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in Nö - In NÖ zählts erst ab 1,50 m, ist aber Bundeslandabhängig. Die Förderungen (und um die geht's ja wohl bei einer frewilligen Verkleinerung) haben da aber gewisse Toleranzen. Ob eine Blindverkleidung wer glaubt, wage ich zu bezweifeln, und außerdem, wenn's mehr als 5 qm sind, braucht's einen Eingang machen. |