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Rückgriff auf Immo-Besitz bei Pflege -NÖ

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
9.1. - 10.1.2013
13 Antworten 13
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Hat hier zufällig jemand Ahnung wie es in der Praxis mit Vermögensrückgriffen des Landes (NIEDERÖSTERREICH!) aussieht wenn jemand ins Pflegeheim muß.
Stichwort: Rückgriff auf Immobilienschenkung die vor etwas weniger als den berühmten 5 Jahren erfolgte.
Das ganze ein bisl verkompliziert dadurch, dass es bloß um einen Teil einer Immo geht, garniert mit Wohnrecht und Verkaufsverbot, zwischenzeitlich getätigten Investitionen, vom Pflegling nicht mehr erfüllbarer Erhaltungspflicht etc.

Oder falls zufällig jemand einen darin kompetenten Anwalt kennt, sag' ich auch nicht nein. Einen nicht-Auskenner habe ich schon hinter mir, das ist ein eher sinnloses Unterfangen.

PS: Mir ist schon bewußt dass die Frage hier nicht komplett ontopic ist, aber immerhin geht es um Immobilien und Finanzen. Und wenn ich schonmal hier bin ... emoji

  •  creator
  •   Gold-Award
9.1.2013  (#1)
de facto wird's erst mal eine pfg-teilung gem. §13 bpgg und - §324 asvg geben, also 80% von pflegegeld und pense gehen ans heim. deckt das die kosten - alles ok. deckt das ned die kosten, greifen die §39 ff nö shg http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011127/LRNI_2011127.html , sprich, das land schaut amal, was überhaupt da und verwertbar ist. das muss der "pflegling" eh schon beim abmarsch ins heim bekanntgeben. ist hier schön beschrieben: http://www.biallo.at/artikel/Versicherung-Vorsorge/pflegeheim-was-pflegebeduerftige-und-angehoerige-unbedingt-wissen-sollten.php
das land fordert vom nachlass bzw. schmeißt sich ins grundbuch, wenn's kein belastungsverbot gibt - ein verkaufsverbot gibt's, ein belastungsverbot nicht?

auch ansonsten ist der sachverhalt ziemlich schwammig:

zitat..
es bloß um einen Teil einer Immo geht

eine ganze etw ist auch nur "teil einer immo". die investitionen müsste man auch hinterfragen: von wem, wofür genau - noch dazu, wenn's erhaltungspflicht des "pfleglings" gibt? sind das dann schenkungen gewesen und wenn ja, wann?

das wirft mehr fragen auf als antworten.
ich würde vor antritt mal die situation mit allen geldzuflüssen und -abflüssen und ggf. ansprüchen wegen erhaltungspflichten klären, einen antrag auf pflegegeld(erhöhung) stellen und mal den status des pfleglings und die faktischen wohn-, eigentums- und besitzverhältnisse dokumentieren, auch von den berechtigten. dann weißt mal den status quo.
anwalt ist in sozialhilfesachen eher nachteilig vor behörden, da würde ich eher die abteilung des amts d lr kontaktieren: http://www.noe.gv.at/Gesundheit/Pflege/Landespflegeheime/Kosten.wai.html


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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
9.1.2013  (#2)
danke @creator -

zitat..
auch ansonsten ist der sachverhalt ziemlich schwammig:


Bevor ich nicht weiß, ob hier überhaupt jemand auf die Thematik eingeht, schreib' ich mir nicht die Finger wund.

Dass das Einkommen/Pflegegeld des Pfleglings größtenteils ans Heim (Land) geht (etc)., ist mir alles bekannt.
Das kann man ja alles ergoogeln/erfragen/nachlesen, das habe ich schon lange gemacht.

Mir geht's darum, wie das in der PRAXIS läuft mit dem "Einzug" der Immo. Also das, was man eben nicht nachgoogeln kann.

Hier also im Detail:

Immo gehört Person A zu 100%
50% seit "ewig", 50% wurden vor 3,x Jahren von Person B an Person A übergeben.
B hat sich im Zuge der Übergabe Wohnrecht und ein Verkaufsverbot gesichert, und muß die anfallenden Wohnausgaben selber bezahlen.
Person B nützt dieses Wohnrecht nach wie vor (sonst wohnt dort niemand), aufgrund des Gesundheitszustands wird jedoch Pflegeheim kurz- bis mittelfristig nötig.
Person B ist mittlerweile übrigens auch nicht mehr geschäftsfähig.
Da die Pflegeheimkosten das Einkommen/Pflegegeld merklich übersteigen werden, ist mit einem Rückgriff des Land NÖ auf die Immo zu rechnen (schon im Antrag müssen ja "Ereignisse der letzten 5 Jahre" angegeben werden).

Detailfragen die mir jetzt durch den Kopf gehen:

Person B ist bald - faktisch ohne Einkommen - im Pflegeheim, kann somit der Immo-Erhaltungsverpflichtung nicht nachkommen.
Person A darf das Haus jedoch nicht verwerten, da Verkaufsverbot (das bestehende Wohnrecht würde den Ertrag außerdem ohnehin stark schmälern).
Einerseits müssen ein paar basics weiterbezahlt werden (Gemeindeabgaben etc.), anfallende Notreparaturen werden auch sicher fallweise nötig sein, und der Gesamtzustand wird trotzdem immer schlechter werden. Unbewohnte Häuser steigen bekanntlich ja auch nicht im Wert.
Wenn Person A diese Kosten übernimmt, kann er diese dann bei einem späteren Hausverkauf gegenüber dem Land anteilsmäßig geltend machen?

Person A hat auch schon bislang - also zwischen Immohälftenübergabe und Pflegeheimbezug - dringliche Reparaturarbeiten ins Haus investiert um dieses bewohnbar zu halten. Diese wurden von Person B nicht vergütet, da das Budget dafür zu knapp war.
Können diese getätigten Ausgaben und (Eigen-)Leistungen bei einem späteren Hausverkauf gegenüber dem Land anteilsmäßig geltend gemacht werden?
In gewissen Rahmen wäre es sicher möglich diese Arbeiten zu dokumentieren bzw. zu beziffern.

Das selbe z.B. mit den Ausgaben für den damaligen Übergabevertrag (und damit einhergehend Finanzamtsgebühren etc.). Da dieser ja quasi - nachträglich gesehen - für die Fisch' war, besteht Recht/Möglichkeit diese Kosten anteilsmäßig gegenzurechnen?

Kann man mit dem Land insgesamt "handeln"?
Ich meine, die werden ja nicht heiß drauf sein dass sie eine Immohälfte besitzen. Die wollen ja Kohle.
Person A dagegen würde sich um die ganze Sache kümmern, will aber halt nicht allzuviel bezahlen.

Sich um alles kümmern müssen (Haus, Verkauf etc.) UND pecken dürfen, UND dann trotzdem nur die Hälfte des Verkaufserlöses zu bekommen ist ned wirklich prickelnd.
Wenn eh jeder genau die Hälfte bekommen würde, sollen die sich gleich um alles kümmern, und Person A zum Schluß einfach die Hälfte vom Verkaufserlös überweisen ...

Du verstehst worauf ich hinaus will?
Also z.B. dem Land eine pauschale Zahlung anbieten zu können würde gefallen, und dafür geben sie Ruhe und alle ersparen sich das ganze klimmbimm.

zitat..
einen antrag auf pflegegeld(erhöhung) stellen


Das hat aber nix mit der Immosache zu tun.
Pflegegeld ist ohnehin vorhanden,

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.1.2013  (#3)
aah... immer die detailsa und b sind ned verheiratet, verpartnert oder so? macht nämlich einen unterschied, gerade wenn b ohne einkommen. wer erhält die b jetzt? vgl. dazu §39 shg, insbes. abs. 3 - das ist auch der knackpunkt zum handeln. nennt sich übrigens "ermessensspielraum". wirtschaftliche existenzgefährdung ist ein dehnbarer begriff... allerdings würde ich mir mal anhören, was das amt der lr sagt und die vorstellung von pauschalzahlungen "und gut ist" eher abschreiben. erst mal verhandeln und dann siehst eh, wen du da vor dir hast... dann kann man immer noch mit ratenzahlungen o.ä. spielen.
b ist nicht geschäftsfähig - und wer dann für sie - a, sonst wer?
die übertragung war aber eh noch ok? beliebte frage, ich weiß... aber oft gestellt.

zitat..

Person A hat auch schon bislang - also zwischen Immohälftenübergabe und Pflegeheimbezug - dringliche Reparaturarbeiten ins Haus investiert um dieses bewohnbar zu halten.

na ja - wer denn sonst, wenn nicht der eigentümer, der wertmäßig mit wohnrecht und veräußerungsverbot optimiert übergeben bekommen hat?

ist jetzt ein belastungsverbot auch drauf? das wäre spannend wenn ja, weil sich dann die frage nach dem sachwalter stellt, der in eine aufhebung einwilligen muss, wenn zum vorteil von b.
klar ist die bh zuständig, aber das amt der lr muss da auskunft geben und anleiten (§13a avg - manuduktionspflicht) - und das geht dort etwas anonymer und trotzdem verbindlicher, wegen rechtszug. ist ja bei auskünften in bausachen ähnlich... im übrigen sind auch die gesetzlichen interessenvertreter (=kammern) gute ansprechpartner in rechtssachen und bieten ggf. auch kostenlos beratung und rechtsschutz. die ak, wk oder lwk sind auch vor behörden lieber gesehen. wenn der sw von b ein ra ist, wird der eh wissen, was läuft. den amtstag bei bg ham's ja eingestellt, aber man kann auch bei gericht fragen, immerhin muss der sw das ja auch berichtet...

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
10.1.2013  (#4)
@creator - Um es abzukürzen:

Ist Dir keiner böse wenn Du auch nicht weißt wie dieser konkrete Fall in der PRAXIS angegangen wird.
Danke trotzdem!

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  •  creator
  •   Gold-Award
10.1.2013  (#5)
ohne konkrete angaben wirst von niemandem eine - antwort kriegen. nennt sich "erhebungserfordernisse".

wennst die nicht posten willst - kein problem, anhand der fragen ist eigentlich recht einfach der handlungsleitfaden abzuchecken.
jede kurzfassung lässt details weg, die wichtig sein könnten - veräußerungsverbot ist halt was anderes als ein belastungsverbot, teilweise oder vollständige sachwalterschaft ist in der praxis ein himmelweiter unterschied.
daher praxistipp: vor dem auftritt bei der bh die o.a. punkte checken, ggf. beim amt d lr, gericht oder interseenvertretung infos holen und/oder vertreten lassen, ist meist kostenlos bzw. serh moderat.

wennst nur die hoffnung gehabt hast, dir ohne nennung der details mit einer pauschalzahlung den vollständigen regress zu ersparen, wird die halt enttäuscht werden.
wennst die punkte checkst, um die dann beim ermessensspielraum anzuwenden, schaut's besser für dich aus.



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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
10.1.2013  (#6)

zitat..
ohne konkrete angaben wirst von niemandem eine
antwort kriegen.


Ich war schon dabei die letzten paar Details zu posten (habe sie nach wie vor zwischengespeichert), habe jedoch das Gefühl dass Du in solchen Fällen KEINE PRAXIS-Erfahrung hast. Und genau solche suche ich.

Oder hast Du diese PRAXIS-Erfahrung?
Denn wie es in der Theorie läuft, kann man ja eh überall nachlesen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
10.1.2013  (#7)
na, dann lass' deinen gefühlen freien lauf... ich dränge mich niemandem auf und auf einen versuchsleitereffekt lege ich es auch nicht an.
natürlich kenne ich das - aus sv-sicht, aber das ist nur eine andere perspektive... 80/20-regelungen und regressforderungen sind eh standard, selbstzahler die volle ausnahme.

aber es ist sicher für uns beide beser, wenn du mich da rauslässt... noch dazu hab' ich grad eine mail von den betreibern bekommen, dass man nicht tolerieren kann, dass ich fremde themen hier breittrete, weil man eine grenze ziehen muss,

zitat..
um das profil und die marke einer hausbauplattform zu erhalten



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.1.2013  (#8)
tja, warum nicht ein eigenes unterforum aufmachen? ich suche, ich biete, diverses usw. gibts ja auch?

in dem fall könnte man ja ein unter-forum kreieren, wo wirklich zb. sozialrechtliches, versicherungstechnisches, IT-fragen und vieles mehr abgehandelt werden kann, auch wenn es jetzt grundsätzlich mit hausbau/energiesparen nix zu tun hat?

so würde man sich z.b. threadschliessungen von start weg sparen und auf einen breitgestreuten wissenspool der (zumeist stammuser) aus den unterschiedlichsten sparten zugreifen können.

aus (stamm-)usersicht sicher ein gewinn.

sorry donny für OT OT [Off Topic], habs mir aber schön öfters gedacht, und hier passt´s nun. werde eigenen thread aufmachen.

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
10.1.2013  (#9)
Danke für Deine Bemühung.

zitat..
hab' ich grad eine mail von den betreibern bekommen, dass man nicht tolerieren kann, dass ich fremde themen hier breittrete


Dieser thread kann wohl nicht gemeint sein, sonst hätte ich diese auch bekommen emoji

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
10.1.2013  (#10)
@speeeedcat - Dass @creator hier vom Betreiber "aufmerksam" gemacht wurde, liegt aber (Vermutung!) wohl nicht an Themen die insgesamt vom Start weg ein bisl off-topic sind, sondern wohl an seinen (mal ganz vorsichtig ausgedrückt) sehr oft ziemlich kontroversen Beiträgen.

Auch wenn es fast unendlich viele deutschsprachige Foren gibt, tut man sich mit sehr österreichspezifischen Themen sehr schwer. Ich wüßte jetzt nicht wo ich o.g. Thema sonst posten sollte? In den Schnorrerforen von geizhals-AT?

Einen Bereich für alles, was nicht im engeren Sinne zum Hausbau gehört, würde ich befürworten.

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  •  creator
  •   Gold-Award
10.1.2013  (#11)
... wenn's ned kontrovers wären, bräuchte es auch kein - diskussionsforum... dann schwelgen alle in einigkeit.

wollte (und will) man aber seitens der betreiber bislang ned.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.1.2013  (#12)

zitat..
... wenn's ned kontrovers wären, bräuchte es auch kein
diskussionsforum... dann schwelgen alle in einigkeit.


jep, zustimmung!emoji
und dass das nicht funktioniert, ist hinlänglich bekanntemoji

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
10.1.2013  (#13)

zitat..
tja, warum nicht ein eigenes unterforum aufmachen? ich suche, ich biete, diverses usw. gibts ja auch?


in "Sonstiges rund ums Haus" würde es mMn eh reinpassen ...

sonstiges ist für mich alles und nichts...

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