Entgelt Erhöhung bei Kreditkonto-->§988
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ist - die kontoführung nicht Teil des kreditvertrages? also mal so einseitig erhöhen gefällt mir nicht. Vorallem da ja eine umschuldung wenn du das nicht akzeptierst sehr teuer kommen kann. Tipp: AK bzw. VKI und gespräch mit deinem Berater. |
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Nun - Die Bank behandelt offensichtlich das Kreditkonto ident zu einen normalen Girokonto - schätze mal die haben da überhaupt keine Unterscheidung und somit kommt der standardmäßige Text rein, wie beim Girokonto, dass das Entgelt für die Kontoführung angehoben wird.
Im Kreditvertrag ist schon verankert, dass ein Kontoführungsentgelt pro Quartal fällig ist, allerdings steht im Kreditvertrag nichts von einer Anpassung entsprechend VPI "XYZ". Dies steht wiederum in der AGB der Bank. Die grundsätzliche Frage ist aber, ob es nicht überhaupt rechtswidirg ist, ein Kontoführungsentgelt zu verrechnen, da dies eigentlich durch die Zinsen (Entgelt für das geliehene Geld) abgedeckt ist? Zumindest würde ich erst mal als Laie den §988 ABGB so verstehen. Schön wäre es, wenn jemand mit fundierten Rechtskenntnissen dies erklären könnte. |

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