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Baurecht - Was ist zu beachten?

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  •  C+E

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Wir haben über dieses Forum eher zufällig von der Möglichkeit erfahren, ein Grundstück über das Land NÖ ankaufen zu lassen und dann jährlich mit 1 % (???) des Kaufpeises abzustottern. Soweit so gut.
Nur welche Voraussetzungen müssen wir dazu erfüllen? Und geht das mit jedem beliebigen Grundstück?

Wir bitten Euch um möglichst viele Infos diesbezüglich.

C + E

  •  Maria
18.10.2004  (#1)
Nicht ganz richtig - Also so mit dem 1 % abstottern ist nich ganz richtig. Man zahlt für jedes Jahr 1 % Zinsen zuzüglich zum Kaufpreis. Wenn man also das Grundstück nach 10 Jahren vom Land kauft, zahlt man den Kaufpreis zuzüglich 10 % Zinsen auf den Kaufpreis. Sollte man 16 Jahre brauchen, sind es schon 2 % Zinsen pro Jahr also 32 % Zinsen. Mir hat der vom Land geraten innerhalb von 15 Jahren abzahlen, da sich sonst ein Kredit von der Bank besser rechnet. Natürlich hat man auch die Möglichkeit das Grundstück erst..

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  •  Maria
18.10.2004  (#2)
.. - nach 100 Jahren auszuzahlen. Dann kommen aber gewaltige KOsten auf einem zu, und ich glaube nicht, dass das der Sinn ist. Man zahlt im Jahr jedoch 1 % Miete vom Kaufpreis des Grundstücks. Es geht nur mit Grundstücken, die nicht größer sind als 730m² und nicht teurer als 50.000,--. Die Gebiete, welche gefördert werden, kannst auf www.noel.gv.at nachlesen.

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  •  Erwin
21.10.2004  (#3)
@Maria - Also wenn man 32% Zinsen pro Jahr zahlen würde, würde man jeden Prozeß wegen Wucher gegen das Land Niederösterreich gewinnen. Wenn man etwas nicht genau weiß dann sollte man auch nicht so einen Blödsinn von sich geben. Wir haben im September für einen sogenannten Baurechtsgrund, so nennt man das nämlich, eingereicht und warten auf die Zuteilung. Am besten ist wenn man sich auf ein Gemeindeamt begibt und dort sich schlau macht ob es eventuell so einen Grund in der Gemeinde oder Umgebung gibt.

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  •  Maria
21.10.2004  (#4)
@erwin - Ich hab nicht gesagt 32% Zinsen pro Jahr, lesen Sie genau, 2 % pro Jahr, wären bei 16 Jahren gesamt 33 %. Wie gesagt gesamt!!!!! auf den Kaufpreis. Rechnerisch also Grundkaufspreis angenommen: 30.000,-- Rückzahlung ans Land nach 16 Jahren 39600,-- Ich hab mich oft mit dem Land unterhalten und auch vieles darüber gelesen, also behaupten Sie nicht, dass ich so einen Blödsinn verzapfe. Ich steige Sie auch nicht an, weil Sie nicht genau lesen können!

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  •  Erwin
21.10.2004  (#5)
@Maria - Also "Ansteigen" ist ein scheinbar typisch wienerischer Kraftausdruck. Man zahlt nicht nur die Zinsen sondern tilgt auch schon das Kapital (sprich Grundstückspreis), sodaß man die Zinsen nie vom vollen Grundstückspreis berechnen darf und die Zinsbelastung, wenn auch prozentuell höher wird, somit immer niedriger wird und die von Ihnen genannten 32% Zinsen Schwachsinn sind. Dies ist nämlich die neue Form der Berechnung. Aber jedem das Seine.

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  •  C+E
21.10.2004  (#6)
Aha.. - Und was stimmt jetzt? Tilge ich also mit meinen jährlichen 1% auch den Kaufpreis mit.?

Muss ja wohl so sein, sonst hätte ich ja keine 100 Jährchen Zeit, das Grundstück abzustottern - oder? Und ab dem 16. Jahr zahle ich dann 2% jährlich vom (durch meine 15 1%igen Jahresraten) bereits verringerten Kapital - ist das so korrekt?

lg C+E

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21.10.2004  (#7)
Nachtrag - Und können wir das Grundstück auch von einer Privatperson beziehen? Und wieso müssen wir dann 2 Jahre aufs Baurecht warten?

Danke u. Liebe Grüsse

C+E

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22.10.2004  (#8)
Schau mal - auf die Homepage der Landesregierung: www.noel.gv.at Da findest du mehr drüber.

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  •  gerald
25.10.2004  (#9)
Baurecht - hallo zusammen, haben auch einen baurechtsgrund erworben. damalige größe unter 700 m² und nicht über 1000 ATS/m². Die Zinsen die halbjährlich zu zahlen sind (Baurechtszins) hat nichts mit der Tilgung des Grundpreises zu tun. Der Baurechtszins wird für die Investition zur Anschaffung neuer Baurechtsgründe verwendet. Bei uns war es auch eine langwierige Geschichte. Wir haben den Grund von Privat bezogen. Preis ausgemacht und das Land hat ihn dann für uns gekauft. Jetzt zahl ich brav meinen Zins

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  •  gerald
25.10.2004  (#10)
Baurecht - und nach einer gewissen Zeit werde ich ihn dann vom Land zurückkaufen. Pro Jahr steigt der Rückzahlungsbetrag wie folgt: 0-15 Jahre 1% p.a., 16-30 Jahre 2% p.a., 30-99 3% p.a., Die Abwicklung war bei uns deshalb problematisch, da der damalige Eigentümer auf den Grund ein Pfandrecht eingetragen hatte, dies mußte erst gelöscht werden, dann konnte nach Erstellung der Unbedenklichkeitserklärung vom FA der Baurechtsvertrag durchgeführt werden. Wir haben das ganze unserem Notar übergeben für

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  •  gerald
25.10.2004  (#11)
Baurecht - Selbstberechnung der Steuern die zu zahlen sind. Für den Notar haben wir ca. 780 € bezahlt. Für Grunderwerbssteuer, welche beim Baurecht ein wenig kompliziert berechnet wird, dann nochmal ca. 310 €. Und ob diese Aktion vom LD NÖ als positiv oder negativ anzusehen ist, sollte sich jeder für sich ausrechnen bzw. selbst entscheiden. lg gerald

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  •  c+e
26.10.2004  (#12)
@gerald - danke für Deine Ausführung. Aber warum dauert die Abwicklung bis 2 Jahre. Unser grundverkäufer wartet sicher nicht solange, sondern verkauft den Grund zwischenzeitlich wem anderen!!! Was passiert eigentlich, wenn ich die nächsten 40 Jahre "nur" brav Zinsen zurückzahle keinerlei Anstalten mache, den Grund zu kaufen, mit 78 sterbe ich dann u. vererbe (nur) das Haus den Kindern. Müssen die dann den Grund kaufen oder nimmt sich das Land dafür mein Hütte (wenn sie dann noch steht ???)

lg C+E

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