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Ja, solche Heizungsfirmen zocken die Haushalte ordentlich ab... Bei mir war die Solarfirma bei Inbetriebnahme. Die Elektroinstallation habe ich selber gemacht und es hat alles gepasst, als der Techniker gekommen ist hat er die Steuerung überprüft und die Solaranlage am Flachdach angeschaut ob die Subfirma korrekt montiert hat. Das ganze hat nicht länger als 30min gedauert weil alles gepasst hat, später ist eine Rechnung mit 280€ gekommen...
Ich verstehe es noch immer ned, warum man für 30min inkl. Anfahrtspauschale 280€ zahlen muss... Auch unsere Gas Brennwertgerät musste vom Kundendienst in Betrieb genommen werden, da wir ansonsten die Garantie verlieren und der Techniker hat bei uns 1,5 Stunden gebraucht und da hat es auch alles gepasst. In Rechnung wurde uns 315€ gestellt... 65€ davon war die Anfahrtspauschale... Mich wundert, dass solche Horrorsummen in Österreich noch möglich ist da ja unsere Konsumentenschützer aktiv sind... Mit solche Summen verdienen Firmen echt gut... und leider ist das bei allen Heizungsfirmen so...(korrigiert mich wenn das nicht stimmt) |
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Ja das ist Horror.
Die Inbetriebnahme war dabei und als er da beim zweiten mal gekommen ist, kam der Vorschlag auch von der Fa. selbst. Und genau das seh ich nicht ein warum ich das jetzt zahlen soll obwohl kein mensch jemals den auftrag zum verrichten der Reparaturarbeit gegeben hat. Für mich war es einfach Kundenservice das der Herr das gleich säubter wenn er schon da ist und mehr nicht. Hat hier im Forum die "Rechtsabteilung" vielleicht vorschläge?;) @noesro bei mir sinds "nur" 65€ pro stunde ohne steuer. gebraucht hat er 2 stunden und die Afahrtspauschale sind 41€. Was die nächste verarsche ist, ist dasd er genau an dem vereinbarten Tag kommen musste und nicht früher konnte weil er an dem Tag in der nachbarsortschaft eine Inbetriebnahme hatte. So viel zur Anfahrtspauschal^^! Ist ja echt ein Witz. |
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HORROR - Mich wundert, dass solche Horrorsummen in Österreich noch möglich ist da ja unsere Konsumentenschützer aktiv sind...
Es ist noch viel mehr möglich aber wenn Sie als gebürtiger Österreicher schon so ein Problem haben dann stellen Sie sich mal vor welche Probleme Leute mit einem Imigrationshintergrund haben. Am 23.08.2011 habe ich bei mir einen Facharbeiter eingestellt. Am 17.10.2011 habe ich schon eine E-Mail von einem Rechtsanwalt erhalten in der er nachfragt wann seine Mandantin das Geld von meinem Arbeiter bekommt. Nach einem Gespräch mit meinem Arbeiter sagte er mir das er dieser Frau nichts schuldet worauf ich diesem Rechtsanwalt geschrieben habe: "Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche Sie mir keine weiteren E-Mails ohne einer gerichtlichen Verfügung zu schicken weil ich Ihnen genau wie meine Firma nichts schulde. Alle weiteren Briefe bzw. Mails senden Sie bitte an diesen Facharbeiter zu." Dieses E-Mail wurde am 17.10.2011 um 19:40 gesendet. Heute habe ich einen Brief erhalten in dem steht das jetzt meine Firma dieser Frau Geld schuldet. Diese Frau klagt jetzt meine Firma wegen diesem Arbeiter. Als ich aufs Gericht gegangen bin sagte mir das Gericht ich hätte keine Drittschuldenerklärung ausgefüllt welche ich aber nie erhalten habe. Sie hätten mir angeblich diese Drittschuldenerklärung am 20.10.2011 per Einschreiben gesendet. Er(Rechtsawalt) hätte also erst am 18.10.2011 ein Schreiben ans Gericht schicken können wie ist es dann möglich das die Post schon am 20.10.2011 bei mir ist? Wie kann ich beweisen das ich keine Drittschuldenerklärung erhalten habe? |
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@dm massivbau - solche briefe werden eh immer per Einschreiben geschickt.
Also soll er dir halt beweisen, dass du den Brief bekommen hast. |
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ich schreib' hier jetzt eh schon jahrelang die gleichen - mantren... nutzt aber ned viel.
gewährleistung, mängelrüge, binnen 6 monaten ab lieferung beweislastumkehr... wie oft habt ihr das schon gelesen? binnen 6 monaten ab lieferung muss die firma beweisen, dass der ofen bei lieferung ok war- geht schwer, bei formrichtiger mängelrüge kein problem. da hat niemand was in rechnung zu stellen. einen arbeiter einfach ohne schriftlchen auftrag drauflos machen lassen und dann weggehen, ist natürlich eine auflage/ glanzleistung. sowas macht man ned, egal wie der strampft, einen zettel + papier hat ja jeder... daher: auf mängelrüge berufen und sagen, dass das nur die verbesserung der mängel war. wer will, kennt auch dieses service schon: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=2 zur gehaltsexekution + drittschuldnererklärung: das hat mit konsumentenschutz aber so rein gar nix zu tun - und die WIRTSCHAFTSkammer berät ihre mitglieder auch nicht soo schlecht. wer als dienstgeber ned weiß, was er mit einer aufforderung zur abgabe einer drittschuldnererklärung zu machen hat (das steht dort eh drin), hat ned nur ein problem... sondern offensichtlich zuviel geld, weil er die dann selbst beim betreiben von ausstehenden forderungen offensichtlich auch nicht braucht... bevor forderungen als uneinbringlich abgeschrieben werden können, sind sie in zumutbarer weise zu betreiben. statt einer einführung in zgv ein kurzer erhellender link: https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:1vHoMh0tQ20J:www.ktn.gv.at/26130_DE-Kommunales_Management-Die_persoenliche_Haftung_des_GmbH_Geschaeftsfueherers_Angerer%2585.pdf+drittschuldnerexekution&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEEShRWAs-lFpCwjrHkIG3v7GOu62huy64hZeLVmMaLB2F4PBsl77eC2sJfaATR2ANdh9eB_ScYbhLJl6n_3NAo820JRxDNNZJ9U7EzmM1KTMjU-s9j4EBhc456ReMydvlhYRTfclM&sig=AHIEtbRAbRLZde3aPseQnnx3EGaBIdtTXQ dm müsste jetzt nur beweisen, dass er die aufforderung nicht bekommen hat - was bei nachweislicher zustellung mit gezeichnetem rückschein schwierig wird... |
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Dankeschön mal für den Tipp mit der Mängelrüge.
Wie kann ich ihnen das dann am besten unterbreiten? Denn diese Wartungsarbeit (Reparatur) die er gemacht hat war ja eine immer wiederkehrende Tätigkeit die ich eigentlich selbst mache und nicht der Kundendienst. Wenn diese Röhren hinten voll sind muss man sie säubern. (Wie Asche entleeren oder so) Sozusagen kann ich mich dabei ja nicht auf einen Mangel berufen weils ja in dem sinn keiner ist oder versteh ich da was flasch? Kann ich mich bezüglich der Anfahrtspauschale auch beschweren, denn ich hab ja den Termin extra an diesen Tag gelegt weil er an diesem Tag auch einen Termin im gleichen Ort hatte. Bitte um Ratschläge. Danke schon mal im Voraus. mfg |
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einfach den musterbrief von www.verbraucherrecht.at - anpassen und nachweislich rücksenden:http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=582
einfach darauf berufen, dass eine mängelbehebung im zuge der gewährleistung in auftrag gegeben wurde und sonst nichts. wenn man das in rechnung stellen wollte, soll man halt den schriftlichen reparaturauftrag nachweisen... mit dem hübschen muster vom vki sollte alles geklärt sein... war dann ziemlich sicher ein bedauerlicher irrtum aufgrund interner kommunikationsprobleme... |