamin eingebaut haben.
3 jahre nach dem einzug, ist der wunsch nach einen kaminofen aufgekommen, den haben wir jetzt realisieren können.
hätte ich damals keinen kamin gemacht, hätte ich das wohl jetzt bitter bereut.

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