72 Stunden Regel- Frostschäden
|
|
||
na ja, so neu ist die regel ned... und es gibt ja eh immer wieder infos zu den pflichten der versicherten, ned nur bei ak, vki oder bürgeranwalt... http://www.haushaltsversicherung.biz/Leitungswasserversicherung
damit sollen halt dinge wie wasser-laufen-lassen und kaputte waschmaschine, geschirrspüler, etc. vermieden werden. bin sicher ned der fürsprecher aller versicherungen, aber sowas sagt einem auch der hausverstand... |
||
|
||
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Hmmm - Der Satz ist hoffentlich ein Witz: "Der Versicherungsnehmer hat bei den Gebäudeversicherungen darauf zu achten, dass vor allem wasserführende Anlagen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig instand gehalten werden."
Ist ja eigentlich traurig daß die Versicherungen die Leute dazu zwingen müssen sich so zu verhalten als ob sie eben nicht versichert wären. Es ist ja ganz normal sich zu überlegen wie man sein Haus schützt wenn man 2 Wochen auf Urlaub oder den gesamten Winter nicht im Zweitwohnsitz ist. Im Falle eines Hauses lässt man die Heizung auf niedrigem Niveau weiterlaufen, da ist das zudrehen des Haupthahnes ein sekundenschneller Handgriff, ebenso einen Wasserhahn im EG ein paar Sekunden aufzudrehen ist auch einem 3-jährigen zumutbar. Damit sind die geeigneten Massnahmen bei weiterlaufender Heizung erledigt. Wer die Heizung gänzlich abdreht muß die Leitungen halt ausblasen und mit Frostschutzmittel schützen. Wer übers Wochenende wegfährt muß gar nichts machen, damit auch nicht die erwähnten Schulen und Ämter, wie lange sind denn 72-Stunden? |

Nächstes Thema: Fußbodenaufbau