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Straßenentwässerung

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  •  Gramasuri
  •   Bronze-Award
3.7. - 9.7.2012
3 Antworten 3
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Hallo,

vielleicht kann mir jemand von Euch sagen, ob irgendwo geregelt ist, wie die Straßenentwässerung bei einer Privatstraße zu erfolgen hat. Soweit ich weiß, ist doch jeder für seinen Teil verantwortlich? Nun ist es aber so, dass wir das letzte Haus in der Gasse sind und bei Regen das ganze Regenwasser über die Straße bei uns landet. Damit ist unser Grundstück teilweise unter Wasser - der Rest der Straße ist grad mal nass und bei uns könnten wir mit der Zille fahren. Gesagt haben wir bekommen, das wäre unsere Angelegenheit, da das Wasser ja bei uns anfällt...kann das so stimmen? Ich mein, unser Straßenteil wäre doch genauso entwässert, würden wir nicht auch noch die restlichen 10 Straßenteile "dazubekommen". Danke, Gramasuri

  •  alfa2
3.7.2012  (#1)
naja als eure angelegenheit würde ich es nicht sehen, weil das wasser ist ja nicht von euch. imho der eigentümer der privatstraße...

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  •  Gramasuri
  •   Bronze-Award
5.7.2012  (#2)
Straßenentwässerung - Hi, danke - ich sehs auch so - die gesamte Straße gehört aber nicht einer Person sondern jeder Gst.besitzer hat auch einen Teil Straße. Nun für mich die Frage, ob es irgendwo geregelt ist, das die Entwässerung eben auf dem eigenen (Straßen-)grundstück zu erfolgen hat. Ich mein, ich kann doch nicht die ganze Straße auf meine Kosten sanieren - weder habe ich das Geld dazu, noch glaube ich, dass da jemand eine Freude hätte, würde der Bagger mal eben so auf seinem (Straßen-)grundstück auffahren. Nur habe ich keine Ahnung, worauf ich mich beziehen soll. Möchte ja nicht gleich mit Rechtsanwalt kommen im Sinne der Nachbarschaft. Nur eben auf die Idee etwas zu machen kam bisher auch keiner - schätze die sagen sich "bei mir ists eh trocken, oje ihr schwimmts aber ordentlich"...

VG, Gramasuri

PS: im deutschen Nachbarschaftsrecht steht zB dass niemand sein anfallendes Wasser auf einem Nachbargrundstück entsorgen darf. Im österr. Recht hab ich sowas leider noch nicht gefunden.

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  •  alfa2
9.7.2012  (#3)
das steht im österreichischen Gesetz im Prinzip genauso drinnen, ich weiß nur ned wo.
Wenn das Wasser vom Nachbarn zu dir rinnt, dann kannst du vom Nachbarn verlangen, dass er das ändert. detto bei der Straße, nur ist bei dir halt blöd, dass du dein eigener Nachbar bist (zu einem Teil halt). Eventuell findet sich in der Baubewilligung für die Straße was, von der Gemeinde kann nämlich vorgeschrieben werden, was mit dem Regenwasser zu passieren hat...

vg
alfa2

edit: wie ist eigentlich die Erhaltung der Straße geregelt?

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