Kanaleinmündungsabgabe
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Dadurch, dass Garage und Wohnhaus verbunden sind - (durch die Türe) zahlst mMn auch für die Garage.
Bei meiner Wasseranschlußgebühr wars zumindest so... ng bautech |
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Am besten... fragst Du bei der Gemeinde nach. Bei uns gibts die Berechnungsformel und Beispile auch auf der Webseite der Gemeinde. |
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HiEs werden nach meinen Wissen nur die Etagen gerechnet, an denen ein Kanalanschluß exestiert. Hier haben auch einige Bauherren den Trick angewendet, im OG eine Abstellkammer zu errichten, die nach Fertigstellung auf einmal ein WC war, aber nicht im Einreichplan und somit auch nicht in der Berechnung.
Frag aber sicherheitshalber bei der Gemeinde nach, die müssen dir die Auskunft geben. Lg, |
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Danke schon mal für die Infos!
Bei der Gemeinde nachfragen ist so eine Sache, wer sagt dass deren Interpretation richtig ist bzw nicht auch eine andere zulässig/richtig ist? Es bleibt für mich die Frage, ob die angebaute Garage als eigenes Gebäude/Nebengebäude gezählt werden kann oder nicht. lg |
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garage gehört dazu. selbst wenn dort nichtmal ein anschluss wäre. |

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